Anspruchsvoraussetzungen um Schmerzensgeld einzufordern

vom 31.10.2012, 23:27 Uhr

Ich habe schon viel über Schmerzensgeld gelesen, welches man einfordern kann, wenn man verletzt wurde und nicht selber Schuld an der Verletzung war, sondern eine andere Person diese Verletzung verursacht hat. Dabei ging es entweder um Körperverletzung oder um einen Unfall oder um einen Kunstfehler von einem Arzt.

Oft heißt es aber dann, dass man in Deutschland sehr schwer an Schmerzensgeld kommt. Ich fragte mich dann auch schon oft, welche Anspruchsvoraussetzung man haben muss um Schmerzensgeld einzufordern. Oder ist es gar nicht so schwer das Schmerzensgeld einzufordern?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Schadensersatzpflicht aus einer sogenannten "unerlaubten Handlung" ergibt sich insbesondere aus § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Er ist im Fall einer Klage - auf die es im Zweifel heraus läuft, wenn der Schädigende nicht auf Aufforderung leistet - die entsprechende Anspruchsgrundlage.

Voraussetzung ist die vergangene bzw. begangene Durchführung einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Gefährdung von Leben, Körper, Gesundheit, Geist, Eigentum etc. Die Verletzung muss widerrechtlich gewesen sein. Den Arzt, der dir eine Spritze gegeben hat, wirst du insofern nicht verklagen können.

Ob es "schwer" ist, das potentielle Schmerzensgeld einzufordern, kommt wohl darauf an, wie schwer du es findest, Klage zu erheben, wobei hier ab einen Streitwert von 5.000 € aufwärts (spätestens) ein Anwalt notwendig wird. Mit utopischen Summen, wie man es von amerikanischen Schmerzensgeldprozessen aus den Medien kennt, sollte hierbei jedoch nicht gerechnet werden.

» jigha » Beiträge: 97 » Talkpoints: 1,11 »


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