vom 18.03.2011
Talkteria: 4jähriges Kind knallt Autotür an anderes Auto
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4jähriges Kind knallt Autotür an anderes Auto

Forum: Auto & Motorrad

    
Mal angenommen ein Auto "A" steht/parkt in der Tiefgarage zwischen 2 anderen dort ebenso parkenden Autos. Das rechte von "A" aus parkende Auto, soll ein 4 Jahre altes Kind beim Öffnen der Autotür mit dieser beschädigt haben. Diesen Schaden meldete die Eigentümerin/Nachbarin (die Geschädigte) am Montag den Haltern des Autos "A" persönlich. Dieselbe Woche am Freitag Vormittag, hatten die KFZ-Halter des PKW "A" einen Zettel am Auto "A" auf dem stand in etwa folgendes:

"Sehr geehrte Frau....
...es gibt nach Ansicht eines Experten keinen Zweifel daran, daß die rechte hintere Tür ihres PKW an die linke hintere Tür unseres PKW angeschlagen hat. (Messungen bestätigen dies). Also bitte melden Sie sich bei uns..."

Haben die Geschädigten überhaupt das Recht ohne das Beisein des Beschuldigten sein Auto "A" zu vermessen und zu begutachten? Wo ist dann bitte eine Kopie des Gutachter-Schreibens bzw. der Vermessung?! Müssen die Geschädigten dem Beschuldigten dieses Schreiben in Kopie (falls eins existiert) aushändigen?

Der vermeintliche Schaden kann aber gar nicht von diesem Auto "A" entstanden sein, da das Kind die Autotür beim Einsteigen nicht selbst öffnet, sondern der, der mit dem Kind in das Auto einsteigt um es dann auch anzuschnallen und das gleiche beim Aussteigen, da öffnet Fahrer oder Beifahrer die Autotür und schnallt das Kind ab.

Vermutlich wollen die Geschädigten einen "Dummen" suchen um sich ihre Autotür neu lackieren zu können ohne selbst dafür zu bezahlen. Die kleine Beule an der Autotür der Geschädigten könnte überall entstanden sein, zum Beispiel beim Einkaufen auf dem Einkaufsparkplatz durch dort parkende Autos oder auch durch Einkaufswagen.
Es ist keine Farbe von dem Beschuldigten Auto "A" an der Autotür der angeblich Geschädigten zu sehen.

Kann jemand sagen was man da machen soll und/oder kann?
Hat jemand hier auch schonmal so eine, oder ähnliche Erfahrung gemacht?
  
:: Cinderella27 :: Beiträge 43:: 21.19 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nach deutschen Gesetz ist ein vierjähriges Kind nicht deliktfähig, in dem Alter kann es die Folgen seines Handelns nicht vorhersehen oder einschätzen. Das heißt also, dass der Geschädigte, in dem Fall die Nachbarn von A leer ausgehen würden, wenn keine Aufsichtsperson in der Nähe war. Sollte aber wie in A´s Fall eine Aufsichtsperson, also ein Erziehungsberechtigter oder eine beauftrage Aufsichtsperson in der Nähe gewesen sein, dann kann A zur Rechenschaft gezogen werden.

Es ist dann so, dass die Versicherung nur zahlt, wenn keine Aufsichtsperson in der unmittelbaren Nähe war. Ich muss sagen, dass ich es drauf ankommen lassen würde und so tun würde, als ginge es mich nichts an. Wenn die Nachbarn von A meinen, dass das Kind von A diese Macke gemacht hat, dann sollen sie einen Rechtsanwalt nehmen. A soll sich dann auch einen Rechtsanwalt nehmen und wenn A sagt, dass das Kind die Tür niemals aufgemacht hat ohne dass sie geschaut hat, dass nichts passiert, steht Aussage gegen Aussage und ein unabhängiger Gutachter muss ran.

Der Gutachter kann nur feststellen, dass es ein Auto gewesen sein kann, dass das von A ähnelt. Aber er kann nicht sagen, dass es diese Tür gewesen ist, wenn an A´s Tür keine Macke ist. Ich würde an A´s Stelle keinen Cent bezahlen und auch nichts zugeben oder auch nicht "eventuell" sagen. A und das Kind war es nicht und damit basta. Wenn sie dennoch Geld wollen, dann sollen sie weitergehen.
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nehmen wir nach obigen Ausführungen an, die Halterin des beschädigten Fahrzeugs besteht darauf, daß der Schaden vom genannten Kind angerichtet wurde. Um das zu beweisen, muß ein Gutachter her, der kann feststellen, ob der Schaden tatsächlich von einer Autotür hervorgerufen wurde. Dann steht zur Diskussion, ob es das Auto der Beklagten gewesen ist. Sollte an der Tür des Fahrzeuges eine Beschädigung zu finden sein, läßt sich nachvollziehen, ob das zum Schaden paßt. Ist dieses der Fall, kann man versuchen nachzuweisen, daß sich Lackpartikel an der beschädigten Tür befinden. Die Farbe muß nicht unbedingt zu sehen sein, es können trotzdem winzige Partikel sein. Ob der Aufwand im Verhältnis zum Streitwert steht, müssen die betreffenden Parteien entscheiden bzw. die Versicherung, sofern eine zum Einsatz kommen soll/kann.

