Muss eine Kaution gewinnbringend angelegt werden?

vom 11.02.2012, 17:41 Uhr

Bei den meisten Anmietungen von Wohnungen oder anderen Mietobjekten wird nicht selten eine Kaution fällig, die der Mieter zu tragen hat. Dass die Kaution maximal die Höhe von drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen darf, ist mir bekannt. Auch, dass die Gesamtsumme nicht auf einmal zu zahlen ist, ist mir bekannt. Aber ist es wirklich der Fall, dass die Hinterlegung der Kaution so angelegt werden muss, dass der Mieter sie bei Auszug inklusive der Gebühren ausgezahlt bekommt? Wie ist sich zu verhalten, wenn der Vermieter nur die reine Summe zurückzahlt? Ist man als Mieter verpflichtet, sich zu informieren, was mit der Kaution geschieht? Wurde Eure hinterlegte Kaution immer angelegt oder habt Ihr die Summe wieder auf den Cent genau ausgezahlt bekommen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



So was steht ja meistens im Mietvertrag und man weiß das vorher. Ich habe viele Kommilitonen, die in einem Studentenwohnheim wohnen oder gewohnt haben und da wurde die Kaution auch nicht angelegt. Aber das war vorher bekannt (das steht auch extra so im Mietvertrag drin), von daher konnte man sich hinterher dann auch nicht beschweren. Verpflichtet, sich darüber zu informieren, ist man sicherlich nicht, aber dann kann man hinterher auch nicht meckern, wenn das Ganze eben nicht so wirklich gut angelegt ist (oder eben gar nicht). Die Frage mit dem Verhalten finde ich nicht so sinnvoll, du solltest vielleicht dein Verhalten vorher (vor dem Unterschreiben des Mietvertrags) überdenken - denn da könnte man noch nachfragen, ob die Kaution nicht angelegt werden könnte.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Also ich weiß, das mein Vermieter die Kaution auf einem Sparbuch angelegt hat. Ist allerdings ein normales Sparbuch mit drei Monaten Kündigungsfrist. Gibt zwar nicht viel Zinsen, aber ich habe erst vor ein paar Tagen den Jahresauszug bekommen. Das man bei einer Kaution diese nicht langfristig anlegt, ist allerdings verständlich.

Denn ein Vermieter hat schließlich Fristen bis wann er diese Summe dann auszahlen muss, falls sie nicht mit Kosten verrechnet werden kann, welche der Mieter eigentlich nach seinem Auszug zu tragen hat. Und welcher Vermieter will da schon in finanzielle Vorleistung gehen, wenn der Mieter seine Kaution dann haben will?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ein Vermieter ist verpflichtet, seinem Mieter bei Auszug die Kaution nebst marktüblichen Zinsen, wie sie bei Geldanlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gezahlt werden, zurück zu zahlen.

Die Bestimmung, dass es Zinsen sein sollen, wie bei Geldanlagen mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, kommt daher, dass die meisten Mietverträge eben diese Kündigungsfrist beinhalten.

Die angefallenen Zinsen können alternativ auch jährlich an den Mieter ausgezahlt werden.

Ein typisches Geldanlageprodukt für Kautionen ist das Sparbuch mit gesetzlicher Kündigung, wie es wohl die meisten kennen. Viele Vermieter nutzen daher genau dieses für die Anlage der Kaution. Mittlerweile geht der Trend aber zu anderen Produkten, da Sparbücher nicht wirklich eine lohnende Zinszahlung bieten.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wie meinst du das, dass die Gesamtkaution nicht auf einmal hinterlegt werden soll oder darf? Hier ist es definitiv üblich, dass man zum Beispiel die 2 Monatskaltmieten auf einmal auf ein Sparkonto anlegt. Und nicht erst einen Teil. Man muss schon die gesamte Summe da einzahlen, denn schließlich ist das die Kaution. Und gewinnbringend musst du gar nichts anlegen. Bei den meisten Banken ist der Zinssatz eh so gering, dass man kaum was davon hat. Wenn man nun aber 10 Jahre in der Wohnung wohnt, dann kann man schon mit ein bisschen mehr Geld am Ende rechnen.

Der Vermieter behält das Geld wirklich nur zur Sicherheit. Angenommen der Mieter ruiniert den Boden, dann steht es dem Vermieter zu, das Geld von der Kaution zu nehmen und davon den Schaden reparieren zu lassen. Bedenken muss er aber die Abnutzung nach einer gewissen Anzahl von Jahren. das wird dann aber genau berechnet. Ist kein Schaden entstanden, dann bekommt der Mieter natürlich das komplette Geld inklusive der Zinsen wieder und ich gehe davon aus, dass wenn ein Schaden entstanden ist, der komplett mit der Kaution bezahlt werden muss,dass man dann die Zinsen auch behalten kann. Das sind schließlich zwei verschiedene paar Schuhe und die Kaution umfasst nun einmal nur die Summe x exklusive der Zinsen.

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» winny2311 » Beiträge: 14941 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


@winny, ich meinte es so, dass der Vermieter nicht die Gesamtsumme auf einmal erhalten muss. Die Kaution kann auch in angemessenen Raten gezahlt werden, pro Monat eine Kaltmiete als Kaution. Das meinte ich damit, dass man als Mieter nicht gleich die vierfache Kaltmiete aufbringen muss. Vierfach deshalb, weil es eben mit dem ersten Wohnmonat mit der Mietzahlung beginnt und dann eben die maximal drei Monatsmieten an Kaution hinterlegt.

Natürlich bringen Zinsen auf dem Sparbuch nicht so viel, aber ein kleines Plus ist halt schon drin. Ich frage auch deshalb, weil die Kaution der ersten Wohnung auf den Cent genau ausbezahlt beziehungsweise verrechnet wurde. Der Vermieter kann die Kaution beispielsweise auch auf einem kostenfreiem Girokonto lagern oder so. Daher wollte ich wissen, ob der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, die hinterlegte Kaution irgendwie anzulegen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


@steph: Schau dir mal diese Seite hier an Mieterschutzbund Teil 1. Scrolle weit runter, da kommt der Passus mit der Verzinsung und ich denke, dass es deine Frage beantwortet. Und hier findest du auch die Fortsetzung der Seite Mieterschutzbund Teil 2 . Auch das ist sehr interessant.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ein Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kaution auf einem Sparbuch zu hinterlegen. Außerdem stehen die Zinserträge dem Mieter der Wohnung beim Auszug zu. Hat der Vermieter die Kaution nicht auf einem Sparkonto angelegt, so hat der Mieter dennoch bei Auszug ein Recht darauf, dass die Kaution zuzüglich der Marktüblichen Zinsen für ein Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist ausgezahlt wird. Viel kommt da natürlich nicht zusammen, da die Zinsen für Sparbücher derzeit teilweise unter 1% pro Jahr liegen.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es geht bei der einfachen Verzinsung nicht um Gewinn im üblichen Sinne. Der Grund der einfachen Verzinsung ist, die Inflation der Kaution möglichst gering zu halten. Die normale jährliche Inflation beträgt 1%-2%. Das heißt, wenn ich heute 100 € in mein Sparschwein stecke und es nach einem Jahr wieder hervor hole, kann ich für dasselbe Geld 1%-2% weniger kaufen.

Es soll also der Wertverlust gering gehalten werden. Die Zinsen sind aber nicht festgelegt. Meist sind es geringe Zinsen, bei uns auf Arbeit wird für jedes Konto ein Kautionssparbuch angelegt.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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