vom 03.03.2008
Talkteria: Umtauschrecht - gesetzliche Bestimmungen?!
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Umtauschrecht - gesetzliche Bestimmungen?!

Forum: Shopping

    
Ich wuerde gerne in einem Internetshop Schuhe bestellen (die ich leider nirgends anders mehr finden kann). Natuerlich lese ich mir zuerst immer die AGB eines Haendlers durch, vor allem was den Umtausch bzw. die Rueckgabe der Ware angeht. In den AGB steht zu diesem Thema nur ein kurzer Satz:
Umtauschrecht 14 Tage entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen

Das ist soweit sicherlich ok, aber wie genau lauten die gesetzlichen Bestimmungen bzw. wo kann ich diese einmal nachlesen? Per google wird man ja von Infos zum Thema erschlagen, aber sowas richtig offizielles habe ich nicht finden koennen. Hat jemand einen Link fuer mich, wo ich die 'echten' Bestimmungen des Gesetzgebers finde?

Mich interessiert u.a., wer die Portokosten der Ruecksendung zu tragen hat. Soweit ich weiss haengt das vom Warenwert ab, aber vielleicht auch nicht?!
  
misspider :: misspider :: Beiträge 1932:: 59.90 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich denke mal, das diese Aussage dir schon weiterhelfen sollte. Klick

Und zwei Wochen sind eigentlich ein üblicher Rahmen.
  
:: Punktedieb :: Beiträge 7976:: 82.24 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Danke schonmal. Mir schien das jetzt auch nicht unserioes, da sich ja genau auf die gesetzlichen Bestimmungen bezogen wird, das ist sicher eine gute Grundlage. Nur wenn man die nicht genau kennt hilft einem das nicht so recht weiter
  
misspider :: misspider :: Beiträge 1932:: 59.90 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Selbst wenn du diese genau kennst, bist du meistens nicht schlauer als vorher, da die offiziellen Bestimmungen folgend zu finden sind:
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853; BGB)
Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 359; BGB)
Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 - 319; BGB)
Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f; GBG)

Um alles zu verstehen, sollte man sich dieses Wissen aneigenen und daran verzweifeln, denn es ist oftmals so komplex geschrieben, das man mehrere Sachen zweideutig interpretieren kann (anstatt es einfacher zu schreiben, wird die Beamten- und Gerichtssprache verwendet) und so viele zur Verzweiflung treibt. Schlimm wird es dann, wenn ein Hobbyjurist meint, mit seinem gefährlichem und nicht vorhandenen Rechtswissen eine für sich vorteilhafte Änderung herbeiführen zu können.
Oder die berüchtigten Jurastudenten im zweiten Semester, da graut es mir, da diese oftmals nur einen Teil lesen und den zweiten relevanten Teil einfach auslassen und diesen negieren.

Aber grundsätzlich sind 14 Tage das normale, es gibt auch Händler, die 1 Monat freiwillig geben. Aber nicht immer ist alles gültig, was in deren AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) steht. Ist immer etwas problematisch.
Beachte aber auch, das Hersteller das Rücktrittsrecht ausschließen können (wenn zum Beispiel eine Leistung wie bei Mobilfunkverträgen erbracht worden ist, da mit der Sim Karte schon telefoniert worden ist).
Es kommt immer auf die Beschaffenheit der Ware an, die das Rücktrittsrecht ausgelegt werden kann.
Auch kann der Händler eine Rücknahme bei Verschlechterung der Ware verweigern, wenn die Gründe trifftig genug sind.

Genaueres zu den einzelnen Paragraphen kannst du hier nachlesen Klick.

Und immer daran denken, wenn du im Ladengeschäft etwas kaufst, hast du oben genannte Rechte nicht, dann liegt es alleine an der Kulanz des Händlers, etwas zurückzunehmen!
  
Entertainment :: Entertainment :: Beiträge 3680:: -2.85 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Entertainment hat folgendes geschrieben:
Um alles zu verstehen, sollte man sich dieses Wissen aneigenen und daran verzweifeln, denn es ist oftmals so komplex geschrieben, das man mehrere Sachen zweideutig interpretieren kann (anstatt es einfacher zu schreiben, wird die Beamten- und Gerichtssprache verwendet) und so viele zur Verzweiflung treibt.
[...]
Und immer daran denken, wenn du im Ladengeschäft etwas kaufst, hast du oben genannte Rechte nicht, dann liegt es alleine an der Kulanz des Händlers, etwas zurückzunehmen!

