Sicherungsverwahrung unbefristet möglich?

vom 11.03.2012, 23:34 Uhr

Es waren ja viele Diskussionen über die Sicherungsverwahrung bei Schwerstverbrechern. Wenn jemand mehrere Menschen ermordet oder missbraucht und ermordet, dann kann das Gericht ja eine lebenslange Freiheitsstrafe, die nach 15 Jahren aufgehoben werden kann oder eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung aussprechen.

Ist diese Sicherungsverwahrung eigentlich mittlerweile auch unbefristet möglich, so dass eine lebenslange Freiheitsstrafe wirklich ein Leben lang anhalten kann oder ist das nicht möglich? Muss dafür immer erst wieder ein Antrag gestellt werden oder kann das Gericht bei dem Urteil schon festlegen, wie lange die Sicherungsverwahrung ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine Sicherungsverwahrung ist erst einmal unbefristet. Alle zwei Jahre wird dann geprüft, ob immer noch von dem Schwerverbrecher eine Gefahr ausgeht oder nicht. Dementsprechend wird dann die Sicherungsverwahrung verlängert oder ausgesetzt. Also kann nie gesagt werden, dass diese nach der Freiheitsstrafe dann bis zum Tod des Häftlings andauern wird. Durch die Prüfung wird die Dauer nur immer wieder verlängert. Wenn alle zwei Jahre dann bei der Prüfung herauskommt, dass immer noch Gefahr besteht, dann kann es durchaus passieren, dass am Ende die Person bis ans Lebensende in der Sicherungsverwahrung bleibt. Das Gericht setzt nur eine Sicherungsverwahrung fest, was bedeutet, dass er erst einmal zwei Jahre diese absitzen muss, bis das neue Gutachten vorgelegt wurde.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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