Spekulationsfrist auf Grundstücke und Immobilien

vom 01.08.2014, 12:36 Uhr

Kauft man Grundstücke und Immobilien nur aus reiner Gewinnerzielungsabsicht, so muss man ja wohl bei Nichteinhaltung gewisser Spekulationsfristen die Gewinne aus dem Geschäft auch versteuern. Nur welche Spekulationsfristen gelten denn eigentlich auf Grundstücke oder Immobilien? Werden diese in punkto Spekulationsfrist gleichbehandelt und wäre eine erhobene Spekulationssteuer identisch mit der Kapitalertragssteuer?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Allgemein gilt das bei Grundstücksgeschäften. Es ist also egal, ob das nur eine Wiese ist oder ein Grundstück mit einem Haus. Die Spekulationsfrist beträgt dabei zehn Jahre. Verkauft man innerhalb dieser Frist ein Grundstück, dann muss der Gewinn versteuert werden. So erst mal der Grundsatz, aber es gibt auch Ausnahmen, wenn man die Immobilie selbst genutzt hat. Wobei es dabei auch Mindestzeiträume gibt.

Der Gewinn wird nach deinem persönlichen Steuersatz aus dem Gewinn ermittelt. Nachlesen kannst du alles auf dieser Seite.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Bei einem privaten Hausverkauf gibt es eine Spekulationsfrist von 10 Jahren, wenn das Haus nicht von Anfang an oder die letzten 3 Jahre selbst genutzt wurde. Dies kann man alles in § 23 EStG nachlesen. Ist die Immobilie im Betriebsvermögen, muss der Gewinn auf jeden Fall versteuert werden. Soweit ich sehe, gilt im Falle einer Versteuerung auf jeden Fall der private Steuersatz. Die Kapitalertragssteuer hat mit Spekulationsgeschäften nichts zu tun, sondern sie gilt EU-weit auf Zinseinkünfte.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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