vom 13.11.2011
Talkteria: Lohnfortzahlung bei Freistellung durch Arbeitgeber ?
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Lohnfortzahlung bei Freistellung durch Arbeitgeber ?

Forum: Beruf & Bildung

    
Herr A hat einen Vertrag mit Firma X. Er ist noch in Probezeit, wo laut Vertrag beide Seite jederzeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen können. Hält der Arbeitnehmer diese Frist nicht ein, kann es passieren, dass er eine Strafe eines halben Gehaltes zahlen muss- so steht es im Vertrag. Doch nun ist der umgekehrte Fall eingetreten und man kündigte A relativ zum nächstmöglichen Termin. Bis dahin ist er ab sofort von der Arbeit freigestellt, teilte man ihm ebenfalls mit. Nun stellt sich jedoch die Frage, ob ihm in dieser Zeit Lohn zusteht? Zumal er außerdem vertraglich verpflichtet ist nicht während der Beschäftigung bei Firma X bei einem Mitbewerber zu arbeiten und somit auch noch nicht anderswo Geld verdienen darf, da er in derselben Branche bleiben möchte.

Das Unternehmen ist nicht gewerkschaftlich organisiert und A ist auch in keiner Gewerkschaft Mitglied. Im Vertrag steht nichts weiter dazu, was relevant wäre. Es müssten also irgendwelche allgemeinen Gesetze gelten oder? Weiß jemand mehr? Wäre es auch möglich, dass die Firma die Freistellung widerruft und A nun doch noch bis Vertragsende arbeiten muss?
  
Trisa :: Trisa :: Beiträge 1393:: 58.71 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich habe mal in einem Betrieb gearbeitet, in dem mir auch durch den Arbeitgeber gekündigt wurde. Bei der Kündigung wurde mir gesagt, dass ich bis zum Ende der Kündigungsfrist meinen Urlaub nehmen soll und die Überstunden und die restliche Zeit würde dann nicht bezahlt werden. Es sei generell so, dass sie gekündigte Mitarbeiter frei stellen.

Da ich noch nicht sehr lange dort angestellt war, war der Urlaub und die Überstunden schnell aufgebraucht und der Lohn war eh ziemlich niedrig. Sprich ich bekam sehr wenig Geld ausbezahlt. Ich wäre aber generell bereit gewesen, die Zeit arbeiten zu gehen. Gehört für mich einfach mit dazu. Da ließ man sich aber nicht drauf ein. Der Betrieb war auch nicht gewerkschaftlich organisiert und es gab keinen Betriebsrat.

Deshalb bin ich zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Da ich logischerweise kein Einkommen hatte, ging das mit einem Rechtsberatungshilfeschein. Der Anwalt hat mir gesagt, dass Vorgehen sei nicht Rechtens. Wenn man mich frei stellt, muss trotzdem Lohn bezahlt werden. Er hat dann alles in die Wege geleitet und mir wurde das fehlende Gehalt rückwirkend bezahlt.
  
:: LittleSister :: Beiträge 5947:: 18.06 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wie lange hat es dann bei dir gedauert, bis du das fehlende Geld bekommen hast? Diese Zeit musstest du dann nicht mehr arbeiten oder? Ist es notwendig, bevor man einen Anwalt aufsucht, dem Unternehmen anzubieten, weiterhin zu arbeiten? Sollte man nicht erst einmal versuchen, dies selbst mit dem Unternehmen zu regeln? Zumindest sollte Herr A doch erst einmal nachfragen, ob die Zeit der Freistellung nicht bezahlt wird oder?
  
Trisa :: Trisa :: Beiträge 1393:: 58.71 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich gebe zu, der Anwalt hatte da was verschusselt und es dauerte relativ lange. Ansonsten wäre das in wenigen Wochen erledigt gewesen.

Generell denke ich, man braucht nicht unbedingt einen Anwalt. Nur war das in meinem Fall ein großer Konzern und ich wusste nicht, wie man sich verhält und ob das überhaupt rechtens ist. Und ich hatte gesagt, ich würde bis zum Schluss arbeiten kommen und bekam zur Antwort, dass wird in der Firma grundsätzlich nicht gemacht. Nachfragen sollte Herr A. aber auf alle Fälle mal.
  
