Unterhalt an Exfrau (Hartz4)

vom 22.08.2008, 06:57 Uhr

Hallo,

die Exfrau meines Mannes hat während der 19jährigen Ehe immer gearbeitet und hat nun nachdem Sie Ihren Saisonjob in Österreich selber aufgegeben hat Hartz4 ( der Anspruch aug ALG1 wäre nach dieser Saison wieder 1 Jahr) beantragt. Die Ehe wurde 1999 geschieden und an Unterhalt war nie zu denken eben weil sie auch während der Ehe berufstätig war.

Nun hat mein Mann ein Schreiben der Arge bekommen und wir sollen unser komplettes Einkommen offenlegen, also nicht nur er sondern auch ich und meine Tochter, die bei uns lebt.

Weiss jemand, ob mein Einkommen auch mit eingerechnet wird, oder dienen meine Angaben nur dazu zu prüfen, ob er auch an mich unterhaltspflichtig ist?

» Waage66 » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,60 »



Hallo,
ich hatte gerade den gleichen Fall. Ich bin Hausfrau und Mutter und mein Exmann bezieht Hartz4. Es ging nicht um meinen Unterhalt, da ich ja neu verheiratet bin, sondern ich sollte meinen Unterhalt und den meines Mannes offenlegen, falls wir ihm Unterhalt zahlen sollten. Das hat sich aber dann verworfen, war ein Fehler von denen, da er vor kurzem selber neu geheiratet hat und somit keinen Anspruch auf Unterhalt von uns.

Man sagte uns dort, sonst wäre das Einkommen meines jetzigen Mannes mit eingerechnet worden. Sprich dein Einkommen wird auch mit angerechnet, da dein Mann ja, nach denken der Arge , mit deinem Gehalt noch Unterstützung von dir hat, und somit Unterhalt zahlen kann. Trauriges Deutschland.

Benutzeravatar

» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ist das wirklich nach dem neuen Gesetz von diesem Jahr nach 5 getrennten Jahren noch nötig Unterhalt zu zahlen? Das neue Gesetz ist doch da wesentlich strenger wenn es darum geht das der Unterhaltspflichtige Partner zahlen soll. Also ich meine es muss nicht mehr so lange gezahlt werden wenn keine versorgungsbedürftigen Kinder (Kindergarten und Grundschulkinder) mehr im Haus sind (und somit der Ex nicht arbeiten gehen kann).

Demzufolge wäre es eigentlich (aus meiner Sicht) Unsinn wenn deine Sachen mit reingerechnet werden.
Aber da ich zum Thema Hartz IV und Berechnung eh immer das schlimmste annehme, kann ich mir schon vorstellen das alles möglich ist. Such schon mal die Unterlagen deiner Eltern mit dazu, wahrscheinlich müssen die für die Expartner auch noch mit einkalkuliert werden :twisted:

Benutzeravatar

» aries24 » Beiträge: 1748 » Talkpoints: 9,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^