Autounfall- Mitschuld möglich?

vom 18.01.2012, 15:31 Uhr

Herr A hatte am frühen Morgen einen kleinen Autounfall, keine große Sache, aber es entstand schon ein gewisser Sachschaden. Auf einer Landstraße war er mit Tempo 100 unterwegs als ungefähr 50 Meter entfernt ein auf einer Seitenstraße wartendes Fahrzeug plötzlich anfuhr. Auf Grund der kurzen Entfernung war eine Vollbremsung nicht mehr möglich so dass er versuchte auszuweichen. Zum Glück gab es keinen Gegenverkehr und er kam auch fast schadlos um das Fahrzeug herum. Leider wurde bei dieser Aktion der Außenspiegel an seinem Auto zerstört, an dem anderen Fahrzeug gab es keinen Schaden.

Herr A fragte die Autofahrerin B ob er sie ihn den nicht gesehen hätte und sie meinte dass sie dachte dass es sich um einen Fahrradfahrer handelte weil sie nur ein Licht gesehen hatte. Das mit dem einen Licht war korrekt, beim Aussteigen stellte Herr A fest dass ein Scheinwerfer an seinem Auto nicht funktionierte obwohl er die Lampe erst vor zwei Monaten ausgetauscht hatte. Da es hundekalt war und regnete und der Schaden offensichtlich auch nicht so bedeutsam war beschloss man die Sache am Abend telefonisch zu regeln.

Herr A rief dann erwartungsfroh Frau B am Abend an um den Schaden an seinem Auto reguliert zu bekommen. Dort tat man dann ganz erstaunt und meinte dass man mit dem Unfall nichts zu tun hatte weil die Schuld dafür ganz allein bei Herrn A lag denn immerhin ist er mit einer kaputten Beleuchtung unterwegs gewesen. Herr A war nun erst einmal verdattert über so viel Unverfrorenheit, musste sich aber im Stillen auch eine gewisse Mitschuld eingestehen. Allerdings liegt nach seinem Verständnis die alleinige Unfallursache im nicht beachten der Vorfahrt, laut Bußgeldkatalog sind dafür 130 Euro Strafe und drei Punkte in Flensburg fällig wenn es dadurch zu einem Unfall kam. Für das Fahren mit einer defekten Beleuchtungsanlage gibt es keine Bußgeldvorschriften, hier könnte aber sicherlich im Rahmen einer kostenpflichtigen Verwarnung eine Sanktion erfolgen.

Wie seht ihr die Sache über Schuld und Mitschuld? Müsste Herr A eine Mitschuld eventuell anerkennen wenn es hart auf hart kommt oder kann er aller Sorgen ledig sein? Falls er eine Mitschuld hat, wie könnte die eventuell prozentual angesetzt werden?

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Meiner Meinung nach hat die Frau die alleinige Schuld, da sie die Vorfahrt missachtet hat. Und des weiteren, was ist das für eine Aussage, das sie das Auto für ein Fahrrad gehalten hat? Dann hätte sie doch den Fahrradfahrer angefahren. Und da wäre ja wohl einiges mehr passiert. Auch wenn ein Licht ausgefallen ist, es hätte ja auch ein Roller oder Motorradfahrer sein können. Dieses würde ich der Frau auch vor Augen halten, denn ihre Aussage halte ich für eine fadenscheinliche Ausrede dafür, das sie nicht aufgepasst hat und einfach die Vorfahrt missachtet hat. Für mich hat sie die alleinige Schuld, und ich denke mal, das es rechtlich ähnlich aussieht.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Wennie4: Wenn ich etwa 50 Meter entfernt einen Fahrradfahrer vermute, dann habe ich mit einem PKW eigentlich genug Zeit um aus der Seitenstraße rauszukommen. Daher hat Herr A eine nicht gerade kleine Schuld an dem Unfall, da er mit einem defekten Licht unterwegs war.

Auch die Aussage, das er ja die Birne erst vor acht Wochen gewechselt hat, bringt da nicht viel. Denn man ist vor jeder Fahrt verpflichtet zu schauen, ob auch alles funktioniert. Macht nur niemand. Aber in einem solchen Fall, kann einem das eben zum Verhängnis werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Eine Mitschuld ist sicherlich möglich, letztendlich hat das (wenn es tatsächlich zu keiner Einigung kommt) ein Gericht zu klären. Ich möchte nur mal in den Raum werfen, dass man nicht einfach davon ausgehen kann, dass es sich um einen Fahrradfahrer handelt, weil nur ein Licht zu sehen ist. Denn genauso hätte es doch ein Motorrad, Leichtkraftrad oder so etwas sein können.

Und die sind ja nun mal genauso schnell wie ein Auto, sodass man natürlich nicht einfach so losfahren kann. Ich würde die Schuld daher schon eher auf der Seite von Frau B sehen, wobei eine gewisse Mitschuld von Herrn A auf jeden Fall denkbar ist.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich gehe nicht davon aus, dass es nur eine einseitige Schuld geben wird. Beide Verkehrsteilnehmer haben nämlich Fehler begangen, die letztlich zu dem Unfall führten.

Autofahrer A war mit nicht vollständig funktionierender Beleuchtung unterwegs. Wie schon geschrieben wurde, kann das letztlich übel ins Auge gehen. Viele vergessen nämlich einfach dass die Scheinwerfer auch dazu da sind, um von anderen Verkehrsteilnehmern richtig wahrgenommen zu werden. Wenn sein Standlicht auch noch defekt war kann er nicht einmal sagen, dass das Licht eben erst ausgefallen ist.

Autofahrerin B hat sich offensichtlich nicht richtig vergewissert, dass sie fahren kann. Autoscheinwerfer kann man eigentlich sehr gut von Fahrradscheinwerfern unterscheiden. Möglicherweise hat sie sich nur auf den Blick in den Spiegel verlassen. Sogar die inzwischen weit verbreiteten 60-Lux LED-Fahrradscheinwerfer kann man auf den ersten Blick von Autoscheinwerfern unterscheiden. Sie hätte das Auto also zum Beispiel mit einem Motorrad verwechseln können. Das wäre zumindest glaubhaft, wenn das Standlicht von Herrn A ebenfalls ausgefallen wäre. Aber selbst bei einer Verwechslung mit einem Motorrad hätte sie nicht fahren dürfen.

» Arcon » Beiträge: 311 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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