:: LittleSister :: Beiträge 5947:: 18.06 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das klingt eigentlich recht seltsam, weil die "Kündigungsfrist" in der Probezeit ungewöhnlich lange gelegt ist. Hier sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, sich gegenseitig von den jeweiligen Leistungen (auf der einen Seite die Arbeitskraft des Arbeitnehmers, auf der anderen Seite der Arbeitsplatz des Arbeitgebers) zu überzeugen. Wenn während der Probezeit aber klar wird, dass das Verhältnis (wenn vielleicht auch nur einseitig) nicht passt, hat keiner einen Vorteil davon, über die absolut notwendige Zeit hinaus noch aneinander gebunden zu sein. Daher stelle ich mir dir Frage nach dem Sinn und Zweck einer solchen Probezeit. Arbeitnehmer A könnte sich praktisch ab sofort krank melden. Schließlich ist die Kündigung ja praktisch schon da. Schon hätte der Arbeitgeber auch nichts gewonnnen. Gerade nicht an einem Mitarbeiter, den der Arbeitgeber selbst loswerden möchte.

Dass das Unternehmen nicht gewerkschaftlich Organisiert ist, ist sicher denkbar. Zumal die gewerkschaftliche Organisation den Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen vorbehalten ist. Was hier gemeint wäre, wäre der Arbeitgeberverband. An der Sachlage würde sich aber auch dann nichts ändern, weil hier wohl vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen wurden.

Wobei mir nicht klar ist, wie weit eine "Strafvereinbarung" wie sie hier gemacht wurde, wirklich wirksam sein kann. Denn die ist zweifelsfrei zum Nachteil der Arbeitnehmers! Aber da muss jetzt nicht weiter spekuliert werden. Denn selbstverständlich kann der Arbeitgeber seinen Angestellten Hausverbote erteilen und sie so zwingen bzw. davon abhalten, das Betriebsgelände zu betreten. Selbstverständlich muss aber der Lohn dann weiter bezahlt werden. Schließlich ist der Schritt einseitig eingeleitet worden. Sofern sich der Arbeitnehmer nicht selbst massiv daneben benommen hat, was eben alle Fristen aufheben würde, ist hier die Fortzahlung des Lohnes einzufordern.

Auf der anderen Seite: wenn er bezahlt wird und der Vertrag noch läuft, dann kann die Firma ihn natürlich auch wieder zur Arbeit rufen. Wie realistisch aber so ein Szenario ist, kann sich jeder selbst ausmalen. Denn ein so behandelter Arbeitnehmer würde dann wohl entweder krankheitsbedingt oder ohne Attest fehlen oder aber locker 7-8 Stunden am Tag auf der Toilette verbringen.
  
:: derpunkt :: Beiträge 6110:: 504.76 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
@derpunkt, solche Kündigungsfristen machen Sinn, wenn es um Arbeitsplätze gibt, die besetzt sein müssen. Als Animateurin im Hotel hatte ich auch so etwas im Vertrag stehen. Sofern ich gekündigt hätte, hätte ich noch zwei Wochen bleiben sollen, um so dem Unternehmen die Möglichkeit zu geben, nahtlos Ersatz einzustellen. Wenn man einfach sagen würde "Ich habe keine Lust mehr und kündige" wäre dies in manchen Jobs sehr suboptimal für das Unternehmen, bzw. der Arbeitnehmer würde damit das Unternehmen schädigen. Das man Krankheiten nicht verbieten kann, ist sicherlich richtig, aber aus Erfahrung weiß ich, dass man sich doch nicht immer mit seinem Arbeitgeber in einer Auseinandersetzung trennen muss. Auch wenn man feststellt, dass man doch nicht zueinander passt und sich eine Seite innerhalb der Probezeit zur Kündigung entscheidet, so kann man doch dennoch fair bleiben oder?

Wenn dies beim Arbeitgeber nun nicht der Fall ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Kündigung durch Arbeitgeber freistellt, so müsste Lohnfortzahlung geleistet werden- habe ich das so richtig verstanden? Diese ist dann vertragsabhängig, was bei einem festen Einkommen kein Problem ist. Wenn es sich jedoch um einen Job mit "Überstundenkonto" handelte, darf dann die Bezahlung für die Zeit der Freistellung durch Vergütung der Überstunden erfolgen? Das Gehalt ist monatlich gleich, alles was über 100 Stunden hinaus geht, wurde als Überstunden vom Arbeitgeber verwaltet. Arbeitszeit laut Vertrag betrug abhängig vom Arbeitsaufkommen zwischen 0 und 50 Stunden wöchentlich. Wäre man nicht gekündigt und freigestellt worden, hätte man während diesen zwei Wochen noch weiteres Einkommen erzielt. Steht einem dafür unter den genannten Bedingungen auch etwas zu?
  
Trisa :: Trisa :: Beiträge 1393:: 58.71 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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