Geldanlage und erweiterte Einlagensicherung

vom 21.08.2011, 22:22 Uhr

Schon seit einiger Zeit habe ich mich mal etwas eindringlicher mit der Thematik Einlagensicherung beschäftigt.
Die Einlagensicherung ist ja soweit mit 50.000€ gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus bieten ja vornehmlich größere Banken nochmals erweiterte Einlagensicherungen an.

Mir drängt sich nun hierbei die Frage auf: Greift den eine derartige erhöhte Einlagensicherung in jedem Fall? Sicherungsbeträge von einigen Millionen Euro stellen hierbei ja keine Seltenheit dar und mir kommen da leichte Zweifel ob diese theoretischen Beträge im Ernstfall auch in der Praxis Anwendung finden würden?

» borderline » Beiträge: 102 » Talkpoints: 31,52 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Auf die "normale" Einlagensicherung hast du einen rechtlichen Anspruch. D. h. im Zweifelsfall kannst du klagen. Was darüber hinaus geht und von den Banken freiwillig angeboten wird, kann man im Grunde vergessen. Verstehe es als unverbindliche Hoffnung, genau so, wie das "Merkel-Versprechen". Vor diesem Hintergrund wäre es also schlauer, man verteilt seine Millionen auf mehrere Banken.

Wenn eine Bank über den Jordan geht, mag das alles noch hinhauen, wenn es aber zu einer Art Massenpanik kommt, wird dir kurzfristig nicht mal mehr die "normale Einlagensicherung" helfen. Aber der Klageweg stünde dir dann jedenfalls offen.

Zu dem Thema gab es letztes Jahr ein wegweisendes Urteil mit dem Aktenzeichen 10 O 360/09. Mehr Infos hier.

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