Beim Autokauf verschwiegen, dass es ein Unfallauto ist

vom 17.08.2011, 14:19 Uhr

Herr A. hat sich vorige Woche bei einem angesehenen Autohaus ein Auto gekauft. Herr A. bekamen vorab eine Quittung über den Kaufbetrags. Jetzt nach 3 Tagen hat er, wie vom Autohaus versprochen, die Rechnung bekommen. Als er die Daten abglich, fiel ihm etwas ganz arg ins Auge. Es wurde angegeben, dass es sich um das verkaufte Fahrzeug um einen Unfallauto handelt. Er wurde nie von Verkäufer erwähnt.

Kann Herr A. dagegen etwas unternehmen. Es wurde etwas wichtiges verschwiegen. Herr A. habe nicht viel Ahnung von dem Thema, aber vielleicht habt ihr ein paar Tipps für ihn.

» rola28 » Beiträge: 493 » Talkpoints: 0,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Nach meinem Wissen, hat man auch beim Autokauf das Recht, innerhalb von 2 Wochen vom Vertrag zurück zu treten. Das wäre das erste. Aber wenn der Verkäufer tatsächlich nichts von dem Unfall gesagt hat, dann ist der Kaufvertrag auch ungültig. Wenn dies nicht im Kaufvertrag erwähnt wurde, den Herr A. unterschrieben hat, dann kann er das Auto zurück geben.

Ich habe selbst mal in einem Autohaus gearbeitet. Dort habe ich auch im Verkauf gearbeitet. Ich habe auch das Einstellen von Angeboten im Internet übernommen. Die Verkäufer sagten mir, was ich schreiben sollte. Und immer wieder sagten sie, dass man es dazu schreiben muss, wenn es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

Wenn Herr A. das Auto vielleicht sogar schon angemeldet hat oder es betankt hat, dann kann er meiner Meinung nach, auch noch Schadenersatz verlangen. Das ist eine arglistige Täuschung. Das so etwas von einem Autohaus überhaupt gemacht wird, ist für mich unverständlich. Das Autohaus muss doch damit rechnen, dass sich das herum spricht und somit deren Ruf geschädigt wird. Ich würde also direkt vom Vertrag zurück treten. Das ist in jedem Fall sein gutes Recht.

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» senny » Beiträge: 2589 » Talkpoints: 9,37 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Da sollte Herr A mal in den Kaufvertrag gucken. Normalerweise müsste es ein Rücktrittrecht geben und hier gäbe es dafür ja auch einen triftigen Grund. Also kann er das Auto einfach wieder abgeben. Oder aber er fechtet den Vertrag an. Wenn er nachweisen kann, dass ihm das verschwiegen wurde und er das Auto unter den Umständen nicht gekauft hätte, dann kann man da schon etwas tun.

Die Frage ist, ob Herr A. das Auto wirklich wieder abgeben will - oder will er vielleicht auch nur, dass man mit dem Preis herunter geht? Das sollte man sich natürlich im Vorfeld überlegen, was man da erreichen will. Schwierig ist auch immer nachzuweisen, wie sich das Gespräch damals zugetragen hat. Hatte Herr A. vielleicht jemanden dabei?

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Eigentlich wird es in Verträgen, die sich mit einem Autokauf beziehungsweise Verkauf beschäftigen, immer einen Punkt geben an dem die Frage nach der Unfallvergangenheit des Wagens geklärt wird. Dort wird ganz klar angegeben, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder nicht. Sollte dort vermerkt sein, dass der Wagen unfallfrei ist, so kann Herr A. tatsächlich vom Kaufvertrag zurücktreten und gegebenenfalls auch noch Schadensersatz vom Autohaus verlangen.

Von solchen Fällen hat man auch schon öfter gehört, dass private Gebrauchtwagenhändler bei Unfallautos gerne mal pfuschen. Bei Autohäusern, die normalerweise sogar eine Garantie von 12 Monaten auf ihre Autos geben, habe ich aber von einem solchen Fall noch nie gehört.

» Auditor » Beiträge: 22 » Talkpoints: 12,42 »



Vielleicht gleich zu Beginn: wieso sollte es ein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrtag geben? In erster Linie zählt hier der abgeschlossene Vertrag und der ist einzuhalten. Ich habe tatsächlich noch nie davon gehört, dass ich von einem Kaufvertrag den ich Unterschrieben haben zurücktreten kann. "Unter Vorbehalt" ist eher die Ausnahme und gilt bei Haustürgeschäften oder bei Online-Einkäufen. Aber wenn ich zu einem Autohändler gehe und dort einen Vertrag unterschreibe, ist der Vertrag schlicht gültig. Für beide Seiten und niemand kann später einfach Widerrufen.

