Anmeldung der privaten Nachhilfe, die nach hause kommt

vom 24.03.2014, 14:34 Uhr

Dass man Putzfrauen und Haushaltshilfen anmelden muss, damit alles seine Richtigkeit hat, ist mir klar. Wie aber sieht es mit der privaten Nachhilfelehrerin aus? Muss man eine Schülerin oder eine andere Person, die zur Nachhilfe nach hause kommt oder wo das Kind hingeht auch anmelden und wenn ja, wie und wo macht man das? Welche Angaben muss man machen und habt ihr eure Nachhilfe, die ihr für eure Kinder habt auch angemeldet? Wie sieht das dann mit den Steuern und den Abgaben aus?

Benutzeravatar

» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Dass man Haushaltshilfen und Putzfrauen anmelden muss, ist logisch, jedoch bin ich mir fast sicher, dass diese Regelung definitiv nicht den Nachhilfelehrer betrifft. In der Regel ist dieser Lehrer nämlich selbstständig und muss selber dafür sorgen, dass er sämtliche Einnahmen, die durch Nachhilfe erzielt worden sind, angibt. Sollte er es jedoch nicht tun, dann ist es definitiv nur sein Problem und nicht Problem von der Person, die ihn zu sich nach Hause zu helfen bestellt hat. Für Angabe den ganzen Daten ist das Finanzamt gut geeignet. Der Nachhilfelehrer muss dort seine sämtlich Einnahmen eingeben, sowie die dazugehörigen Belege.

» naty28 » Beiträge: 296 » Talkpoints: 1,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Als Nachhilfelehrer arbeitet man freiberuflich und nicht als Gewerbe. Der Nachhilfelehrer muss seine Einnahmen also selber dem Finanzamt melden. Man muss ihn nicht anmelden, wenn man seine Dienste in Anspruch nimmt. Der Nachhilfelehrer muss aber seine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und seinen Umsatz vorher schätzen. Ein Nachhilfelehrer ist auch rentenversicherungspflichtig, aber das ist auch seine Sache und nicht die des Auftraggebers.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Putzfrauen und Haushalthilfen meldet man bei der Minijo-Zentrale an und zahlt dann 14 Prozent Abgaben inklusive Abgaben darauf, wobei die Meldungen das Problem sein dürften.

Nachhilfelehrer arbeiten selbständig und sind für ihre Steuern und Abgaben selbst verantwortlich. Da erst ab 8.000 Euro überhaupt Steuern anfallen und dies meist von Schülern oder Studenten ohne weitere größere Einkünfte betrieben wird, fällt hier meist auch nichts für diese an.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 15.04.2014, 20:37, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^