Was bedeutet der Begriff 'Sicherheitsverwahrung'?

vom 08.01.2012, 03:51 Uhr

In den Medien hört man ab und zu von Straftätern, die für längere Zeit ins Gefängnis müssen und danach in eine Sicherheitsverwahrung kommen. Dabei handelt es sich meistens um Sexualstraftäter, die wegen Vergewaltigung oder anderen Strafdelikten ins Gefängnis müssen. Da dieser begriff immer öfters vorkommt, wollte ich mal wissen, was das denn genau ist oder heißen soll.

Unter einer Sicherheitsverwahrung könnte ich mir vorstellen, dass dies eine Strafanstalt ist, wo im Umkreis keine Menschen wohnen und die in dieser Strafanstalt gefangenen Menschen, werden extra eingesperrt. Jeder hat dort ein eigenes Zimmer, da man nicht weiß zu was einer fähig sein kann. Außerdem sind alle Räume sehr gut abgesichert, so dass die Flucht noch viel unwahrscheinlicher ist, als in einem normalen Gefängnis. Naja das ist nur eine Vermutung und ich sage nicht, dass das alles stimmt.

Was ist eine Sicherheitsverwahrung? Ist meine Vermutung nah dran? Wie geht es dort zu? Sind dort nur die schlimmsten Straftäter?

» YuGoZastava » Beiträge: 90 » Talkpoints: 5,20 »



Also unter dem Begriff Sicherungsverwahrung versteht man, dass besonders gefährliche Straftäter, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe, weitere schwerwiegende Straftaten begehen werden, weiterhin eingesperrt bleiben. Diese Verwahrten befinden sich dann nicht mehr in Haft, sondern werden wie der Begriff schon sagt in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Eigentlich müsste es für eben diese Menschen ein eigenes Gebäude geben, in dem sie zwar eingesperrt sind aber so viele Freiheiten wir möglich haben können. Da dies in Deutschland immer noch nicht der Fall ist, gab es im letzten Jahr diverse Gerichtsurteile, in denen die Haftanstalten eben aus diesem Grund gerügt wurden.

Auch mussten im Laufe des letzten Jahres einige sehr gefährliche Straftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, weil sie noch nach einem alten Gesetz verurteilt wurden, dass besagte, dass die Sicherungsverwahrung auf 10 Jahre begrenzt ist. Einige Gerichte haben nur versucht, dieses Gesetz auszuhebeln und die Gefangenen einfach weiterhin eingesperrt. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt und die Leute mussten trotz der von ihnen ausgehenden Gefahr freigelassen werden.

Um die Sicherheit der Bevölkerung zu wahren, hat man die auf diese Art und Weise freigekommenen mit Polizisten bewacht. In manchen fällen sind für diese Bewachung enorme Geldsummen investiert worden, da die Leute ja im Schnitt von 6 Beamten tagtäglich begleitet werden mussten ( 3 Schichten a 8 Stunden). Derzeit werden in den Bundesländern die Strafvollzugsgesetz überarbeitet, um eine menschenwürdige Unterbringung dieser Straftäter zu gewährleisten.

» andysun78 » Beiträge: 743 » Talkpoints: 0,46 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Eigentlich haben die deutschen Gerichte nicht versucht, das Gesetz auszuhebeln, um die Sicherungsverwahrten mehr als zehn Jahre einzusperren. Es war so, dass nach einer älteren gesetzlichen Regelung die Sicherungsverwahrten immer nach zehn Jahren freigelassen werden mussten. Dann gab es eine Gesetzesänderung, nach der nach zehn Jahren nur eine Überprüfung der Gefährlichkeit stattfinden sollte und dann entschieden wird, ob die Sicherungsverwahrten freigelassen werden oder weitere zehn Jahre verwahrt werden sollen. Dieses Regelung ist durchaus sinnvoll, da es sich bei den Sicherungsverwahrten um die gefährlichsten Täter handelt. Und diese werden nach ihrer normalen Haftzeit sicherungsverwahrt, weil sie immer noch gefährlich sind, z.B. weil sie auch nach langer Haftzeit ihr Unrecht nicht eingesehen haben und die Tat jederzeit wieder begehen würden.