Mir ist ähnliches passiert: eines Abends stand die Polizei bei mir in der Tür mit der Klage auf Fahrerflucht. Ein Auto, daß in einer Straße parkt, in der ich verkehrt bin, wurde von einem Wagen in der Farbe meines Autos beschädigt, und das ordentlich. An meinem Auto wurde ein Schaden festgestellt (der war da schon, als ich es kaufte), der rein theoretisch von der Höhe her in Frage gekommen wäre. Es wurde eine Lackprobe entnommen und bewiesen, daß ich nicht die Verursacherin sein kann (eine komplette Seite des Autos war ramponiert, bei mir eine kleine verrostete Schleifspur, da muß der Polizist echt blind gewesen sein).

Ich würde auch weiterhin dabei bleiben, daß der Schaden nicht durch die Beklagte bzw. ihr Kind verursacht wurde, beharrt die Geschädigte auf ihrem Verdacht, würde ich darauf bestehen, daß der Versuch unernommen wird, anhand des Lacks den Beweis zu erbringen. Wer in dem Fall allerdings den Gutachter bezahlen muß, weiß ich nicht. Aber es kann nicht schaden, wenn die Beklagte eine Rechtschutzversicherung hat. Allerdings muß es eine vernünftige sein, wir blieben mal auf einem fremdverschuldeten Unfallschaden sitzen, weil die Versicherung sich weigerte, einen Gutachter zu bezahlen, und wir konnten es nicht.
  
:: Thaddäus :: Beiträge 722:: 50.12 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich würde einfach mal so als Laie vermuten, dass die geschädigte Nachbarin erst mal hieb- und Stichfest beweisen muss, dass tatsächlich der kleine Unfall so geschehen ist, wie sie ihn beschreibt. Wenn etwas angeblich zweifellos fest steht, aber kein Gutachten oder ähnliches beiliegt, würde da ganz ruhig bleiben und abwarten. Du kannst Dich ja mal bei der Polizei informieren, wie so etwas geregelt wird.

Vermutlich wird Dir die sagen, dass du das deiner Verkehrshaftpflichtversicherung übergeben sollst. Dann regeln das die Versicherungen von Dir und deiner Nachbarin untereinander. Normalerweise wird deine Versicherung da nichts vorschnell zahlen, da sie auch nicht unsinnig Geld ausgibt. Im Normalfall wir so etwas dann von unabhängigen Experten geprüft. Das würde ich für die bessere Variante halten, wenn Du Dir keiner Schuld bewusst bist.

Sollte Dir oder deinem Kind die Panne wirklich unterlaufen sein, dann kannst Du das möglicherweise auch über deine Verkehrshaftpflicht regeln. Vielleicht hast Du aber bei deiner normalen Haftpflichtversicherung auch deine Kinder mit versichert. Wenn man die Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt hat, also wenn man dem Kind vorher noch beim Einparken gesagt hat, die Tür bleibt noch zu und das Kind öffnet die Tür trotzdem, dann sollte diese Versicherung eigentlich zahlen. Das hängt aber ganz von deinem Versicherungsvertrag ab.
  
trüffelsucher :: trüffelsucher :: Beiträge 3056:: 160.77 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich denke mal hier wird Aussage gegen Aussage stehen. Um dies zu klären muss die Frau Nachbarin ein offizielles Gutachten erstellen lassen. Darin muss geklärt werden ob die Beule überhaupt von einer Tür stammen kann und dann ob es eure war. Einfach so darf sie überhaupt keinen beschuldigen, da könnt ihr sie sogar Anzeigen. Ich denke mal wenn sie euch weiter so Unterdruck setzt, würde ich die Anzeige auf jeden Fall machen und ich würde das Gutachten nicht selbst machen, da du es sonst bezahlen musst. Sie muss alles beweisen, nicht du.
  
alkalie1 :: alkalie1 :: Beiträge 3300:: 19.15 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
A soll dieses Problem seiner KfZ-Haftpflicht melden. Denn diese sind dazu da berechtige Forderungen zu begleichen, aber auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. Damit übernehmen Fachleute alles weitere und A kann sich recht entspannt zurücklehnen.

Sollte dabei nachgewiesen werden, das der Schaden trotzdem vom A´s Auto verursacht wurde, kann A bis Jahresende entscheiden, ob der Schaden nicht doch selbst gezahlt wird um nicht in den Prozenten bei der Versicherung zu steigen.
  
:: Punktedieb :: Beiträge 7976:: 82.24 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das hört sich alles schon sehr merkwürdig an. Klar, dass man den Halter des Fahrzeuges auf einen Schaden aufmerksam macht, dass der unter Umständen einen Schaden verursacht hat. Dass man dann aber einfach so einen Gutachter einschaltet - der ja auch Geld kostet - und dann den Halter des Fahrzeuges mit so einem Wisch am Auto von der vermeintlich eindeutigen Schuld informiert, ist schon sehr eigenwillig und lässt den Verdacht aufkommen, dass sich die angeblich Geschädigten wohl wirklich nur einen Dummen suchen.

A sollte jetzt wirklich dringend seine Haftpflichtversicherung informieren, die eben wie schon erwähnt auch unberechtigte Ansprüche abwehrt. Die Fachleute sind auch auf solche Dinge spezialisiert und da werden dann auch schnell Täuschungsmanöver aufgedeckt. Allerdings kann es gut sein, dass dann As Gegner recht ungehalten reagieren - die Erfahrung habe ich auch schon gemacht und schon deshalb war es gut, dass die Versicherung den Schaden dann doch noch mal genauer unter die Lupe genommen hat.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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