Kann man Fehler in der Steuererklärung korrigieren?

vom 19.10.2012, 22:37 Uhr

Ich hatte neulich ein Gespräch mit einem guten Bekannten, der seine Steuer immer selber macht und mir demnächst auch dabei helfen wollte. Nun hatten wir das Thema, was ist, wenn man etwas vergisst anzugeben oder eben einen Fehler entdeckt, der aber erst aufgefallen ist, wenn die Formulare schon abgegeben sind. Könnte man das irgendwie korrigieren? Kann man dann einfach einen Nachtrag dem Finanzamt schicken oder wie macht man das?

Mein Bekannter meinte, dass man dann erst auf den Bescheid warten muss und dann gegebenenfalls einen Widerspruch einlegen kann. Aber ansonsten kann man da nichts machen. Ist das richtig, oder kann man schon vorher beim Finanzamt etwas einreichen, damit sie sehen, was man eventuell vergessen hat?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde das sofort nachreichen. Einem Bescheid kannst du nur widersprechen, wenn das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Wenn der Bescheid kommt und du hast etwas vergessen, kannst du das nicht mehr nachreichen. Ich wollte nach Erhalt des Bescheids noch eine außergewöhnliche Belastung nachreichen, von der ich einfach nicht wusste, dass ich sie von der Steuer absetzen konnte, aber da ging gar nichts mehr. Das war sehr ärgerlich, weil es um relativ viel Geld ging.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich würde sagen es kommt drauf an, wann du bemerkst, dass du etwas vergessen hast. Einen Tag später würde ich es so nachreichen, da kann die Bearbeitung ja noch nicht so weit sein. Wenn dir es aber erst 2 Wochen später einfällt, hat es glaube ich wenig Sinn noch etwas nachzureichen. Evt. würde ich dann anrufen und mit dem Sachbearbeiter sprechen (der ist ja eigentlich immer der gleiche - also auf dem alten Steuerbescheid nachschauen). Den kann man ja fragen, ob es sich noch lohnt etwas nachzureichen, manchmal reicht es auch aus, dass einfach am Telefon noch zu sagen.

» Lady86 » Beiträge: 671 » Talkpoints: 12,73 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Selbstverständlich hat es Sinn, bei einem bemerkten Fehler diesen möglichst zeitnah zu korrigieren und dem Finanzamt dieses mitzuteilen. Im schlimmsten Fall ist die Erklärung vielleicht schon abgearbeitet und es bleibt einem nur der Weg über einen Widerspruch zum Steuerbescheid. Aber es wäre schon seltsam, wenn eine eingetroffene Steuererklärung sofort bearbeitet werden würde. Ich denke, die Finanzämter sind belastet genug, so dass sich hier automatisch gewisse Lauf- und Liegezeiten entwickeln.

Wer wirklich sicher gehen will, dass die Arbeit des Nachreichens nicht umsonst gemacht wird, kann letztlich sogar zu den (Telefon-)Sprechzeiten beim Finanzamt anrufen und sich mit der Angabe der Steuernummer erkundigen, ob eben die Nachreichung noch rechtzeitig genug eintrifft oder nicht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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