Ich gehe davon aus, dass du einen Vollstreckungstitel meinst. Um einen solchen Titel zu erwirken, müsste A ein Mahnverfahren einleiten. So nennt man ein Verfahren, das dazu dient, Geldforderungen durchzusetzen, über die kein Streit besteht.
A muss zunächst einmal rausfinden, welches das für ihn zuständige Mahngericht ist. Beim Mahngericht kann dann ein Antrag für einen Mahnbescheid gestellt werden. Das kann man inzwischen ganz einfach im Internet machen. Das Mahngericht prüft den Antrag auf Formfehler, jedoch nicht, ob der Antragsteller überhaupt Anspruch auf die Forderungen hat. Gegen einen Mahnbescheid kann der Schuldner, in diesem Fall als B, nun Widerspruch einlegen. Tut er dies nicht, erlässt das Mahngericht nun einen Vollstreckungsbescheid.
Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann B in einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Tut B dies nicht, hat er somit diesen Titel anerkannt. A kann nun einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Geldforderungen einzutreiben.
Ein solcher Titel ist meines Wissens nach 30 Jahre vollstreckbar. Wenn bei B nun also erst mal nichts zu holen ist, hat A das Recht, es die nächsten 30 Jahre immer wieder zu versuchen.
Mit einem Mahnverfahren und einem Mahnbescheid sind aber auch immer Kosten für den Antragsteller verbunden. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe der Geldforderungen. Und auch der Gerichtsvollzieher muss ja bezahlt werden. Ein solcher Mahnbescheid lohnt sich deshalb eigentlich nur bei höheren Summen.
Obwohl man einen solchen Titel hat, kann es sein, dass A nie an sein Geld kommt, wenn B nichts hat. Denn wo es nichts gibt, ist auch nichts zu holen. Wenn B nun in diesem Verfahren nun Widerspruch einlegt, wird es natürlich auch aufwendiger. Denn dann muss gegebenenfalls in einem Zivilprozess geklärt werden, ob die Forderungen auch wirklich berechtigt sind.
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