Recht auf weibliche Taxifahrerin?

vom 08.05.2012, 23:55 Uhr

A. ist eine Frau und will gerne in der Nacht von einer Party mit dem Taxi nach Hause fahren. Jetzt gibt es ja aus diversen Filmen und Fernsehserien immer wieder das typische Vorurteil des Taxifahrers, der sich häufig an seinen Fahrgästen vergeht, etc. Das typische Klischee-Bild halt. Ich selbst habe auch schon den einen oder anderen Taxifahrer erlebt, dem ich nicht in einer dunklen Gasse allein über den Weg laufen will und aus diesen Gründen hat A. auch ein bisschen Angst, allein den Weg nach Hause im Taxi auf sich zu nehmen.

Der Grund kann von mir aus auch ein ganz anderer sein, worum es mir geht ist einfach folgende Frage: Hat man als weiblicher Fahrgast eines Taxiunternehmens vielleicht ein Recht darauf, auch von einer weiblichen Taxifahrerin "bedient" zu werden? Beim Arzt hat man zum Beispiel ein Recht darauf, sich von einem Arzt des gleichen Geschlechtes untersuchen zu lassen, so kenne ich es von meiner Musterung. Kann man dieses Prinzip auch auf andere Situationen im Alltag anwenden? Besteht ihr bei den Fahrern eures Taxis auf ein bestimmtes Geschlecht? Hat man ein Recht darauf? Habt ihr irgendwelche Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ein "Recht" auf eine Taxifahrerin hat. Man hat überhaupt kein "Recht" auf ein Taxi. Man kann darum bitten, eine Taxifahrerin zu bekommen. Aber wenn keine frei ist, geht es eben nicht. Wenn die S-Bahn ausfällt und die Taxis rar oder nicht vorhanden sind, hat man ja auch kein Recht auf ein Taxi. ich kenne auch keine Filme, wo Taxifahrer Gäste belästigen, eher umgekehrt. Wenn so etwas im Film vorkommt, sind es ja keine normalen Taxifahrer, sondern Verbrecher, die in diese Rolle schlüpfen. Zumindest ist es in den Filmen, die ich kenne, so.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ein Recht darauf hat eine Frau nicht, aber niemand würde ihr den Wunsch abschlagen, wenn eine weibliche Taxifahrerin gerade keine Tour fährt. Wenn eine Nummer des Unternehmens angerufen wird und diese ein Taxi schicken, kann der Wunsch gleich vorgebracht werden. Wenn dann eine Taxifahrerin zur Verfügung steht, wird diese sicher auch dann fahren.

Bei einem Arzt hast Du das Recht auf eine Ärztin, wenn eine Ärztin in der Praxis arbeitet. Das ist ja auch nicht immer der Fall. Wenn keine Ärztin da ist, ist keine zum behandeln vorhanden. Und genauso ist es bei dem Taxi. Ist keine Fahrerin vorhanden, kann auch keine in die "Pflicht" genommen werden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wie sollte dieses Recht denn garantiert werden? Wenn das Taxiunternehmen ein Ein-Mann-Betrieb wäre, dann hätte man ja mit dem Recht schlechte Karten, dieses einzuklagen. Schließlich kann niemand den Ein-Mann-Unternehmer zwingen, eine Fahrerin einzustellen. Es wäre also schon Quatsch, so was in Gesetzesform zu gießen. Wenn A also unbedingt eine Taxifahrerin haben will, dann kann A beim Anruf bei der Zentrale diesen Wunsch äußern. Ist die Erfüllung des Wunsches möglich, ist das für alle Seiten prima. Ansonsten kann A noch wählen zwischen dem nutzen eines Taxis mit einem Fahrer oder aber dem Nutzen von alternativen Möglichkeiten des Wegkommens.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Seriöse Taxiunternehmen stehen unter Aufsicht, d.h. jeder einzelne Fahrer sowie das Unternehmen selbst ist lizensiert. Zudem ist jedes Taxi mit einer Nummer versehen, aus der hervorgeht, welcher Fahrer / Fahrerin das Taxi zu einem gewissen Zeitpunkt gefahren hat. Also ist zu jeder Zeit nachvollziehbar, welcher Taxifahrer irgendwelchen Mist gebaut hat.

Natürlich gibt es unverschämte Taxifahrer oder solche, die Betrügen wollen. Aber es gibt auch viele Gäste, die anfangen zu pöbeln und das nicht nur im betrunkenen Zustand. Aber von sexuellen Übergriffen habe ich noch nie gehört. Das soll nicht heißen, dass es so etwas niemals vorkommen kann. Aber gerade hier begibt sich der Taxifahrer auf sehr dünnes Eis, da er eine Straftat begeht, da ja man sofort rausbekommen würde, welche Taxifahrer das war.

Ein Recht auf gleichgeschlechtliche Taxifahrer gibt es meines Wissens nach nicht. Das würde auch so nicht funktionieren. Wenn ich mir z.B. die Situation am Oktoberfest in München vorstelle, da ist man froh, wenn man ein Taxi am Abend ergattert. Da ist es einem egal, ob einem der Taxifahrer gefällt oder nicht. In normalen Situationen kann man sich gesetzlich das Taxi am Taxistand nehmen, wo einem der Fahrer sympathisch erscheint. Bei Einzelunternehmen, welche z.B. sehr oft auf dem Land beheimatet sind, geht das sowieso nicht. Aber wenn genug Bürger schreien, dann wird sich die Politik schon etwas einfallen lassen, wie man Unternehmen weiter in Schwierigkeiten bringt.

