Rezept für Anti-Baby-Pille nur bei Überweisung/Praxisgebühr

vom 12.11.2011, 19:44 Uhr

Ist es nicht so, wenn man ein Rezept für die Anti-Baby-Pille benötigt, dass man dazu keine Überweisung mitbringen oder keine Praxisgebühr zahlen muss? A ist Patientin in einer gynäkologischen Praxis und ist dort ein- bis zweimal im Jahr anzutreffen, sofern alles in Ordnung ist. Das Pillenrezept wird dann zwar mitgenommen, aber manchmal kommt es mit den Terminen ja nicht so hin, dass man alles in einem Aufwasch machen könnte.

A hat schon des öfteren dann von der Praxis gesagt bekommen, man benötige die Krankenkassenkarte und auch die Praxisgebühr oder Überweisung. A ist total irritiert, denn in einem Quartal, wo sie eigentlich nicht untersucht wird, verdient zwar der Arzt, auch, wenn es nur die knappen 14 Euro sind, aber A findet es schon merkwürdig. Die Praxisgebühr geht ja eh an die Krankenkasse, davon hat der Arzt nicht.

Worauf, also auf welchen Paragraphen, könnte A sich berufen, wenn sie nur das Rezept benötigt, aber sonst nichts in der Praxis in Anspruch nimmt? Oder ist es egal, ob A nun die Überweisung eines anderen Arztes erhält, weil A sowieso jedes Quartal zu einem Arzt muss? Könnten A irgendwelche Nachteile entstehen? Welche Gründe könnte eine gynäkologische Praxis haben, für ein Rezept der Anti-Baby-Pille die Praxisgebühr/ eine Überweisung verlangen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Leider ist in dem Fall A nicht im Recht und muss tatsächlich immer eine Praxisgebühr zahlen. Es sei denn, sie war schon im Laufe des Quartals bei einem anderen Arzt und bringt von diesem einen Überweisungsschein mit. Ich finde diese Regelung auch schwachsinnig, denn ich benötige ja nur ein Rezept und das hole ich mir an der Rezeption von einer der Arzthelferinnen. Es entsteht für den Arzt also Null Arbeitsaufwand durch mich und es dauert nicht einmal eine Minute, um mir so ein Rezept auszustellen. Von daher ist es in meinen Augen unverschämt, mich dafür regelrecht abzuzocken, zumal ich mittlerweile auch die Pille selber bezahlen muss. Wenn man also die Pille nimmt, darf man jedes Quartal die Praxisgebühr bezahlen, selbst wenn man ein Jahr lang keinen Arzt für eine richtige Behandlung aufsucht. Wieso das so ist, kann ich dir nicht sagen, aber ich kenne es bisher nur so, dass auch für die Rezeptausstellung die Gebühr verlangt wird. Auch bei meinen Freundinnen ist das der Fall, unabhängig vom Frauenarzt.

Person A wird also kaum dagegen vorgehen können. Wenn sie dieselbe Pille aber schon lange nimmt, kann sie mal fragen, ob sie eine Pillenpackung für sechs Monate bekommt. Die gibt es nämlich auch, sie werden aber nicht so häufig verschrieben. Dann muss sie, falls sie in dem Zeitraum keinen anderen Arzt aufsucht, die Praxisgebühr wenigstens nur einmal alle zwei Quartale zahlen. Eine andere Lösung fällt mir auch nicht ein.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 12.11.2011, 20:22, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Also ich muss auch immer 10 Euro Praxisgebühr bezahlen, wenn ich mein Rezept für die Anti-Baby-Pille bei meinem Frauenarzt abhole. Ich gehe ohnehin immer zur Vorsorge und dann lasse ich mir auch immer ein Rezept für die Pille ausstellen (für 6 Monate). Dann muss ich nur zweimal im Jahr die 10 Euro Praxisgebühr bezahlen. Ich habe mich beim ersten Mal auch gewundert, aber die Sprechstundenhilfe hat mir dann erklärt, dass lediglich reine Krebs-Vorsorgeuntersuchungen kostenlos sind und ansonsten immer die 10 Euro Praxisgebühr fällig sind.

Wenn ich ohnehin bei einem anderen Arzt war und die Praxisgebühr bezahlt habe, lasse ich mir immer auch eine Überweisung für den Frauenarzt ausstellen und hole dann mein Pillen-Rezept ab. Habe ich zuvor keinen Arzt besucht, bleibt mir eben nichts anderes übrig, als die Praxisgebühr zu zahlen. Ich finde diese Regelung auch schwachsinnig und das habe ich auch der Sprechstundenhilfe gesagt. Sie hatte mir dann von sich aus angeboten, die Pille für 6 Monate aufzuschreiben, dass ich eben zwei Quartale spare. Deine Freundin sollte da auch einfach mal nachfragen, ob man das bei ihr nicht auch so regeln kann. Ich glaube nicht, dass man das dann ablehnen wird. Bei mir ist das auch ohne Probleme möglich.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Ich kann mich meinen Vorrednerinnen nur anschließen: man muss tatsächlich die Praxisgebühren zahlen. Eine Überweisung brauchst du nur dann, wenn du die eben nicht zahlen willst und in dem Quartal schon zum Beispiel beim Hausarzt warst. Zahnarzt und Kieferorthopäde nützen da aber auch nichts. Anders herum kann dir aber auch dein Frauenarzt eine Überweisung schreiben und so kannst du dir dann die 10€ für das Quartal sparen, wenn du mal zum Hausarzt musst.

