KFZ-Steuer Ermäßigung wegen Behinderung und andere Fahrer?

vom 10.03.2012, 23:51 Uhr

A hat eine Behinderung und aufgrund dieser Behinderung hat A eine KFZ-Steuer Ermäßigung. A wohnt mit einer Lebensgefährtin zusammen, die auch ab und an mal ein Auto braucht und bisher ist die Lebensgefährtin immer mit dem Auto von A gefahren. Aber seit dem er die Ermäßigung hat, traut die Lebensgefährtin sich nicht mehr mit dem Auto zu fahren.

Darf die Lebensgefährtin von A das Auto fahren? Darf sie es fahren, wenn A mit fährt oder darf ausschließlich A das Auto fahren? Was kann man machen, dass die Lebensgefährtin das Auto mit nutzen kann. Muss dann A wieder die komplette KFZ-Steuer zahlen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn A der eingetragene Halter des Fahrzeuges ist darf A jeden mit dem Auto fahren lassen, den A damit fahren lassen will. Die KFZ-Steuer-Ermäßigung hat hiermit gar nichts zu tun. Aber die Versicherung hat etwas damit zu tun!

Man kann sein Auto ja auf viele verschiedene Weisen versichern. Einige Versicherungen sind so aufgebaut, dass wirklich jeder mit dem versicherten Auto fahren darf. In diesem Falle ist also alles in Ordnung und auch wenn die KFZ-Steuer für das betreffende Fahrzeug ermäßigt ist ist es egal, wer damit fährt. Der Fahrzeughalter bezahlt die KFZ-Steuer und er bekommt die Ermäßigung. Aber er ist immer noch ein ganz normaler Eigentümer und darf sein Auto geben wem er will. Eine blinde Person darf ja auch ein Auto haben, muss dafür gar keine KFZ-Steuern bezahlen und darf das Auto von jedem fahren lassen, auch wenn die blinde Person nicht mit im Wagen sitzt.

Dann gibt es noch Versicherungen, die sich eintragen lassen welche Personen alle das Auto fahren. Da kann man dann zum Beispiel drei Leute eintragen lassen, die mit diesem Auto den Versicherungsschutz genießen. Andere können natürlich dann auch fahren, aber wenn sie einen Unfall haben haftet diese Versicherung nicht. Bei einer solchen Versicherung sollte man dann auch nur die Personen fahren lassen, die auch eingetragen sind. Außer, wenn es einen Notfall gibt. Mit den KFZ-Steuern hat aber auch das nichts zu tun.

A muss sich also gar keine Gedanken machen, dass sie wieder die volle KFZ-Steuer bezahlen muss. Sie kann ruhig ihre Lebensgefährtin fahren lassen, so lange diese versicherungstechnisch abgedeckt ist.

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» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Wenn A eine Steuerermäßigung hat aufgrund einer Behinderung, darf seine Lebensgefährtin selbstverständlich mit dem Auto fahren, aber nur, wenn A daneben sitzt. Die Steuerermäßigung ist nur für den Schwerbehinderten gedacht. Also sieht man das so, dass seine Lebensgefährtin ihn dann fahren darf. Das steht aber auch ausführlich in den Unterlagen, die A bekommen hat mit der Bewilligung. Wenn er nicht mitfahren will, muss er auf die Steuerermäßigung verzichten zugunsten seiner Lebensgefährtin.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



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