» michaelsl1 » Beiträge: 82 » Talkpoints: 46,88 »


Es kann kein Recht auf weibliche Taxifahrerinnen geben, denn ich habe ja überhaupt kein Recht auf ein Taxi. Wenn jemand nachts mit einem Taxi und einer weiblichen Fahrererin nach Hause fahren möchte, könnte er theoretisch eine Vorbestellung für eine bestimmte Uhrzeit vereinbaren. Ansonsten ist nur eine Bitte möglich, eine weibliche Fahrerin zu schicken. Das geht aber auch nur, soweit nachts eine Frau fährt und die Tour übernehmen kann.

Natürlich habe ich auch schon gelesen, dass Taxifahrer über ihre Fahrgäste hergefallen sind. Das ist zwar äußerst selten, aber kommt vor. In Filmen wird das natürlich ziemlich aufgebauscht. Als typisches Vorurteil für einen Taxifahrer habe ich das noch nicht gehört und würde es auch nicht so sehen. Das ist übrigens auch schon mit einem Linienbusfahrer nachts vorgekommen, der sich an dem einzigen Fahrgast – einer Frau – vergangen hat, wie ich irgendwann mal gelesen hatte. Aber deshalb kann man für den Bus nicht einfach eine weibliche Fahrerin bestellen. Das ist nun mal so.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Vielleicht kann der Wunsch von A berücksichtigt werden, wenn sie ihn rechtzeitig äußert, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sie wirklich ein Recht dazu hat. Ich selber fahre gerade am Wochenende des Öfteren mit dem Taxi und kann A nur sagen, dass männliche Taxifahrer generell viel, viel freundlicher sind als Frauen. Jedes Mal, wen ich mit einer Taxifahrerin mitgefahren bin, handelte es sich um ein richtig unfreundliches, zickiges Mannsweib. Bloß nicht über 50 km/h fahren und schön vor jeder gelben Ampel anhalten. Vor meinen beiden Lieblingsclubs stehen zum Glück auch immer viele Taxis und ich achte mittlerweile darauf, nur noch in welche einzusteigen, in denen sich Männer befinden. Und ich bin trotz Minilkleidchen und hohen Schuhen nie sexuell belästigt worden. :wink:

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wie ja schon ausführlich erläutert wurde, kann es gar kein Recht darauf geben, auf Wunsch eine Taxifahrerin zu bekommen, da nicht jedes Unternehmen auch eine weibliche Person beschäftigt und selbst bei vorhandenem weiblichen Personal nicht garantiert werden kann, dass die Fahrerin sich gerade in der Nähe befindet; extra wegen dieses Auftrages durch die halbe Stadt zu fahren, wäre für sie vor allem bei einer kurzen Tour nicht lukrativ und auch für die wartende A vermutlich nicht gerade angenehm. Letztlich überwiegen in meiner Heimatstadt die männlichen Fahrer deutlich und ich kann von mir nach jahrelanger Taxierfahrung behaupten, dass mir schon diverse unangenehme Dinge im Taxi widerfahren sind, eine sexuelle Belästigung war bisher aber wirklich noch nie dabei, sodass ich völlig unbesorgt auch zu einem Mann ins Auto steige.

Interessant wäre in diesem Zusammenhang eine andere Frage. Angenommen, man hat sich im Vorhinein mit dem entsprechenden Unternehmen geeinigt und eine Uhrzeit für das erscheinen einer Fahrerin festgelegt, dann würde mich interessieren, ob der Kunde bei Erscheinen eines Fahrers das Recht auf Rücktritt vom Vertrag hat, die Fahrt also nicht in Anspruch nehmen muss und auch keine Anfahrtskosten zu begleichen hat. Sicher bin ich mir, dass dies bei klassischen Mängeln der Fall ist; in dem Zusammenhang habe ich mal gehört, dass ein Taxi, das nach Rauch riecht, nicht akzeptiert werden muss, und auch ein normales Auto wieder weggeschickt werden darf, wenn seitens des Kunden altersbedingt um einen erhöhten Einstieg gebeten wurde. Letztlich würde ja ein Fahrer auch vom Bestellten abweichen, aber wäre das eine Grundlage für einen Rücktritt? Würde man das in die Kategorie eines Mangels einordnen, oder wäre eine Ablehnung der Fahrt aufgrund eines Fahrers schon eher eine Diskriminierung?

» Anemone » Beiträge: 1740 » Talkpoints: 764,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich erinnere mich daran, dass es seit Jahren immer wieder Diskussionen und entsprechende Berichte/Artikeln in den Medien gibt, wo übereinstimmend gesagt wird, dass man weder am Taxistand das erste Taxi nehmen muss, sondern sich durchaus einen Fahrer aussuchen könnte (was allerdings praktisch nicht möglich ist) und auch durchaus nach einer weiblichen Fahrerin verlangen kann.

Eine Bekannte in meiner Jugend wollte immer vermeiden zu Ausländern ins Auto steigen zu müssen und hat deshalb immer nach einer Fahrerin gefragt. Da man Taxen in der Regel über die entsprechende Zentrale bestellt, wo verschiedene Unternehmer zusammen kommen, war dies auch nie ein Problem. Und nachdem mich selbst im tiefsten Bayern schon morgens früh um 4 Uhr eine ältere Dame abholte, obwohl ich nicht nach einer Frau verlangt habe, gehe ich schon davon aus, dass es in den meisten Fällen möglich ist solche Wünsche zu erfüllen. Das ein bestimmtes Taxi zugesichert wurde und dann doch ein anderes kommt, habe ich noch nie erlebt und auch noch nicht gehört.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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