Kann man Bücher als Warensendung verschicken?

vom 25.10.2011, 11:11 Uhr

Ich bin gerade ein wenig irritiert, denn ich möchte ein paar Bücher verschicken und weiß nicht wirklich, ob ich die Anleitung der Post richtig verstehe. So, wie ich das sehe, sind die Konditionen für Bücher- und Warensendungen, jedenfalls, was Preise und Maße sowie das Gewicht der Sendungen angeht, identisch. Allerdings dürfen in eine als Büchersendung deklarierte Sendung keine anderen Dinge als Bücher hinein, soweit ist mir das klar. Wie sieht es aber im umgekehrten Fall aus – darf ich ein oder mehrere Bücher als Warensendung verschicken?

Der Grund, warum ich mich das frage, ist recht schnell erklärt: Mir wurde in meiner Postfiliale vor einigen Jahren mal gesagt, dass eine Büchersendung wirklich offen sein muss, also auch nicht durch eine solche Briefklammer, wie man sie von Warensendungen häufig kennt, verschlossen sein darf. Ich bin mir nicht sicher, ob der Postbeamte hier eine falsche Information weitergegeben hat, aber mir ist ein solcher Versand zu heikel. Warensendungen kenne ich hingegen nur mit dieser Klammer, die jederzeit leicht zu öffnen ist, sich aber in der Regel nicht von selbst öffnet, sodass der Artikel im Brief doch vor dem Herausfallen geschützter ist.

Nun müsste ich also in Erfahrung bringen, ob ich ein Buch demnach als Warensendung verschicken darf oder wahlweise, ob man Büchersendungen ebenfalls mit diesen Klammern versehen kann. Kennt sich diesbezüglich jemand von Euch näher aus?

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe schon sehr viele Büchersendungen verschickt und diese immer mit solchen Musterklammern verschlossen. Das gilt dann als "offen" bei der Post. Alternativ gehen sogar solche Umschläge, die man zukleben und einfach wieder öffnen kann. Da steht dann meistens auch drauf "Post darf öffnen". Die müssen aber mehrfach zu öffnen und zu verschließen sein.

Komplett offen wäre ja Quatsch, denn dann würden die Bücher ja reihenweise heraus fallen und durcheinander kommen. Du darfst nur keinen Brief oder ähnliches beilegen. Ein Zettel mit der Empfängeradresse und dem Buchtitel ist aber machbar. Denn das ist ja quasi ein Lieferschein und der wäre auch bei einer Büchersendung erlaubt. Als Warensendung verschicke ich nur Hörbücher, da die eben nicht unter die klassische Büchersendung fallen.

Natürlich könntest du auch ein Buch als Warensendung verschicken, aber das macht meiner Ansicht nach keinen Sinn, da es dafür ja die extra Form der Büchersendung gibt.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Sowohl Warensendungen wie auch Büchersendungen dürfen nur so verschlossen sein, dass sie ohne Probleme für Postmitarbeiter geöffnet und wieder geschlossen werden können, aber die Ware oder das Buch trotzdem nicht raus fallen kann. Also durchaus mit Musterbeutelklemmen. Wobei Kartons auch gehen, die man halt nicht zu kleben muss, sondern nur eine Lasche einstecken muss.

Eine Büchersendung kannst du also in einem Umschlag versenden und den mit Musterbeutelklemmen schließen. Es geht nur darum, dass die Sendung geschlossen ist und zwar so das nichts raus fallen kann, aber gleichzeitig halt zu Prüfzwecken geöffnet werden kann. Der Postmitarbeiter hat dir da eindeutig was falsches gesagt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Da ich lange Zeit in einer Postfiliale gearbeitet habe und auch immer noch hin und wieder aushelfe, kann ich dir da genau sagen, was Sache ist. Ich weiß nicht, ob du den oder die Angestellte in der Filiale damals falsch verstanden hast oder ob du wirklich die Auskunft bekommen hast, dass man Büchersendungen überhaupt nicht verschließen darf, jedenfalls ist das absoluter Quatsch. Eine Büchersendung kann man genau wie eine Warensendung mit Musterbeutelklammern verschließen. Grundsätzlich gilt für beide Sendungsarten, dass sie "zu Prüfzwecken zu öffnen" sein müssen und das ist mit Musterbeutelklammern ja gegeben. Theoretisch kannst du solche Sendungen sogar zukleben, aber wenn die dann zu Prüfzwecken geöffnet werden, klebt sie keiner mehr wieder zu und das wäre ja nicht so gut.

