Frage zur Garantie bei technischen Geräten

vom 04.08.2008, 10:28 Uhr

Hi,
also ich hatte mal einen iPod Nano dritte Generation, der ist aber schon nach ungefähr zwei Monaten kaputt gegangen, weil ich ihn in meiner Tasche vergessen habe und mit ihm Fußball gespielt habe, dann hab ich ein Eisbein von jemandem bekommen und der Nano war völlig verbogen und kaputt. Inzwischen wurde der iPod wieder grade gebogen, aber ich weiß immer noch nicht, ob es sich überhaupt lohnt ihn zurück zu schicken. Könnt ihr mir da helfen?

Dann noch eine andere Sache. Ich hatte ein Handy, nämlich das Samsung SGH-E900 Sliderhandy in schwarz aber ich hatte es im Urlaub mit und bin versehentlicher Weise auch noch mit dem Handy in das Meer gegangen. Also ist jetzt die komplette Elektronik versalzen und wenn ich den Akku in das Handy mache, leuchtet das Blitzlicht durchgehend, bis ich den Akku wieder rausnehme. Also der Akku zumindest geht noch, das habe ich schon bei einem anderen Handy ausprobiert und es hat funktioniert.

Ich würde gerne Mal hören ob es sich lohnt bei beiden Sachen es zurück zu geben oder wäre es nur Geldverschwendung weil man den Versand dann selber übernehmen muss?

» fabi » Beiträge: 260 » Talkpoints: -0,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Halöchen

da dein Ipod Nano durch, wahrscheinlich auch deutlich sichtbare, Gewalteinwirkung von aussen kaputt gegangen ist beziehungsweise besser gesagt beschädigt wurde lohnt es sich wohl nicht zu versuchen ihn einzuschicken und das ganze auf Garantie abwickeln zu lassen. Das solltest du meiner persönlichen Meinung nach sowieso nicht tun den das ist ja kein Garantiefall sondern eher ein Haftpflichtschaden, wenn überhaupt, oder in deinem Fall einfach nur dumm gelaufen.

Das ganze betrifft eigentlich genauso deinen zweiten Fall, ich verstehe ohnehin nicht wie du auf die Idee kommst, dass die Hersteller dir deine Geräte reparieren die du selbst aus Fahrlässigkeit beschädigt hast. Garantie ist dazu da dem Verbrauchen das Recht zu geben, dass er sich im Falle eines fehlerhaften Gerätes gegen einen solchen Produktionsmangel wehren kann, Garantie ist keine Versicherung dafür, dass man innerhalb einer bestimmten Frist alles repariert bekommt egal wie tollpatschig man sich angestellt hat. Dass der Garantiefall nicht bei solchen Umständen greift, wie du sie beschreibst steht im Normalfall auch in den jeweiligen Bestimmungen.

Meiner Meinung nach, lass es lieber, sowas kann auch mehr Ärger geben wie nur das Bezahlen von Versandkosten.

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» erklaerbaer » Beiträge: 375 » Talkpoints: -0,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo!

Da in beiden Fällen du selber schuld warst, dass die Teile kaputt gegangen sind, wird die Garantie gar nicht in Kraft treten. Beim iPod warst du selber bzw. ein andrer Mitspieler im fußballspiel schuld. Da könnte es evt. die Haftpflichversicherung desjenigen übernehmen, der dich , bzw. den i Pod getroffen hat.

Beim Handy warst du auch selber Schuld, weil du mit dem Handy ins Wasser gegangen bist. Und wenn nciht auf der Verpackung des Gerätes steht, dass das Teil auch Wasserdicht bis xy meter ist, wirst du auch da die Reparatur selber übernehmen müssen. Garantie tritt nur in Kraft, wenn ein technischer Fehler vorliegt, der trotz dem normalen Gebrauch zustande gekommen ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo,

ich denke einen Versuch ist es immer wert. Bei mir gab es vor kurzer zeit ein ähnliches Problem. Ich hatte eine SD-Karte die durch ungemäßen umgang kaputt gegangen ist. Ich hatte keinen Bong mehr und habe sie einfach mit einem Brief an den Hersteller (kingston) geschickt.

