Was muss in einer Eigenbedarfskündigung alles drin stehen?

vom 26.12.2012, 13:22 Uhr

Herr E hat vor den Weihnachtstagen eine Kündigung von seinem Vermieter bekommen. Herr E wohnt in einer Einraumwohnung im Dachgeschoss. In dem Haus sind noch einige andere Wohnungen. Herr E bekam die Kündigung angeblich wegen Eigenbedarf. In der Kündigung steht nur drin, dass er bis 31.3.2013 die Wohnung räumen muss, weil der Vermieter Eigenbedarf anmeldet. Das sind die 3 Monate Kündigungsfrist, die wohl auch normal sind.

Nun hat Herr E gehört, dass in einer solchen Eigenbedarfskündigung noch einiges mehr drin stehen muss, damit diese rechtens ist. Beispielsweise sollte auch drin stehen, für wen der Vermieter die Wohnung dann haben will. Denn soweit E informiert ist, dürfen nur nächste Angehörige für eine Eigenbedarfskündigung vorgesehen sein. Der Vermieter ist aber kinderlos und ist verheiratet.

Was darf in einer Eigenbedarfskündigung nicht fehlen, wenn diese Kündigung rechtens sein soll? Herr E wird im Neuen Jahr auch Rechtsbeistand nehmen. Aber bis dahin möchte E wissen, woran er ist und ob die Kündigung rechtens ist.

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man kann dir hier theoretisch viel schreiben, was eher unsinnig ist, wenn du eh zum Anwalt gehen willst. Denn hier wird eh nur Halbwissen verbreitet, was rechtlich eh keinen Bestand hätte.

Eine Eigenbedarfskündigung muss eine Frist von sechs Monaten haben. Der Vermieter muss die Wohnung nach dem Auszug für sich oder einen Familienangehörigen nutzen und muss das auch belegen können. Auch für Pflegepersonal, die einen Angehörigen des Vermieters pflegen, kann eine Eigenbedarfskündigung rechtlich in Ordnung sein. Außerdem muss der Vermieter auch darlegen können, warum keine andere Wohnung für den Zweck nutzbar ist. Zumindest wenn man in einem Haus wohnt, welches mehrere vergleichbare Wohnungen hat.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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