vom 06.03.2011
Talkteria: Betrunken mit dem Fahrrad nach Hause
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Betrunken mit dem Fahrrad nach Hause

Forum: Politik & Gesetz

    
A, B, C, D, E, F und G waren gestern bei H und I zu Hause. A ist erst 16 Jahre alt, während alle anderen Personen mindestens volljährig sind. H hatte I gefragt, ob es in Ordnung sei, wenn A-G zu Ihnen nach Hause kommen, um dort einen Zwischenstopp einzulegen. Da I Ruhe haben möchte und weiß, wie es ausufern kann wenn Freunde von H da sind, hat I gesagt, dass es in Ordnung ist, wenn sie dann im vorderen Teil der Wohnung bleiben.

So schaute I Fernsehen und wollte dann auch langsam ins Bett gehen. Erwartungsgemäß war es im vorderen Teil der Wohnung etwas lauter, sodass I mitbekam, dass A zu betrunken war, um noch mit B-H weiter zu ziehen, sodass sich A mit dem Fahrrad auf dem Weg nach Hause machte. I weiß nicht, was A nun den Abend über getrunken hat, es war auch hochprozentiger Alkohol da.

I fand es jedoch nicht gut, dass A dann mit dem Fahrrad nach Hause fuhr. Davon mal abgesehen, dass I am liebsten ein Taxi gerufen hätte, fragt sich I, ob irgendetwas auf I zukommen könnte, wenn A nun in der Nacht einen Unfall gehabt hätte. Ist I irgendwie dazu verpflichtet, sich darum zu kümmern, was A trinkt und dass A nicht betrunken Fahrrad fährt?
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ich denke mal das die anderen Personen dafür keine Haftung übernehmen hätten müssen, da der Fahrradfahrer ja Volljährig war. Auf der anderen Seite hätte ich auf jeden Fall versucht, ihn davon ab zu bringen oder ihn wenigstens nach Hause gebracht.

Natürlich stellt man sich immer die Frage was wäre wenn. Betrunken darf man zum einen kein Fahrrad fahren, zum anderen wenn was passiert wäre, könntest du das mit deinem Gewissen aus machen, auch wenn du nicht direkt am Unfall beteiligt gewesen wärst.
  
alkalie1 :: alkalie1 :: Beiträge 3300:: 19.15 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bitte genau lesen! A war nicht volljährig, sondern 16 Jahre alt.
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Dann ist die Sache natürlich ganz anders. Zum einen macht Ihr euch strafbar, da ihr nicht verhindert habt das er Alkohol zu sich genommen hat und zum anderen könnt ihr dann natürlich auch bei einem Unfall zur Verantwortung gezogen werden.

Sicherlich ist euer Kumpel auch verantwortlich, aber ich denke mal eure Strafe wäre höher aus gefallen. Hätte man sich das nicht vorweg schon mal überlegen können ?. Ihr wusstet doch das ihr was trinkt.
  
alkalie1 :: alkalie1 :: Beiträge 3300:: 19.15 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Gesetzlich verpflichtet ist I nicht, moralisch ist das natürlich eine andere Sache. Verpflichtet wäre I höchstens dann, wenn es sich bei I um einen Erziehungsberechtigten oder so von A handelt.

Anders ist es, wenn es nun das Fahrrad von I war und I dem A sein Fahrrad gegeben hat, obwohl er offensichtlich wusste, dass A nicht mehr in der Lage sein würde, mit dem Fahrrad zu fahren. Beim Fahrrad ist sowas aber auch extrem unwahrscheinlich, dass jemand auf die Idee kommt, dass I dem A das Fahrrad überlassen hat.

Nehmen wir jedoch mal an, dass A volljährig ist und einen Führerschein hat. Wenn nun I Fahrzeughalter ist und den A damit fahren lässt, obwohl dieser betrunken ist (und der I am Besten noch auf dem Beifahrersitz Platz nimmt), macht I sich unter Umständen auch strafbar.

Davon abgesehen ist es beim Fahrrad erst ab 1,6 Promille eine Straftat. Ich weiß ja nicht, was A getrunken hat, aber 1,6 Promille muss man auch erst mal erreichen. Für I hat das Verhalten auf jeden Fall keine Konsequenzen.
  
:: SuperGrobi :: Beiträge 2825:: 11.96 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Oder geht es dir gar nicht um die Verkehrsstraftaten, sondern um die Abgabe von Alkohol an Jugendliche?

Das Jugendschutzgesetz ist in diesem Fall nicht so ganz eindeutig. Denn § 9 JuSchG regelt lediglich die Abgabe von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit. Für Privatfeiern (und in diesem Fall dürfte es sich ja um eine solche gehandelt haben) gibt es keine spezielle Regelung.

Wenn nun tatsächlich ein Unfall oder so passieren würde, wären höchstens Verstöße gegen die Aufsichtspflicht denkbar. I hätte nun aber nicht die Aufsichtspflicht, wenn es sich, wie schon gesagt, nicht um einen Erziehungsberechtigten oder so handelt. Da wäre dann zu prüfen, ob eventuell einer der anderen Volljährigen zur Verantwortung zu ziehen wäre.
  
:: SuperGrobi :: Beiträge 2825:: 11.96 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Es ging mir halt darum, ob I hätte aufpassen müssen, dass A etwas getrunken hat und darum, wie es sich mit dem Fahrrad fahren verhält. Alle miteinander sind nur Bekannte und auch wenn die Eltern von A es sicherlich schon mehrmals mitbekommen haben, wie A nach so einem Treffen nach Hause kommt, fühlte sich I dennoch etwas verantwortlich, da I auch am ältesten von allen gewesen ist.

I würde wohl beim nächsten Mal vorschlagen, dass man das Fahrrad dann abholt, wenn man wieder nüchtern ist oder auch später, aber dass A dann ein Taxi gerufen wird oder mit jemand anderen nach Hause geht. Denn I ist schon immer froh, wenn H den Weg nach Hause findet, wenn er mit der Gruppe unterwegs war, da will sich I nicht noch Gedanken machen um A. Es handelte sich nur um ein privates Treffen von Freunden, wobei I nicht mal alle der Personen kennt.
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Da die ganze Gesellschaft auf Einladung von H in der gemeinsamen Wohnung von H und I waren, und I sich sofort in den hinteren Teil der Wohnung zurückgezogen hatte, konnte er nicht wissen, wieviel A getrunken hatte. Sicherlich muß man hier nicht I den Vorwurf machen, sondern H. Er hätte die Sauferei von A stoppen müssen, da er Gastgeber war und auch dem Gelage beigewohnt hatte.

Auf keinen Fall hätte er den betrunkenen A mit dem Fahrrad nach Hause fahren lassen dürfen. Soviel Verstand mußte er haben. Wenn nun etwas passiert wäre, müßte wohl H seinen Kopf hinhalten. Wessen Fahrrad das war, wurde ja nicht geschrieben, aber ich glaube, dass hier auch der Halter Probleme bekommen würde, falls ein Unfall passiert.
  
:: Cid :: Beiträge 4912:: 951.97 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Es handelte sich um das eigene Fahrrad von A.
  
:: ygil :: Beiträge 2314:: 20.75 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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