Brautkleid in eigener Größe bestellt - nun gefällt es nicht

vom 15.06.2014, 22:50 Uhr

Frau Z. wird in ein paar Monaten endlich den heiligen Bund der Ehe eingehen und sucht für dieses Ereignis ein passendes Hochzeitskleid. Deshalb sucht sie diverse Geschäfte mit Brautausstattungen auf. Frau Z. trägt die Kleidergröße 40 und das seit Jahren und hat damit auch nie Probleme gehabt, wenn sie Kleidung gekauft hat.

Nun findet Frau Z. in einem Geschäft für Brautmoden ein Hochzeitskleid, welches ihr auf Anhieb sehr gefällt. Leider ist dieses fantastische Hochzeitskleid nur in Kleidergröße 36 vorrätig. Frau Z. probiert es aber zumindest mal an, um sich eine Vorstellung davon zu machen, wie ihr das Hochzeitskleid stehen würde. Das Hochzeitskleid ist ihr in der Kleidergröße, wie zu Erwarten, natürlich zu klein. Allerdings gefällt Frau Z. sich in diesem Kleid.

Der Betreiber des Geschäftes für Brautmoden bietet Frau Z. an, dass Traumhochzeitskleid in ihrer Größe zu bestellen. Allerdings muss Frau Z. das Kleid bereits im Vorfeld komplett bezahlen und schließt deshalb mit dem Brautmodenfachgeschäft einen Kaufvertrag ab. Frau Z. ist sich zu dem Zeitpunkt sicher, dass sie genau dieses Hochzeitskleid am schönsten Tag in ihrem Leben tragen möchte.

Nach zwei Wochen trifft das Traumhochzeitskleid im Fachgeschäft für Brautmoden ein. Frau Z. fährt wenige Tage später dorthin und probiert voller Vorfreude ihr Traumkleid an. Das Hochzeitskleid passt auch wie angegossen. Leider meint Frau Z., das Kleid wirkt in der passenden Kleidergröße nun ganz anders an ihr und sie gefällt sich so gar nicht in dem Hochzeitskleid. Das ist auf keinen Fall ihr Traumkleid. Deshalb lässt sie das einstige Traumkleid erst mal im Fachgeschäft für Brautmoden zurück.

Nun sitzt Frau Z. total verzweifelt daheim. In diesem unmöglichen Brautkleid, möchte sie auf keinen Fall heiraten. Mit dem Kleid wird ihr Hochzeitstag nie zum schönsten Tag in ihrem Leben werden. Leider hat das Hochzeitskleid sehr viel Geld gekostet. Ein Kaufvertrag kam ja eigentlich auch zustande. Noch dazu wurde das Hochzeitskleid extra für sie bestellt.

Besteht für Frau Z. denn die Möglichkeit vom Kauf zurück zu treten und das komplett bezahlte Geld zurück zu bekommen? Mängel hat das Hochzeitskleid ja nicht wirklich, es gefällt Frau Z. einfach nicht mehr an sich. Bisher hat Frau Z. sich leider auch nicht getraut im Fachgeschäft für Brautmoden noch mal vorzusprechen.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich rate Frau Z, schnellstmöglich noch einmal in dem Geschäft vorzusprechen, vielleicht mit einer Freundin an ihrer Seite. Vom Kaufvertrag wird sie nicht zurücktreten können. Schließlich ist es ihr eigenes verschulden, wenn sie plötzlich ihre Meinung ändert. Da kann sie nur auf die Kulanz des Verkäufers setzen.

Wenn dies alles nicht zum Erfolg führt, besteht immer noch die Möglichkeit das Kleid anderweitig, zu einem ähnlichen, oder dem gleichen Preis zu verkaufen und sich von dem Geld dann ein anderes Hochzeitskleid auszusuchen. Vielleicht auf einer Handelsplattform wie Amazon, oder Ebay mit Festpreis.

» scorpion24 » Beiträge: 207 » Talkpoints: 4,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Natürlich kann sie zurücktreten, da das Kleid ja nicht geändert wurde. Es ist in einer festen Konfektionsgröße bestellt worden, und kann auch genau auf dem Wege wieder zurück geschickt werden. Da braucht die gute Dame sich keine Gedanken zu machen, bis auf einen vielleicht brubbeligen Verkäufer hat sie nicht zu befürchten. Und selbst wenn der Herr etwas angesäuert ist, dann nur weil er es wieder verpacken muss. Also kein Grund zur Sorge.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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