Vater lebte in Spanien - Sohn erbberechtigt?

vom 12.11.2011, 15:16 Uhr

Sohn A, der in Deutschland geboren wurde und eine deutsche Mutter hat, hat einen spanischen Vater, der zur Zeit der Zeugung und Geburt in den 70er Jahren noch in Deutschland lebte wohnte seit den frühen 80er Jahren wieder in Spanien. Der Vater B, hat die Vaterschaft in Deutschland anerkannt und auch Unterhalt bezahlt, solange A noch unterhaltsberechtigt war. B hatte in Spanien eine Frau und noch einen Sohn.

Durch Zufall ist Sohn A nun dahintergekommen, dass sein leiblicher Vater in Spanien vor ca. einem halben Jahr ums Leben gekommen ist. A hatte durch frühere Besuche bei seinem Erzeuger, sporadischen Kontakt mir einem spanischen Jungen in seinem Alter, der ihm diese Mitteilung machte. A hat von den Behörden keinen Bescheid bekommen, obwohl B ja als Vater eingetragen war. B war kein unvermögender Mann. Er hatte in Spanien ein größeres Haus und ein Lokal, was wohl auch gut gelaufen ist. A´s Halbbruder hat dort auch immer mit gearbeitet.

A wäre doch normalerweise auch erbberechtigt, oder ist es in Spanien anders, was das Erbrecht angeht? Wie kann A an sein Erbe kommen? Hier in Deutschland wäre es ja so, dass der Erbteil des Bruders mit A geteilt werden müsste, wenn kein Testament vorhanden war. Aber wie ist das Erbrecht in Spanien? Was kann A nun machen, damit er auch ein Stück vom großen Kuchen abbekommt? Der Tod ist zwar schon ein halbes Jahr her, aber ihm steht doch ein Teil zu? Warum haben die Behörden ihm nicht Bescheid gesagt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Gegenfrage: Warum sollten die Behörden ihm Bescheid sagen? Welche Veranlassung besteht dafür und vor allem, wer sollte denn aus Spanien nun A ausfindig machen? Wenn in Deutschland Oma Z stirbt, dann werden die Behörden auch nicht direkt zu Enkel XY in den USA Kontakt aufnehmen um ihm sein Erbe zu geben. Das muss der Enkel schon selber machen und damit in deinem Fall auch A.

Wie das Erbrecht in Spanien konkret geregelt ist, weiß ich leider auch nicht, vor allem nicht, ob es dort auch einen Pflichtteil gibt. Allerdings, da Spanien zur EU gehört sollte doch ein ähnliches Recht gelten, wie hier in Deutschland. Die einzige Chance die A nun hat um an ein gewisses Erbe zu kommen ist schlicht und einfach der Kontakt zu seinem Halbbruder. Nur durch direkte Kontaktaufnahme kann er eventuell an einen gewissen Teil des Erbes gelangen und vor allem sollte er das ganze sachlich mit seiner "zweiten Familie" klären, dann gibt es immer eine Lösung ohne auf irgendwelche Gesetze zu pochen oder irgendwie ein Gericht oder Anwalt einschalten zu müssen.

Ebenso würde ich A raten, dass er bevor er den direkten Weg einschlägt einfach mal mit einem Anwalt in Deutschland redet, der auch Ahnung vom Erbrecht in Spanien hat, denn dann bekommt er auch eine sachliche und fundierte Auskunft, was er machen kann und soll.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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