Dann ist natürlich anzunehmen, dass der Verkäufer die Information unterschlagen oder vergessen hat, dass es sich um ein Unfallwagen handelt. Ich bin mir aber nicht sicher, dass er das zwingend erwähnen muss, ohne dass er danach gefragt wurde! Und selbst wenn, dann kann sich das Autohaus bei Gebrauchtwagen schon auch darauf berufen, dass gegenüber dem Autohaus auch kein Vorschaden genannt wurde. Selbst vor Gericht kommt ein Händler damit durch, wenn nicht gerade gravierende Teile am Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen wurden. Nur weil z.B. ein Kotflügel ausgetauscht werden musste und dieser Unfallschaden auch durch "Händler" nicht ohne weiteres zu erkennen ist, ist hier keine böse Absicht zu unterstellen. Handelt es sich aber um einen gravierenden Schaden, dann ist dies natürlich etwas anderes und der Verkäufer sollte dies natürlich nennen!

Jetzt kommt aber der spannende Teil: hier ist der Vertrag ja offensichtlich schon unterschrieben und in dem Vertrag steht ja auch drin, dass der Wagen einen Unfallschaden hat. Kann es also sein, dass hier der Käufer einen Vertrag unterzeichnet hat, ohne ihn gelesen zu haben? Das wäre natürlich schwierig, weil hier der Verkäufer locker behaupten kann, den Schaden erwähnt zu haben - schließlich ist dieser auch im Vertrag erwähnt. Wie sollte nun der Käufer das Gegenteil beweisen oder darlegen können. Wie glaubwürdig ist es zu behaupten, den unterschriebenen Vertrag eben erst sehr viel später erhalten zu haben.

Wirklich viel machen kann man hier nicht. Aber was sagt in dem Fall denn der Verkäufer? Evtl. ist er hier selbst überrascht. Und was ist denn der Wille des Käufers? Hätte er den Wagen so gar nicht gekauft oder auf einen höheren Rabatt gehofft?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich denke, Herr A. hätte erst in den Kaufvertrag schauen sollen, bevor er den Vertrag unterschrieben hätte oder auch nur eine mündliche Zusage gegeben hat. Sicherlich kann Herr A. versuchen, noch einmal mit dem Autohaus zu klären, ob es da die Möglichkeiten eines Rücktritts oder eines niedrigeren Kaufpreis gibt. Aber grundsätzlich muss Herr A. meines Wissens nach den Wagen kaufen, alles andere wäre Kulanz. Herr A. hätte sich auch danach erkundigen sollen, ob dieser Wagen unfallfrei gewesen ist.

Selbst bin ich damit nicht so in Berührung gekommen, aber ich hatte einen Unfall verursacht, der jedoch zu beheben war. Aufgrund einer beruflichen Veränderung habe ich dann den Wagen in Zahlung gegeben und ich hatte vorher auch nachgefragt, ob es sich lohnt, den Wagen zu reparieren. Dies war laut Autohaus nicht der Fall, wäre nur etwas für Bastler gewesen. So kam ich dann doch recht zügig zu einem neuen Auto. Doch eines Tages ereilte mich ein Anruf. Eine Dame hatte exakt meinen Unfallwagen in diesem Auto gekauft, was mich schon überrascht hatte und hatte mich gefragt, ob das ein Unfallauto sei. Dies bejahte ich. Das Autohaus erzählte beim Kauf etwas anderes. Sie ist darauf gekommen, weil mein altes Auto wohl nicht sorgfältig genug wieder gerichtet wurde und Überreste vom Unfall sich im Auto wiederfanden. Allerdings weiß ich nicht, ob es da noch einmal etwas ausgehandelt wurde oder ob man das Auto zurückgenommen hat.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Vielleicht gleich zu Beginn: wieso sollte es ein Recht auf einen Rücktritt vom Vertrtag geben? In erster Linie zählt hier der abgeschlossene Vertrag und der ist einzuhalten. Ich habe tatsächlich noch nie davon gehört, dass ich von einem Kaufvertrag den ich Unterschrieben haben zurücktreten kann.

Es gibt durchaus ein Recht auf Rücktritt von einem Vertrag, dem muss aber die Anfechtung des Vertrages vorausgehen. Allgemein ist es so durchaus möglich auch von einem solcher Vertrag zurück zu treten. Und auch sonst findet man in Verträgen zu KfZ-Käufen oft einen Passus, der einen Rücktritt vom Vertrag möglich macht. Insgesamt stelt sich aber die Frage, ob der Verkäufer den Fakt, dass es sich um ein Unfallauto handelt, absichtlich verschwiegen hat oder nicht. Denn immerhin wurde nicht erwähnt, ob A denn nachgefragt hat.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



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