Steuerverfahren ab welchen Beträgen?

vom 16.07.2012, 21:51 Uhr

Im Moment ist es ja wieder sehr aktuell, dass es Steuerverfahren geben wird, weil Nordrhein Westfalen wohl eine Schweizer Steuersünder CD gekauft hat. Ich frage mich, wenn ich sowas höre, ab wann es ein Verfahren geben wird und ob auch einige Steuerdelikte einfach unter den Tisch gekehrt werden, weil es einfach zu wenig ist, was hinterzogen wurde oder ob es für jeden direkt ein Verfahren gibt.

Wie ist das beim "kleinen Mann", der Steuern hinterzieht? Werden auch in geringen Fällen direkt Verfahren eröffnet oder ab welchem Betrag kann man mit einem Verfahren rechnen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Eine Straftat zieht schon ein Verfahren nach sich. Aber bisher ging dies in Deutschland bis 50.000 Euro noch mit einer Geldstrafe ab. Es kommt eben auf den entsprechenden Tatbestand an. Zumeist geht es auch noch um andere Straftatbestände wie Drogenhandel und ähnliches. Da spielte dies dann nur noch eine untergeordnete Rolle. Wegen ein paar Euro wird das Finanzamt im Gegensatz zu irgendwelchen Sozialbehörden kaum irgendetwas unternehmen. Bei denen geht es um größere Beträge.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich denke, man muss zwischen Strafverfahren und Steuerverfahren unterscheiden. Steuerverfahren dienen dem Eintreiben von Steuern, während Strafverfahren der Festlegung der Strafe dienen. Strafzinsen sind dabei aber trotz des Namens eine Angelegenheit des Steuerrechts. Die Strafverfahren selbst werden von der Staatsanwaltschaft durchgeführt, die Finanzbehörden können da höchstens als Nebenkläger Einfluss auf diese Verfahren nehmen. Die Steuerverfahren hingegen werden von den Finanzbehörden in eigener Regie durchgeführt, da wiederum hat die Staatsanwaltschaft so gut wie keinen Einfluss auf die Einzelheiten des Verfahrens. Allerdings kann die Finanzbehörde das Strafverfahren auch selber durchführen, wenn es ausschließlich eine Steuerstraftat ist.

Die Strafverfahren werden bei geringeren Steuerhinterziehungen, also bei Beträgen von bis zu € 5000 auch gerne mal eingestellt, bei höheren Beträgen kann es zu einer Aufstellung gegen Auflage oder zu einem Strafbefehl kommen. Ein Strafbefehl ist wie ein Strafurteil, nur wird da auf eine Verhandlung verzichtet, wenn der Angeklagte vorher mitteilt, dass er einen Strafbefehl akzeptieren wird. Das Steuerverfahren wird zumeist bereits ab einem Betrag von € 1000 durchgeführt, da sich für die Finanzbehörden ein eigenes Verfahren bei einem geringeren Betrag nicht lohnt. Allerdings muss man beachten, dass diese Betragsgrenzen nicht zwingend sind, sondern vielmehr in dem jeweiligen Ermessen der Behörden liegen, die sie nach oben oder unten verschieben können. Gelegentlich wird auch weit unterhalb der Betragsgrenze ein Verfahren durchgeführt, um ein Exempel zu statuieren. Man sollte sich also nicht absolut dadrauf verlassen.

» littleviking » Beiträge: 133 » Talkpoints: 63,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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