Naja ich weiß ja nicht wo das jetzt alles komplex geschrieben sein soll, mit etwas Nachdenken kann das jeder verstehen - und einfacher schreiben macht keinen Sinn, weil es dann noch unsinniger wird und noch weniger Menschen verstehen, mal abgesehen davon das Gesetze Fachtexte sind die den Umständen entsprechend ausformuliert werden, und zwar noch soweit, dass sie jeder der drei Meter geradeaus denken kann in der Lage ist zu verstehen.

Dass diese Regelung nicht für das "Ladengeschäft" gilt ergibt sich schon daraus, dass es ein Widerrufsrecht nur für folgende Fälle gilt:
Midgaardslang - vom Kauf zurücktreten hat folgendes geschrieben:

- Haustürgeschäfte (§ 312 BGB),
- die bereits angesprochenen Fernabsatzverträge (§ 312 und (§ 312 d BGB),
- Teilzeit - Wohnrechteverträge (§ 481 und § 484 BGB),
- Ratenlieferungsverträge (§ 505 BGB),
- sowie Verbraucherdarlehensverträge (§ 491 und § 492 BGB).
Außerdem wird bei Fernunterrichtsverträgen ein ähnliches Recht eingeräumt (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)


Wenn wir gerade bei Hobbyjuristen, Winkeladvokaten und Laienrichtern sind, denn einen Fehler habt ihr alle gemacht: Es gibt kein Umtauschrecht in dem Sinne, denn was Du / Ihr meinst / meint ist das Widerrufsrecht! Das Umtauschrecht ist nämlich unter § 235 BGB geregelt und bezieht sich auf Geld und Wertpapiere!

Ansonten, zum Widerrufsrecht, les Dir mal den Post von Midgaard durch,vom Kauf zurücktreten, da steht im Grunde alles wichtige in "einfachen Worten" drin.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Subbotnik hat folgendes geschrieben:
[ Es gibt kein Umtauschrecht in dem Sinne, denn


Genau deswegen habe ich das ja auch nicht gerschrieben, sondern die rechtlich korrekte Aussprache "Rücktrittsrecht" gebraucht. Umgangssprachlich wird aber immer gerne ein Umtauschrecht oder einem Rückgaberecht genannt, ebenso, wie viele die Gewährleistung für die eigentliche Garantie halten.
  
Entertainment :: Entertainment :: Beiträge 3680:: -2.85 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ja, stimmt auch soweit eher, ich fang jetzt auch nicht an wegen Widerruf und Rücktritt in juristisches klein-klein zu verfallen.

Durch die umgangssprachliche Auslegung, deswegen störe ich mich an Begriffen die in teilweise völlig andere Rechtsgebiete, wird jedoch oft oft suggeriert, dass man ein Recht hätte, was es gar nicht in der Form gibt bzw. einfach nicht gibt. Gewährleistung und Garantie ist da das beste Beispiel. Aber wird langsam OT
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Womit sich ja schon zeigt, dass der Haendler genauso viel Ahnung von den Gesetzen hat wie ich schliesslich hat er den Begriff Umtauschrecht in den AGB drinstehen. Auf Nachfrage hat er mir jetzt geschrieben, dass ich die Ware innerhalb 14 Tagen zurueckgeben kann, also meint er wohl schon das Ruecktrittsrecht...
  
misspider :: misspider :: Beiträge 1932:: 59.90 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
misspider hat folgendes geschrieben:
also meint er wohl schon das Ruecktrittsrecht...

Nein, er meint das Rückgaberecht nach § 356 BGB.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das soll mir auch recht sein. Oh mann, die Bemerkung mit dem Verzweifeln war gar nicht so verkehrt...da sind mir die ausfuehrlichen, wenn auch unuebersichtlichen AGBs anderer Haendler doch lieber, wo wirklich alles haarklein drinsteht...
  
misspider :: misspider :: Beiträge 1932:: 59.90 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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