Zuschuss zur Kinderbetreuung für Alleinerziehende?

vom 07.03.2011, 23:22 Uhr

Hallo,

ich bin 25 und habe eine Tochter, die in bald 2 Jahre alt wird. Ab da läuft mein Elterngeld dann auch aus und ich muss / will auch wieder arbeiten gehen. Problem ist aber, dass ich seit kurzem Alleinerziehend bin und daher niemanden habe, der auf meine Kleine aufpasst. Ich habe auch schon einen Arbeitsplatz (15 Std/Woche) in Aussicht, aber ehe ich den Vertrag bekomme, muss ich eine Betreuung für meine Tocher (Tagesmutter etc.) vorweisen.

Ich kann mir aber jetzt noch keine Tagesmutter leisten. Gibt esdie Möglichkeit von der Arge oder dem Jugendamt eventuell einen Zuschuss für Alleinerziehende zur Tagesmutter oder einer anderen Betreuung zu bekommen, oder muss ich bis zur Kindergartenzeit zu Hause bleiben? Wem ist es ähnlich ergangen und hat vielleicht aus Erfahrung ein paar gute Tipps parat?

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» info-hotline » Beiträge: 192 » Talkpoints: 123,70 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Zuschüsse bzw. die gesamten Betreuungskosten werden meist vom Landratsamt und dort der Abteilung Jugendamt übernommen. Dazu muss man nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und abgeben. Dazu noch die Nachweise über Kosten der Betreuung, Miete und Mietnebenkosten.

Auch muss man nachweisen was man an Einnahmen hat. Dazu zählt Lohn oder Gehalt, Kindergeld und Unterhalt für das Kind. Da du dein Kind ja erst betreuen lässt, wenn du arbeiten gehst, müsstest du dir halt bestätigen lassen, was die Betreuung bei der Tagesmutter dann kostet. Denn nur so kannst du den Antrag schon vorher abgeben.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Das Jugendamt ist die erste Anlaufstelle für Dich. Dort kannst Du alle relevanten Fragen klären und entsprechende Anträge erhalten. Inzwischen ist es so, dass die Jugendämter vermehrt eine Aufwandsentschädigung an die Tagesmutter/ Kinderfrau zahlen. Diese Entschädigung ist nach Stunden gestaffelt.

Sicherlich gibt es für Deinen Ort auch eine Website über das zuständige Jugendamt und deren Bedingungen. Aber werde selbst vorstellig und erkläre ihnen die Situation. Parallel kannst Du Dich aber schon auf die Suche nach einer geeigneten Betreuungsperson machen. Empfehlen kann ich Dir dazu die Website: Betreut.de. Viel Erfolg!

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Allein der Status alleinerziehend ist leider kein Garant dafür, dass Dir Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten gezahlt werden. Denn für die Berechnung werden einzig Dein Einkommen und Deine Ausgaben berücksichtigt und dazu vielleicht noch ein höherer Freibetrag weil Du eben allein mit Deinem Kind lebst. Aber wichtig ist eben, dass neben Deinem Einkommen auch eventuell gezahlter Unterhalt gerechnet wird.

Für diese Bezuschussung ist auch bei uns die Abteilung Wirtschaftliche Hilfe des Jugendamtes des Landkreises zuständig. Dort kannst Du Dich auch beraten lassen, welche Anlagen Du dem Antrag beifügen musst. Alternativ kann man dazu aber auch im Bürgeramt die Unterlagen bekommen und auch Hilfe beim Antrag erhalten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Du kannst natürlich bei der Stadtverwaltung oder beim Jugendamt, je nach dem wer bei euch zuständig ist, einen Antrag auf Kostenübernahme des Kindergartens stellen. Je nach dem wie viel du dann in dieser Zeit verdienst, wird dir der Zuschuss bewilligt. Entweder ganz oder teilweise. Du musst dabei beachten das du den Antrag gleich bei eintritt in den Kindergarten stellst, da dieser nicht Rückwirkend berechnet wird, sondern nur ab Antragsstellung. Dieser wird in der Regel 6 Monate bewilligt und dann musst du einen neuen Antrag stellen. In den meisten Fällen werden die Kosten komplett übernommen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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