Muss der Verkäufer über Branding/Simlock informieren?

vom 15.07.2012, 19:54 Uhr

A hat aufgrund einer Vertragsverlängerung ein neues Handy bekommen. Allerdings war A nicht derjenige, auf den der Vertrag läuft, sondern er hat das Handy nur bekommen, da der eigentliche vertraglich Gebundene kein neues Handy brauchte, nennen wir ihn mal B. Nun waren A und B in dem entsprechenden Laden des Mobilfunkanbieters (z.B. Telekom) und haben die Vertragsverlängerung veranlasst, sowie den Kauf eines Neugerätes.

Nun hat A das Telefon erstmalig angeschaltet und festgestellt, dass während des Startvorgangs unter anderem das Logo der Telekom erschienen ist, was A nun vermuten lässt, dass das Handy gebrandet ist, das bedeutet, dass der Mobilfunkanbieter gewissermaßen in die Software eingegriffen haben könnte und es nun einige Apps auf dem Handy gibt, welche nur T-Mobile Nutzern kostenfrei zur Verfügung stehen. Im Laden wurde allerdings nicht mit einem Wort darauf hingewiesen.

Ob das Handy nun "nur" gebrandet ist, oder sogar einen Simlock hat, kann A zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ausprobieren, da A zunächst eine kleinere SIM-Karte braucht. A nutzt den Mobilfunkanbieter Vodafone und würde auch mit neuem Handy gern bei diesem Provider bleiben. Auch zum Thema Simlock hat der Verkäufer im Laden keine Angaben gemacht.

Muss der Verkäufer beim Kauf eines Neugerätes auf Branding/Simlock hinweisen und was kann man tun, falls man im Nachhinein Branding/Simlock erkennt, obwohl man beim Kauf darüber nicht informiert wurde? Gibt es Möglichkeiten zu erkennen, ob ein Handy Simlock hat, ohne eine Sim-Karte einzulegen?

» Schnuffline » Beiträge: 1019 » Talkpoints: 33,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Solange man bei einem Provider das Handy kauft, ist es eigentlich immer gebrandet. Ich weiß allerdings nicht inwiefern der Verkäufer nochmal extra darauf hinweisen muss. Eigentlich ist es einfach eine Tatsache, dass beim Provider eben gebrandete Geräte verkauft werden.

Auf einen Simlock muss aber auf jeden Fall hingewiesen werden. Wenn nicht in mündlicher Form, dann steht der Simlock auf jeden Fall im Vertrag in Form von: Das von Ihnen erworbene Mobiltelefon kann nur mit der beigelegten Simkarte von "Providername" verwendet werden. Eine Umgehung des Simlocks ist ein Vertragsbruch.

Guck dir doch den Vertrag nochmal genauer an, wenn es sich in dem Fall um dich selber handeln sollte, oder schau nochmal in dem Laden von dem Provider vorbei und frag einfach nach, ob das irgendwo im Vertrag stand. Wenn das nicht der Fall ist, dann könnte man da möglicherweise gegen angehen.

» Seroy » Beiträge: 178 » Talkpoints: 24,22 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Jetzt nur mal aus dem Bauch heraus und vom gesunden Menschenverstand aus. Wenn du das Gerät im Laden gekauft hast, dann hast du ja theoretisch die Möglichkeit, dich über die Eigenschaften des Gerätes zu informieren. Du kannst die Verpackung anschauen und lesen was auf der Verpackung steht.. Du kannst das Gerät auspacken, vielleicht sogar ausprobieren. Dem Gerät fehlen ja auch nicht irgendwelche Eigenschaften, es ist halt nur "anders eingestellt" und sieht hier und da anders aus. Insofern würde ich sagen, der Verkäufer muss dich auf ein Branding nicht zwangsweise hinweisen.

Aus unbedarfter Verbrauchersicht würde ich sagen: Natürlich müssen die darauf hinweisen, denn das Gerät unterscheidet sich wesentlich von einem "normalen" Gerät. Wer nicht zufällig weiß, dass es in diesen Läden nur gebrandete Geräte gibt, ist gelackmeiert. Ich hätte das jetzt auch nicht gewusst. Ich vermute aber, du hast da keine Chance. Dem Gerät fehlt ja nichts, es funktioniert nur ein wenig anders. Bei einer Onlinebestellung würde das übrigens anders aussehen. Da muss der Verkäufer dich auf das Branding hinweisen.

Was ein Simlock angeht, muss ein Verkäufer aus meiner Sicht immer auf das Vorliegen eines solchen hinweisen. Ein Simlock schränkt die Gebrauchsmöglichkeiten viel zu sehr ein und würde einen Mangel darstellen. Nur bliebe hier immer noch das Problem der Beweisbarkeit. Zwar hast du einen Zeugen, aber evtl. hat der Verkäufer ja sogar einen entsprechend unterschriebenen Vertrag von dir, den du nicht sorgfältig gelesen hast.

Simlocks kann man aber (nicht ganz legal) entfernen lassen. Das kostet ein paar Euro (10-15), funktioniert aber wunderbar. Wie das mit den Brandings aussieht, das weiß ich nicht. Es sollte mich aber wundern, wenn das nicht gehen sollte.

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» Richtlinie2 » Beiträge: 1872 » Talkpoints: -0,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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