Rechtfertigt Arbeitsmangel eine Kündigung?

vom 26.08.2012, 13:21 Uhr

Bei X in der Firma hat jeder Angst um seinen Arbeitsplatz, weil es mit den Aufträgen zur Zeit nicht so gut ausschaut. Vor Jahren hat der Chef deswegen auch schon mal ein paar Leute entlassen. Später hat er dann wieder einige davon eingestellt und auch neue eingestellt. Aber nun ist die Auftragslage wieder nicht so besonders gut.

Rechtfertigt der Arbeitsmangel denn direkt eine Kündigung? Vor allem, weil die Auftragslage sich ja auch wieder bessern kann. Kann X, sollte er gekündigt werden gegen diese Kündigung angehen, zumal auch immer gesagt wird, dass die Auftragslage bestimmt wieder besser wird? Was ist, wenn X gekündigt wird und in einem halben Jahr wieder Leute eingestellt werden müssen, weil die Aufträge wieder da sind. X und seine Kollegen sind ziemlich fertig, weil alle Familie haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Versetze dich doch bitte mal in den Arbeitgeber. Warum sollte der Leute beschäftigen, für die er im Moment keine Arbeit hat? Was hat er davon? Er muss wahrscheinlich auch schauen, wie er mit seinem Betrieb über die Runden kommt und unnütze Ausgaben sind da natürlich zu vermeiden. Schließlich ist ein Unternehmer nicht das Sozialamt. Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen macht doch nur Sinn, wenn man nur einen sehr kurzen Zeitraum überbrücken muss, aber bei einem halben Jahr kommen da schon einige Kosten zusammen.

Das Ganze wird wahrscheinlich unter betriebsbedingte Kündigung laufen und wie und unter welchen Bedingungen so etwas abläuft kann man sicher hier finden.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Die Angst der Arbeitnehmer, gekündigt zu werden, wenn die Auftragslage zurückgeht, ist allgemein sehr groß. Das nervt nicht nur, das geht auch auf die Psyche und macht krank. Solche Gedanken dauernd im Hinterkopf zu haben, ist schlimm für die Menschen.

Aber was soll ein Arbeitgeber machen, der keine Aufträge hat, aber seine Mitarbeiter bezahlen muss, wenn er sie nicht entlässt oder sie bittet, zur Überbrückung Urlaub zu nehmen. Das geht aber nur kurze Zeit. Also ist es besser, er kündigt das Arbeitsverhältnis. Dann bekommen sie wenigstens Arbeitslosenunterstützung. Sollte sich die Auftragslage wieder bessern, könnte er sie wieder einstellen. Das wird er wahrscheinlich tun. Nur ist es noch nicht klar, zu welchen Konditionen die Arbeitnehmer dann neu eingestellt würde. Ja, ein Arbeitsmangel rechtfertigt Kündigungen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Natürlich kann ein Arbeitgeber auf Grund der schlechten Auftragslage auch seine Mitarbeiter entlassen. Wer sollte ihn daran hindern? Es besteht keine Pflicht Arbeitnehmer weiterhin zu bezahlen, aber sie Freizeit genießen zu lassen. Sicherlich ist so eine Situation nicht gerade schön, aber leider eben auch nicht zu ändern.

Da aber der Arbeitgeber seine ehemaligen Mitarbeiter schon einmal wieder eingestellt hat, als es besser wurde, kann man soweit Vertrauen haben, dass es nochmal so kommt. Deswegen sollte man jetzt auch nicht so schwarz malen, sondern einfach Ruhe bewahren und vielleicht auch das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Eventuell sind ja auch schon neue Aufträge in Sicht und man übersteht die Flaute ohne Entlassungen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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