vom 28.02.2008
Talkteria: Eidesstattliche Versicherung abfragen als Privat Person?
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Eidesstattliche Versicherung abfragen als Privat Person?

Forum: Geld & Finanzen

    
Ich habe gestern einen Batzen Papiere bekommen, wo Originale Unterhaltstitel vom Jahre 1987-2000 drin waren.

Es geht um ca 49.000€ und meines Wissens, kann man diese Titel 30 Jahre Vollstrecken lassen.

Meine Frage wäre jetzt, ob ich als Privat Person beim Zuständigen Amtsgericht erfragen kann, ob mein Gegner eine EV (eidesstattliche Versicherung) abgegeben hat. Wenn sich herausstellt, dass er es getan hat, brauche ich ja keinen Anwalt einzuschalten.

Ich könnte aber auch zu einem Anwalt gehen und dann PKH (Prozess Kosten Hilfe) beantragen. Da ich Schüler bin, wird der voraussichtlich angenommen und ich bräuchte nichts für den Anwalt zu zahlen. Ich würde aber gerne eine EV Abfrage machen, da ich mir dann den gang zum Anwalt sparen könnte...

Vielleicht kann mir ja jemand helfen
  
:: Jones :: Beiträge 325:: -1.05 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo,
ja du kannst meines Wissens nach beim Amtsgericht anfragen, ob die Person eine Eidesstaatliche Versicherung abgegeben hat. Bei der Eidesstaatlichen Versicherung ( auch Offenbarungseid genannt ) offentbart der jenige ja, dass er pleite ist und somit nicht zahlungsfähig. Beim Amtsgericht werden alle Personen, die einen Offenbarungseid geleistet haben, gelistet und diese sind der Öffentlichkeit zugänglich.
Gruss Patterchen
  
:: paterchen :: Beiträge 423:: 0.16 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Die eidesstattliche Versicherung / Versicherung an Eides Statt / den Offenbarungseid kann im Schuldnerverzeichnis eingesehen werden welches beim örtlichen Amtsgericht öffentlich ist - es kann also von jedermann eingesehen werden wenn dieser eine Auskunft laut § 915 (3) ZPO benötigt.

Gründe für die Einsicht wären:
- Zwangsvollstreckung,
- zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit
- Prüfung ob Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen bestehen
- zur Abwendung von wirtschaftlichen Nachteilen (falls der Schuldner Zahlungen nicht begleichen kann)
- um Straftaten verfolgen zu können

Insoferns ist patterchens Post falsch, da nicht jeder nur weil es öffentlich ist, darin Einsicht nehmen kann - wäre ja auch noch schöner, wenn man mal an missgünstige Nachbarn denkt. Außerdem werden die Personen nicht beim Amtsgericht sondern wie gesagt im Schuldnerverzeichnis gelistet welches beim Amtsgericht zu finden ist.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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