Bedarfsgemeinschaft nur wenn der Staat zahlen muss?

vom 12.09.2011, 19:01 Uhr

Neulich habe ich mich mit einer Bekannten unterhalten, die einen Zuschuss vom Amt bekommt, weil sie mit ihren 2 Kindern nicht genug verdient. Sie hat nur einen 400 Euro Job. Sie zieht nun mit ihrem Partner zusammen. Da der Partner auch verdient, bekommt nun meine Bekannte keine Unterstützung mehr vom Amt, was auch verständlich ist.

Für den Freund meiner Bekannten ändert sich einiges. Er muss nun sehen, dass er von seinem verdienten Geld auch die Familie mit versorgt. Das macht ihm zwar nichts aus, weil er sich es ja auch selber ausgesucht hat. Aber beim Finanzamt ist es keine Bedarfsgemeinschaft. Er hat weiterhin die schlechte Steuerklasse.

Warum zählt es, wenn man mit dem Partner zusammenzieht vor dem Sozialamt als Bedarfsgemeinschaft. Aber die steuerlichen Vorteile bekommt die Familie erst, wenn sie heiraten. "Zwingt" der Staat nicht quasi die Leute zu heiraten, damit sie auch die steuerlichen Vorteile und nicht nur die finanziellen Nachteile zu spüren bekommt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Eine Bedarfsgemeinschaft ist auch eine sogenannte eheähnliche Gemeinschaft, wenn man schon längere Zeit zusammen lebt. Das hat so gesehen auch nichts mit den Steuern zu tun. Steuern und der Hartz 4 Bezug sind daher auch zwei völlig unterschiedliche Dinge, die man nicht miteinander direkt vergleichen kann. Der Staat zwingt niemanden irgendetwas zu tun, denn das wäre mir ganz neu eigentlich.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe mich nun weniger über die Steuern aufgeregt, aber zu der Zeit, als ich Arbeitslosengeld II gestrichen bekam, war es schon so, dass aufgrund der Bedarfsgemeinschaft mein Partner die Kosten der Krankenkasse übernehmen musste. Denn selbst da bekam ich keinerlei Unterstützung oder Zuschüsse. Man kann sich ja vorstellen, dass bei einem geringem Gehalt da kaum noch etwas vom Leben übrig bleibt und ich denke, gerade, was eine soziale Absicherung betrifft, sollte man da bei eheähnlichen Gemeinschaften durchaus so etwas wie Steuern und Ausgaben berücksichtigen.

Am Besten wäre es, wenn das Paar wirklich heiratet oder wenn das Paar noch nicht zusammenzieht. Ein Job in Vollzeit oder zumindest in Teilzeit scheint für Deine Bekannte ja außerhalb der Reichweite zu sein. Wenn man nun aber keine andere Möglichkeit hat, scheint es schon zu sein, als würde man gezwungen werden, zu heiraten. Dadurch könnte immerhin die Frau Krankenkassenbeiträge einsparen und solche Sperenzchen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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