Bücher im Studium von der Steuer absetzen?

vom 26.10.2012, 13:03 Uhr

Ich habe mal gehört, dass man die Bücher die man während des Studiums zu Ausbildungszwecken kauft später von der Steuer absetzen kann. Ich bin mir nicht sicher ob das wirklich so ist. Gilt das nur für Bafög-Empfänger oder können das generell alle?

Wie soll man das überhaupt machen? Oftmals sind die Kassenbons nach ein paar Monaten bereits ausgeblichen, so dass man gar nichts mehr erkennen kann. Wenn ich das bis nach meinem Studium aufheben soll muss der Kassenzettel doch so langlebig sein, dass er bis dahin sichtbar bleibt, was bei diesen Thermopapier oft einfach nicht der Fall ist.

Ich würde gerne von euch wissen, ob das nur ein Gerücht ist, oder ob man wirklich die Bücher später von der Steuer absetzen kann. Ich glaube im Studium kommen da schon einige Beträge zusammen. Habt ihr bereits Erfahrung damit?

» frankiskrank » Beiträge: 289 » Talkpoints: 15,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Theoretisch kann man Fachliteratur, die man beruflich benötigt, steuerlich absetzen. Allerdings lohnt das erst, wenn man über einen bestimmten Betrag im Jahr kommt. Ansonsten bekommt man eh nichts wieder.

Allerdings kann man Fachliteratur oder generell Ausbildungskosten und ähnliches nur absetzen, wenn man auch Steuern bezahlt hat. Bafög- Empfänger zahlen eher keine Steuern und können somit auch keine Bücher absetzen. Und ich vermute mal stark, du selbst bezahlst auch keine Steuern und kannst die Bücher deshalb nicht absetzen. Solche Dinge kann man nur im Jahr der Anschaffung geltend machen. Also einfach alle Rechnungen über das gesamte Studium sammeln und erst einreichen, wenn man ein steuerpflichtiges Einkommen hat, funktioniert nicht.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Wenn du was "von der Steuer absetzen" möchtest, dann geht das zunächst natürlich nur, wenn du auch Steuerpflichtig bist und Steuern entrichtet hast. Bezahlst du keine Steuern (z.B. weil du eben keiner Lohnarbeit nach gehst), dann hast du keine Möglichkeit, solche "Werbungskosten" irgendwie geltend zu machen. Wobei es hier vermutlich die Möglichkeit gibt, dass die Eltern diese Kosten bei sich ansetzen und diese Kosten ähnlich wie z.B. Studiengebühren (bei der Erstausbildung bzw. dem Erststudium) im Zuge der Unterhaltskosten geltend machen.

Ich würde mich sehr wundern, wenn es möglich wäre, die anfallenden Kosten über die Dauer des Studiums anzusammeln und dann praktisch mit einem Rutsch bei der Steuererklärung anzugeben. Soweit ich weiß, sind die Kosten immer nur in dem Jahr anzurechnen, für welches sie angefallen sind. Außer bei Gütern, die über mehrere Jahre abzuschreiben sind. Das werden aber definitiv keine Bücher sein. Selbst wenn diese unglaublich teuer wären.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wenn du Steuern zahlst, dann ist es bestimmt bei dir möglich, die Kosten für die Bücher abzusetzen. Ich studiere auch und setze alle anfallenden Kosten ab. Dazu zählen bei mir Bücher, Studiengebühren und Büromaterial. Mein Steuerberater sagte, dass selbst Computer möglich wären.

Mit den Kassenzetteln handhabe ich es so, dass ich sie sofort kopiere und an diese Kopie den originalen Kassenzettel tackere. So gebe ich sie beim Finanzamt ab. Wenn dann nur noch ein Bruchteil lesbar ist, dann kann man sich aber auf das bekannte Verblassen berufen. Mehr kann man nicht tun. Bisher war das so in Ordnung.

» steinchen78 » Beiträge: 110 » Talkpoints: 12,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Natürlich kann man auch als Student Fachliteratur von der Steuer absetzen. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle ob man nun Bafögempfänger ist oder nicht. Für die Steuererklärung selber, ist es sogar erstmal egal, ob man überhaupt Steuern gezahlt hat.

Das geht übrigens nicht nur mit den Büchern. Selbst Kosten für eine Unterkunft, die man für das Studium gemietet hat können geltend gemacht werden, ebenso Studiengebühren oder Kosten für Studienfahrten und so weiter.

Wichtig ist nun aber für welche Jahre du deine Erklärung machen willst. Bis 2014 musste man die Kosten nicht sofort angeben und konnte sie erst später geltend machen. Das hat sich nun leider geändert. Das heißt seit 2014 muss man für das Erststudium alle anfallenden Kosten auch in diesem Jahr geltend machen und das leider als Sonderausgaben und nicht mehr als Werbungskosten wie früher. Damit ist auch die Höhe auf 6.000 Euro im Jahr gedeckelt.

Ebenso hat sich damit geändert, dass die Steuererklärung am Ende dann wirklich nur dann etwas bringt, wenn man auch Steuern gezahlt hat. Ansonsten kann man zwar seine Steuerlast theoretisch senken, aber real bringt das dann nichts ein, weil das Finanzamt diese Minderung nur von den tatsächlich gezahlten Steuern abzieht.

Allerdings ist es ja auch nicht so, dass Studenten nie Steuern zahlen. Es gibt ja genug Studenten, die neben dem Studium arbeiten gehen. Wenn man also im Jahr über den Grundfreibetrag, der derzeit irgendwo bei 8300 Euro liegt kommt, dann zahlt man auch als Student Steuern und kann sich dann auch Geld wiederholen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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