Was nun deine Büchersendungen betrifft: stecke sie genau wie eine Warensendung in einen Brief- oder besser Luftpolsterumschlag, schließe diesen mit Musterbeutelklammern und verschicke sie. Bücher als Warensendung zu verschicken wäre nachteilig, weil Büchersendungen billiger sind.

» kerry3 » Beiträge: 892 » Talkpoints: 18,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich habe auch schon mehrfach Büchersendungen verschickt und hatte bisher auch noch keinerlei Probleme damit. Ich denke daher auch, dass du die Postmitarbeiter einfach falsche verstanden hast. Die Sendungen müssen zwar offen sein, aber das bedeutet in dem Fall, dass man sie mit einer dieser Musterbeutelklammern verschließen kann. Die kann man ja schnell wieder öffnen. Komplett offen kann man Bücher doch gar nicht verschicken. Ich frage mich gerade, was das deiner Meinung nach heißen soll, denn die Bücher würden sonst ja auch herausfallen. Also ich verschließe meine Büchersendungen immer mit dieser Klammer und nehme zudem auch einen Luftpolsterumschlag, weil das Buch so keinen Schaden nimmt.

Ich würde dir daher auch empfehlen, die Bücher einfach ganz normal als Büchersendungen zu verschicken. Das ist mit Abstand die günstigste Versandart, denn Warensendungen kosten ein wenig mehr und da wäre es ja nicht wirklich sinnvoll, die Bücher als solche zu verschicken. Zudem darf das Maximalgewicht von Warensendungen höchstens 500 Gramm betragen, das von Büchersendungen aber 1 Kilo. Gerade bei Büchern kommt da schon mal einiges an Gewicht zusammen. Du musst eben nur darauf achten, dass du die Sendung auch als Büchersendung deklarierst. Da dürfte es auf deiner Poststelle echt keinerlei Probleme geben!

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich verschicke sehr häufig Bücher als Büchersendung und dabei verschließe ich die Umschläge immer mit so einer Musterklammer. Das machen alle so, die Bücher verschicken und von denen ich bisher welche geschickt bekommen habe. Die Post kann die Sendungen dann ja trotzdem öffnen und muss dafür nur die Klammern entfernen. Ebenso ist es bei Warensendungen. Bei beiden Sendungsarten ist es eben wichtig, dass die Umschläge leicht geöffnet werden können und nicht zugeklebt wurden.

Bücher sind aber meistens schwerer als Waren, daher geht eine Büchersendung bis maximal 1 kg für 1,40 Euro zu verschicken und eine Warensendung nur bis 500 g für 1,65 Euro. Ich würde daher Bücher schon als Büchersendung verschicken und mit einer Musterklammer verschließen. Bei der Post hat bisher noch niemand etwas dagegen gesagt und ich denke, dass es dir der Postbeamte damals nicht richtig erklärt hat.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Der Preis von der Warensendung und Büchersendungen war aber nicht schon immer gleich, soweit mir bekannt. Und damals hätte es demnach schon einen Unterschied gemacht, ob du als Büchersendung oder Warensendung verschickst. Soweit mir bekannt, hat man das damals auch kontrolliert. Man kann ja durchaus feststellen, was der Inhalt ist, weil sich ein Buch da ja auch sehr gut abzeichnet.