Problematisch war jetzt jedoch, dass man diese neue Regelung auch auf sogenannte Altfälle angewandt hat, also auch auf Sicherungsverwahrte, die eingesperrt wurden bevor es diese neue Regelung gab. In unserem Grundgesetz gibt es für Strafen ein sogenanntes Rückwirkungsverbot, das heißt, dass man immer nur nach den Strafgesetzen verurteilt werden darf, die zur Zeit der Tatbegehung schon in Kraft getreten waren. Nach den Regelungen im Strafgesetzbuch handelt es sich bei der Sicherungsverwahrung jedoch nicht um eine Strafe, sonder eine Maßnahme. Denn bei der Freiheitsstrafe geht es primär um Schuldausgleich und bei der Sicherungsverwahrung um Generalprävention. Bei Maßnahmen gilt jedoch das oben genannte Rückwirkungsverbot nicht, d.h. man konnte nach deutschem Recht die neue Regelung auch auf die Altfälle anwenden und damit die Sicherungsverwahrten nach zehn Jahren weiter einsperren. Diese haben sich dann dagegen gewährt und sind mit ihren Klagen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegangen. Dieser hat dann gesagt, es würde sich bei der Sicherungsverwahrung doch um eine Strafe handeln.

Diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen die deutschen Gerichte jedoch nur beachten, sofern es nicht grundlegend gegen die eigenen gesetzlichen Regelungen verstößt. Daher kam es zu vermehrten Unsicherheiten bei den deutschen Gerichten, wie sie diese Fälle jetzt behandeln sollen. Folglich wurde in Deutschland eine neues Gesetz geschaffen, das Therapieunterbringungsgesetz, nach dem dies nur noch bei "gestörten" Tätern möglich ist. Was darunter zu verstehen ist, ist jedoch immer noch unklar.

» KleinePrinzessin » Beiträge: 161 » Talkpoints: 0,11 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Du hast schon gut erkannt, worum es bei der Sicherungsverwahrung geht. Es geht darum, Verurteilte, welche nach ihrer abgesessenen Haftstrafe noch ein hohes Rückfallrisiko haben, in Verwahrung zu behalten, um die Bürger vor ihnen zu schützen. Es ist kein ganz einfaches Thema, da hierbei schon Recht weit in die Menschenrechte eingegriffen wird. Denn eigentlich haben die Täter ihre Strafe abgesessen. Deswegen muss es auch ganz klare, erkennbare Unterschiede zur Haft geben, auch wenn sich die Sicherheitsverwarten noch auf dem Gefängnisgelände befinden.

Da die meisten Gefängnisse diesen Ansprüchen nicht gerecht werden können, besteht die Gefahr, dass in den nächsten Jahren vieler dieser Insassen freikommen könnten, wenn nicht bald eine Lösung für dieses Problem gefunden wird. Die Auflagen, die die Bereiche der Inhaftierten erfüllen müssen, sind nicht ohne. Die Insassen, sollen nicht mehr das Gefühl haben eingesperrt zu sein, aber trotzdem soll die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden. So steht ihnen eigentlich ein 15 Quadratmeter großes Zimmer mit abgetrenntem Badezimmer zu.

Möglichkeiten für Freigänge, Aus- und Weiterbildung. Es soll ebenfalls Gemeinschaftsräume geben, und die Insassen haben das Recht sich Tagsüber innerhalb der Einrichtung frei zu Bewegen. Also Zimmer sollen lediglich während der Nachtruhe abgeschlossen werden. Wenn man sich mal einen Teil der Auflagen ansieht, kann man sich bereits vorstellen, wie hoch die Herausforderung für die einzelnen Länder ist diese auf durchzusetzen. Sowohl Planungstechnisch als auch Geld technisch. Ich denke wir werden auch dieses Jahr noch viel zu diesem Thema hören.

» milli23 » Beiträge: 1214 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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