Nebenverdienst Freibeträge und Besteuerung

vom 07.11.2012, 10:15 Uhr

Ich weiß nicht genau in welches Thema dies passt, hoffe aber dass ich hier richtig bin, da es ums Geldverdienen im Internet geht. Ich habe mich vor 2 Wochen bei Textbroker und vor 3 Tagen bei Clickworker angemeldet um mir nebenbei etwas Geld zu verdienen. Ich bin momentan in Elternzeit und ab nächstes Jahr im Februar bekomme ich kein Geld mehr. Ich verdiene aber wirklich nicht viel. Ich würde schätzen, dass ich maximal auf 150€ - 200€ im Monat kommen würde.

Hier sind doch auch einige bei solchen Schreibforen angemeldet. Wie macht ihr das mit der Steuer? Muss man das irgendwie angeben, als Selbstständig oder so? Wäre super wenn ich eine Antwort erhalten würde.

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn du ein regelmäßiges Einkommen dieser Art erzielst, würde ich es schon beim Finanzamt angeben. Es kann auch passieren, dass du Steuern zahlen musst, denn nur jährlich etwa 400 Euro aus selbstständiger Tätigkeit sind frei von Abzügen.

Du musst allerdings auch deine Ausgaben mit angeben, die du durch diesen Verdienst hast. Dazu gehören sogar die Stromkosten, was ja auch nicht gerade billig ist. Erst wenn deine Ausgaben abgezogen sind, siehst du die eigentlichen Gewinne.

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Du musst Dich beim Finanzamt melden oder Du suchst Dir auf der Homepage des Finanzamts den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Diesen füllst Du aus und schickst ihn hin. Wenn Du noch Fragen dazu hast, einfach mal beim Finanzamt anrufen, die haben mir da auch gut geholfen. Dann wäre die Frage, ob es sich um eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung handelt. Das trifft dann zu, wenn die meisten Einnahmen von einem Auftraggeber kommen (wenn Du beispielsweise fast nur für clickworker schreiben würdest). Denn normalerweise gilt das dann als Scheinselbstständigkeit und man müsste Rentenbeiträge bezahlen. Aber man kann sich, wenn man mehrheitlich für einen Auftraggeber arbeitet, für die ersten drei Jahre von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

In der Steuererklärung machst Du eine Gewinn- und Verlustrechung. Hier trägst Du Deine Einnahmen und Ausgaben ein. Ob man den Strom absetzen kann, bezweifle ich, außer Du hast für Deine Arbeit am PC extra Büroräume oder ein Arbeitszimmer. Was Du absetzen könntest, wären anteilige Internetkosten, aber eben wirklich nur einen Teil davon, denn das Finanzamt wird davon ausgehen, dass Du Deinen Internetanschluss auch privat verwendest. Ebenso könntest Du einen neuen PC anteilig abschreiben oder Kosten für Briefe, denn Dir steht dann ja etwas Behördenpost bevor.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



@ Corona1983: Ist es nicht so, dass man 400€ pro Monat verdienen darf? So kenne ich das zumindestens.

Mit der Steuer müsste ich dann echt gucken. Ich bekomme ja keine Rechnung oder so. Müsste mir dann jeden Betrag, den ich mir auszahlen lasse extra notieren. Hier sind doch noch viele andere die bei Textbroker oder Clickworker etwas machen. Wie macht ihr das denn?

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Du bekommst von Textbroker einen Auszahlungsbeleg, in dem sind alle notwendigen Angaben, um diesen auch bei der Steuererklärung mit einreichen zu können. Ob das mit den 400 EUR nur bei einer Angestelltentätigkeit oder auch bei Selbstständigkeit gilt, weiß ich nicht. Aber Du musst in jedem Fall einer Steuererklärung machen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Jeder Euro der im Nebenverdienst erzielt wird ist erst einmal steuerpflichtig, denn daran führt laut Gesetz kein Weg vorbei. Ob du nun wirklich darauf Steuern zahlst hängt in der Regel vom Gesamteinkommen ab. Auf jeden Fall musst du den Nebenverdienst in deiner Steuererklärung angeben. Es spielt dabei keine Rolle ob der aus einem Angestelltenverhältnis resultiert oder eben aus einem Nebengewerbe.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ein sogenannter Minijob bis 450 Euro im Monat und in Deutschland kann vom Arbeitgeber pauschal mit 2 Prozent versteuert werden und wird dann nicht mehr auf das Einkommen angerechnet.

Die Tätigkeit bei Textbroker ist freiberuflich und muss versteuert werden, wobei dem natürlich auch Aufwendungen entgegenstehen. Bis 410 Euro ( siehe Mantelbogen) pro Jahr werden nicht angerechnet und es ist sehr schwer , darüber zu kommen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Juri1877 hat ja das gröbste gesagt. Es ist im Jahr ein Betrag von bis zu 410 Euro steuerfrei. Strengt man sich aber auch hier bei Talkteria ein wenig mehr an, kann man über diese Grenze kommen, denn auch Gutscheine muss man dort angeben. Es ist ja im Grunde eine Bezahlung. Es ist Geldwert in Form eines Gutscheins. Zum Glück kann man dann aber auch die Ausgaben entgegen rechnen. Was braucht man alles, um diese "Arbeit" nachzugehen? Bei mir kommen da schon Druckerpapier, Druckerpatrone, der Laptop, Stromkosten und auch mal Programme wie AVG oder Computerzubehör dazu. Dies kann natürlich nicht zu 100 % abgesetzt werden. Aber etwa 30 bis 40 % wird bei mir zugelassen und ich fahre damit ganz gut.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^