Ich lasse mir immer pro forma eine Überweisung zum Hausarzt schreiben, denn man weiß ja nie, ob man nicht plötzlich mal krank wird. Gerade in der Winterzeit geht das ja doch mal recht schnell. Und ehe ich dann erst wieder zum FA renne um mir die Überweisung zu holen, da habe ich sie lieber gleich schon da und wenn ich sie nicht brauche, interessiert das dann ja auch niemanden.

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» winny2311 » Beiträge: 14995 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das Ausstellen eines Privatrezeptes, was die Antibabypille ja ist, ist keine Kassenleistung und muss deswegen auch nicht mit einer Praxisgebühr bezahlt werden. Es ist eine private Leistung. Allerdings muss man sagen, dass man dann dem Arzt eben auch die private Leistung, dass er das Rezept ausgestellt und unterschrieben hat bezahlen muss. Das rechnet der Arzt oftmals mit der Krankenkasse ab und schreibt in der Abrechnung dann "Beratung". Er begleicht das dann mit der Kasse eben auf diese Art, indem er eine Überweisung oder eben die 10 Euro verlangt, damit er den Handgriff des Unterschreibens auch bezahlt bekommt.

Das ist genauso, wenn man zur Vorsorgeuntersuchung geht. Die Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt muss genauso wenig mit einer Praxisgebühr gezahlt werden wie die Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt. Allerdings braucht der Arzt im Gespräch eben nur irgendeine beratende Frage beantworten ist es ein Beratungsgespräch und keine reine Vorsorgeuntersuchung mehr und schon muss man die 10 Euro bezahlen bei manchen Ärzten.

Wenn du aber ganz sicher gehen willst, ob der Frauenarzt für diese private Leistung, wie das Ausstellen eines Privatrezeptes, die 10 Euro verlangen darf, dann gehe doch mal zur Krankenkasse und frage einfach mal danach. Du kannst ja fragen, ob es so richtig ist, wenn der Arzt das machen würde und nicht, dass es dir so passiert ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wie du ja nun schon öfter gelesen hast ist die Praxisgebühr zu entrichten. Man zahlt diese bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal danach holt man sich zu den Ärzten zu denen man dann noch muss eine Überweisung.

Ohne Praxisgebühr geht es nur wenn du zu den Vorsorgeuntersuchungen gehst die dir zustehen, aber selbst da musst du Praxisgebühr bezahlen wenn du zusätzlich zu der Vorsorgeuntersuchung ein Rezept haben willst – es ist eben einfach nicht Bestandteil der Sachen die im ganzen von der Kasse gezahlt werden.

Das die Praxisgebühr an die Krankenkasse geht, stimmt so auch nicht. Den Ärzten wird die Praxisgebühr vom Honorar abgezogen, sie schließen damit also ein Loch in ihrer eigenen Kasse dass aber, da gebe ich dir recht durch die Krankenkassen geschaffen wird. Aber sie geben die Gebühr nicht aus Boshaftigkeit ab.

Solange man nicht minderjährig ist oder von der Zuzahlung bei der Krankenkasse befreit ist, kommt man um die Praxisgebühr und um diverse Zuzahlungen leider nicht drum herum. So ist eben das deutsche Gesundheitssystem und die 3 Monatspackung der Pille wird dadurch mal eben um 10 Euro teurer.

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das erste was ich machen würde wäre eine rechtliche Erkundung, ob man denn überhaupt die Praxisgebühr zahlen muss. Dies ist natürlich die Grundlage. Wenn man wirklich jedes Mal Praxisgebühr zahlen muss, ist es natürlich sinnvoll, sich auch für ein Pillenrezept eine Überweisung durch den Hausarzt zu holen. Ist man rechtlich gegen die erneute Zahlung der Praxisgebühr abgesichert (ich weiß die rechtliche Grundlage nicht), dann dies am Besten vorlegen.

Ist das so ein sturer, sonderbarer Arzt, dass er kostenfreie Dienste einfach verweigert, dann wäre der nächste Schritt, sich einen anderen, besseren Gynäkologen zu suchen. Auch eine Möglichkeit wäre, sich die Pille im Internet über eine Online-Versandapotheke zu holen. Dort reicht in der Regel ein Rezept und man zahlt keine anderen Gebühren. Meistens ist es sogar versandkostenfrei, wenn man sich gleich mehrere bestellt. So mache ich das auch und kann ich nur empfehlen, hatte ich noch keine Beschwerden mit. Ich habe von der Versandapotheke immer wieder eine Anfrage bekommen, ob alles funktioniert oder ich noch Fragen habe beziehungsweise wie ich damit zurecht komme.

» crazykris1 » Beiträge: 605 » Talkpoints: 37,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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