Das Arbeitsgericht Frankfurt/Main hatte in einem kürzlich getroffenen Urteil gegen einer Metzger folgendes entschieden:
Durch das wiederholte Missachten des Haltbarkeitsdatums ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt
Der Metzger hatte gegen eine Supermarktkette geklagt, da er dort abgelaufenen Schweinekamm zu Spießbraten weiterverarbeitete, obwohl dieser das Haltbarkeitsdatum bereits überschritten hatte und vernichtet hätte werden müssen.
Der Metzger wurde im Vorfeld bereits zweimal durch seine Vorgesetzten aufgrund ähnlicher Ereignisse abgemahnt
Das Gericht entschied, das der Fleischfacharbeiter über Gefahren von abgelaufenen Fleisch Bescheid wüsste und somit Fleisch mit überschrittenem Haltbarkeitsdatum vernichten müsste, da der Kunde dieses nicht feststellen könnte und sich auf die Aussagen des Supermarktes betreffs Frische und Qualität verlassen muss.
Ob angesichts des enormen Preisdruckes und starken Konkurrenzkampfes unter den Discountern der nun zu Recht gekündigte Metzger auf eigene Intention oder auf "inoffizielle" Anweisung hin gehandelt hat, wurde nicht geklärt bzw. verlautbart.
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