Freistellungsaufträge - Überall den Höchstbetrag eintragen?

vom 10.04.2012, 15:11 Uhr

Wenn man Konten besitze, muss man ja auch einen Freistellungsauftrag erteilen. Durch diesen können private Anleger bei Sparkassen und anderen Geldinstituten die Auszahlung von Erträgen, in gewisser Höhe dann ohne Abzug von Kapitalertragsteuer beantragen, wenn ich das richtig verstanden habe.

Wenn man nun mehrere Konten hat. Diese Konten alle beim gleichen Geldinstitut sind, muss man dann in jeden Freistellungsantrag den Höchstbetrag von 1602 Euro bei verheirateten Ehepartnern, eintragen? Wie ist das, wenn man noch ein Konto bei einem anderen Geldinstitut hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Freistellungsaufträge gelten ja normalerweise immer für alle Konten, die man bei einer Bank hat. Jedenfalls kenne ich das so. Wenn man nun Konten bei anderen Instituten hat, muss man den Freistellungsauftrag dann eben auf die verschiedenen Institute aufteilen, also Institut A 200€, Institu B 200€, Institut C 500€, usw. bis man den Maximalbetrag erreicht hat. Man muss aber nicht den Maximalbetrag erreichen, wenn die Zinserträge sowieso unter dieser Grenze bleiben.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wenn alle Konten bei einer Bank sind, aber in verschiedenen Anlageformen, dann reicht ein Freistellungsauftrag. Dieser muss auch nicht in der kompletten Höhe erteilt werden, welche zur Verfügung steht. Wenn du quasi weißt, dass nur 50 Euro an Zinsen pro Jahr kommen, dann reicht auch ein Freistellungsauftrag in dieser Höhe.

Die Rest kann man ungenutzt offen lassen. Vielleicht um eben auch bei einer anderen Bank direkt einen Freistellungsauftrag zu erteilen, wenn es nötig wird. Aber es verlangt eben niemand, das man den Höchstbetrag wirklich ausschöpft.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Dass insgesamt die Summe über die erteilten Freistellungsaufträge nicht höher sein darf als der Betrag der einem zusteht wurde ja schon erwähnt. Ich würde noch ergänzen wollen dass es sehr schnell passieren kann dass man aus Unachtsamkeit plötzlich doch eine übersteigende Summe beantragt hat weil man den Überblick verloren hat und dann kann man mit Post vom Finanzamt rechnen weil so etwas automatisch überprüft wird. Dabei ist es erst einmal unerheblich ob man die Summe wirklich ausschöpft, es zählt erst einmal dass man mehr beantragt hat als einem zusteht.

Was auch noch dagegen spricht bei einer Bank die volle Summe Freizustellen, man muss bei jeder anderweitigen Geldanlage den Antrag wieder ändern lassen was zusätzliche Arbeit bedeutet. Gerade solche Sachen wie den Bausparvertrag oder die mickrigen Zinsen auf dem Sparbuch vergisst man schnell und dann ist eben die Zinsabschlagssteuer fällig und sie wird überwiesen. Das zurück zu holen ist äußerst aufwendig, auch wenn es einem zusteht. Die meisten die ich kenne verzichten dann sogar darauf, eben weil es so viel Aufwand bedeutet. Damit haben sie ihre an sich schon mickrige Rendite noch einmal um 26 Prozent gemindert.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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