Natürlich war ich nicht sicher was passieren würde. Doch nach 5 Tagen kam ein Biref mit einer völlig neuen, funktionierenden Karte zurück. Allerdings weiß ich die Garantieumstände nicht mehr. Vielleicht gab es eine Lebenslange Garantie auf die Karte?!

Wenn du noch Garantie auf das Gerät hast, würde ich dir einfach empfehlen hinzugehen und versuchen es umzutauschen. Mehr als ein "Nein" können sich ja auch nicht sagen.

Gruß kiwitamin

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» kiwitamin » Beiträge: 165 » Talkpoints: 1,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Eins vorweg, versuch macht klug, wie das Sprichwort so schön heißt.

Aber, im Falle eines Wasserschadens wird da wohl das Gerät unrepariert zurückkommen, da der Wasserschaden selbst verschuldet ist und der besitzer nun mal Sorge dafür zu tragen hat (und ihm auch bekannt sein sollte), das technische Geräte nunmal kein Wasser vertragen.

Im Falle des verbogenen iPods wäre hier eher die haftpflicht desjenigen gefragt, der dir ein "Eisbein" verpasst hat, denn du bist hier ja nicht Verursacher, sondern Geschädigter. Auf Garantie sowas bei Apple einzuschicken, dürfte mit einem Kostenvoranschlag beantwortet werden. Lohnt sich eher nicht, da hier recht strenge Richtlinien gelten, wie ein benutztes Gerät auszusehen hat (Dellen und Kratzer mit eingeschlossen).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ein kann ich dir sagen:

Ich war letztens in einem Appelstore und habe ein Gespräch mitgehört. In dem Gespräch ging es um eine kaputte Festplatte und der Mann meinte, dass ihm sein Notebook heruntergefallen ist, da der Verkäufer ihm nicht glauben wollte, dass die Festplatte einfach so ihren Geist aufgegeben hat.

Die Aussage des Verkäufers: Sollte etwas kaputt sein und sie haben noch Garantie und das Teil wurde nicht selber beschädigt, wird es eingeschickt und sie erhalten ein neues Gerät, da es für Apple zu teuer ist, das Gerät zu reparieren.

Also, da du es aber fahrlässig kaputt gemacht hast, wird es wohl keine Möglichkeit geben, den Ipod zu retten. Außerdem gibt es kein Geschäft, dass sich deinem Ipod annimmt und in versucht zu reparieren, da Apple keine Ersatzteile verschickt.

Tut mir Leid, aber das ist leider so bei Apple. Jedoch versuchen kann man es immer. Viel Glück.

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» jannis » Beiträge: 207 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo,

bei deinem Ipod würde ich dir raten, es auf jeden Fall zu probieren, bei deinem Handy sehe ich jedoch keine großen Chancen. Der Ipod hat einen Schaden, der durch einen Unfall geschehen ist, wie es zum Bespiel auch durch ein Herunterfallen passieren kann. Normalerweise kann man solche Schäden über die Garantie laufen lassen. Also ich denke es ist auf jeden Fall einen Versuch wert.

Im Fall von deinem Handy habe ich selbst schon Erfahrungen gemacht und kann dir leider nur sagen, dass du im Fall eines Wasserschadens, wie er hier vorliegt, keine Chance hast auf Garantie. Ich bin mir über die Rechtslage nicht ganz sicher, aber ich kann dir mit Sicherheit sagen, dass du das Handy nicht über die normale Garantie ersetz bekommst. Hierzu wäre eine extra Handyversicherung nötig, ohne diese wirst du so gut wie keine Chance haben. Ich habe damals auch versucht, einfach zu sagen, dass Handy funktioniere einfach nicht mehr, nur leider sind in den Handys spezielle Folien angebracht die sich verfärben, sobald sie mit Wasser in Kontakt kommen. Somit könne sie dir einen Wasserschaden ohne Probleme nachweisen.

» CJ_Hamma » Beiträge: 49 » Talkpoints: 0,12 »



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