Lohnzuschläge bei Nachtarbeit steuerfrei?

vom 31.08.2012, 18:22 Uhr

Ich habe mal eine Frage, bezüglich der Nachtarbeit. Wenn man Nachtarbeit macht, bekommt man ja Lohnzuschläge. Muss man diese Lohnzuschläge eigentlich versteuern oder sind diese steuerfrei? Ab welcher Zeit gilt dann die Nachtarbeit und wann hört sie auf.

A soll am 1. September in einer Firma anfangen, wo er nur Nacharbeit machen soll. diese ist von abends 21 Uhr bis morgens um 6 Uhr. Pause wird nicht bezahlt, die zwischendurch auch ist. Stimmt es, dass dann nur der Lohnzuschlag für Nachtarbeit ab 22 Uhr ist und bis um 6 Uhr in der Früh?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Als Nachtarbeitszeit gilt meines Wissens die Zeit von 20:00 bis 06:00 Uhr. Die Zuschläge für diese Zeit sind sehr komplex und möglicherweise unterschiedlich gestaffelt. So können zwischen 00:00 bis 04:00 Uhr erhöhte Nachtzuschläge gelten. Diese Zuschlagsregelungen sollten aber in dem jeweiligen Tarifvertrag genauestens beschrieben sein. Mit ganz und gar steuerfrei muss man etwas aufpassen, denn wohl fast alle Zuschlagsarten sind heutzutage nur noch steuerbegünstigt.

» textmarker » Beiträge: 113 » Talkpoints: 3,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Soweit ich es kenne, sind die Zuschläge für Nachtarbeit nach wie vor steuerfrei, wenn sie bestimmte prozentuale Grenzen nicht überschreiten.

So sind Zuschläge für Nachtarbeit von 25% steuerfrei. Unter Nachtarbeit fallen Zeiten zwischen 20 und 6 Uhr. Beginnt die Nachtarbeit vor 0 Uhr, dürfen für die Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr auch 40% Zuschlag gezahlt werden, die dann nicht versteuert werden müssen.

An Feiertagen sind die Sätze dann wieder anders, das hängt ganz von dem entsprechenden Feiertag ab. Sozialversicherung muss aber auch auf Zuschläge gezahlt werden, wenn ich das noch richtig weiß.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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