Mir ist nur nicht ganz klar, wieso es dann überhaupt einen Unterschied gibt, wenn die Preise mittlerweile identisch sind. Und Bücher muss man schon offen verschicken. Man darf diesen Klebestreifen von den Luftpolstertaschen nicht benutzen, sondern muss eben die Klammern nehmen. Da reichen die zwei, wofür es ja Löcher gibt, aber meistens nicht aus, wenn man es sicher verschicken will. Ich hab meistens so 5 genommen. Bisher ist auch kein Buch verloren gegangen. Aber so richtig schwere Bücher muss man ja sowieso dann als Päckchen verschicken, weil die Bücher- und Warensendungen ja wohl nur bis 500g gehen.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Mir hat der Postbeamte am Schalter damals tatsächlich gesagt, dass der Briefumschlag offen sein muss und ich musste auch vor seinen Augen diese Musterbeutelklammern entfernen und den Briefumschlag offen abgeben. Mein Argument, dass dann aber der Inhalt doch im Rahmen der Beförderung jederzeit aus dem Briefumschlag rutschen kann, sogar ohne, dass das bemerkt wird, hat er unkommentiert stehenlassen.

Es ist in meinem Fall so, dass ich vier Bücher verschicken möchte, die allesamt ein gemeinsames Gewicht von 1.065 Gramm haben, also über den Höchstmaß der Büchersendung Maxi liegen. Ich würde deshalb die Bücher gerne auf zwei Sendungen aufteilen, kann mir aber denken, dass ich pro Büchersendung lediglich ein Buch in einem Umschlag verschicken darf, hier also vier Umschläge verschicken müsste. Ich dachte, dass das im Falle einer Warensendung eventuell anders sein könnte und ich insofern zwei Bücher in einem Umschlag verschicken könnte, sodass es insgesamt nur zwei Sendungen wären. Ist das so denn überhaupt richtig oder stimmt meine Denkweise hier nicht?

@ winny2311: Ich weiß bisher nur, dass man in Warensendung auch ein paar Formen von Schriftstücken unterbringen darf, was in Büchersendungen wohl nicht erlaubt ist. Aber so richtig durchblicken tue ich da auch nicht, muss ich zugeben. In einer Büchersendung darf sich, soweit ich das mitbekommen habe, aber keine Rechnung befinden, und wenn ich das richtig in Erinnerung hab, habe ich bei der Post gelesen, dass man einer Warensendung durchaus eine Rechnung beilegen darf. Es gibt auf jeden Fall Unterschiede in Bezug auf den Inhalt der Sendung, allerdings sind mittlerweile die Konditionen beider Sendungsarten im Hinblick auf Abmessungen, Gewicht und Preis dieselben.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


moin! hat geschrieben:Es gibt auf jeden Fall Unterschiede in Bezug auf den Inhalt der Sendung, allerdings sind mittlerweile die Konditionen beider Sendungsarten im Hinblick auf Abmessungen, Gewicht und Preis dieselben.


Also laut Seite der Post gibt es nach wie vor Unterschiede in Gewicht und Preis der beiden Sendungen. Die Details zu Warensendung findest du hier und die zur Büchersendung hier. Warum solltest du aber bei einer Büchersendung nur ein Buch pro Umschlag verschicken dürfen? Solange der Inhalt unter "Bücher" fällt, dann ist es egal, wie viele es davon sind. Mach aus deinen vier Büchern einfach eine Büchersendung "Maxi" und eine Büchersendung "Groß", dann kannst du insgesamt 1,5kg verschicken und bezahlst zusammen 2,30€ an Porto.

Willst du denn noch irgend ein Schriftstück bei legen? Eine Rechnung wäre auch bei einer Büchersendung z.B. kein Problem. Genaueres zum Inhalt einer Büchersendung kannst du auch hier in Stichpunktform durchlesen.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@ ChaosXXX: Nein, ich möchte wirklich nur die Bücher verschicken und kein Schriftstück dazulegen. Du hast Recht, ich habe mich in diesem PDF-Flyer der Post tatsächlich vertan, die Konditionen für Bücher- und Warensendungen sind nicht identisch, das war in der Tat mein Fehler. Weißt Du denn sicher, ob man auch mehrere Bücher pro Büchersendung verschicken kann? Ich konnte bei der Post keine Angaben zu dieser Fragestellung finden, bei meiner Annahme, dass das nicht möglich sein würde, handelte es sich um eine reine Spekulation ohne nähere Grundlage.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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