Zählt das Geld für Probanden bei Hartz 4 als Einkommen?

vom 29.08.2012, 23:11 Uhr

Nehmen wir mal an, dass A Hartz 4 bezieht und als Medikamenten Proband in eine Klinik geht um dort Geld zu "verdienen". Ich schreibe das verdienen extra in Anführungsstriche, weil derjenige, der das macht ja seine Gesundheit aufs Spiel setzt und dafür Geld bekommt.

Muss A dieses Geld beim Amt angeben oder kann er dieses behalten? Zählt das als Einkommen, auch wenn er dafür in der Klinik gewesen ist? Wie viel darf Person A von diesem Geld behalten?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich weiß es nicht, aber von der Logik her sollte auch solch ein Honorar, das man als Medikamententester erhält, als Einkommen zählen. Wenn ich mich noch an die Diskussion um Geldgeschenke an die Kinder erinnere, dann sollte das so sein.

Es ist im Prinzip unerheblich, ob die Tätigkeit nun gefährlich oder ungefährlich ist. Es gibt ja auch viele "normale" gefährliche Jobs. Überall, wo Menschen z. B. mit Druck, Hitze, Chemie, Stäuben, Dämpfen u. ä. arbeiten, kann auch etwas passieren. Als Argument gegen eine Anrechnung sehe ich das nicht.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass da jemand auf die Idee kommt und im schlimmsten Fall dem "Nuttenpetergeld"-Bezieher vorwirft, dass er sich mit so einer Tätigkeit bewusst der Gefahr aussetzt, seine Gesundheit zu gefährden und damit fahrlässig in Kauf nimmt, sich dem Arbeitsmarkt zu entziehen. Mit der Folge, dass später die Allgemeinheit für ihn aufkommen muss.

Sollte also die Möglichkeit bestehen, sollte A als John Doe oder Manfred Muster in der Klinik auflaufen, wenn er sich einer Kürzung entziehen möchte. Aber ich prophezeie, dass es sich dabei um Leistungsbetrug o. ä. handelt.

Benutzeravatar

» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Warum sollte das nicht als Einkommen zählen? Es ist doch eine Tätigkeit, für die man Geld bekommt. Außerdem steht diese Person dem Arbeitsmarkt für diese Zeit nicht zur Verfügung, ich weiß nicht, ob sie diese Tätigkeit ohne Erlaubnis, damit meine ich ohne Kürzungen, ausführen darf.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Auch hier gibt es die üblichen Freibeträge. X Prozent von den Einnahmen darf man behalten und der Rest wird abgezogen. Wie bei allen anderen Einkünften eben auch. Und man verdient damit Geld und muss das eben auch als Einkommen angeben. Klar könnte es sein, dass irgendjemand anbietet, man kann das Geld quasi schwarz verdienen, aber das Risiko wäre mir zu hoch.

Davon mal abgesehen, muss man im Bezug von Arbeitslosengeld 2 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Je nach Art des Tests, steht man dem Arbeitsmarkt aber länger nicht zur Verfügung. Das sollte auch alle Fälle auch bedacht werden. Außerdem sollte bedacht werden, wenn man wirklich heftige Nebenwirkungen und so weiter bekommt, dann hat man die Erkrankung selbst verursacht und wenn sich die Arge dann ganz genau anstellt, kann sie auch den Geldhahn einfach zu drehen, weil man den Zustand selbst herbei geführt hat.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^