Vermieter will polizeiliches Führungszeugnis

vom 02.02.2011, 15:18 Uhr

A ist auf Wohnungssuche. Er hat sich eine nette Wohnung angeschaut und er würde diese auch gerne haben wollen. Nun möchte der Vermieter aber vor Mietvertragsunterzeichnung ein polizeiliches Führungszeugnis. A hat in seiner Jugend (mit 22) mal Mist gebaut und weiß nicht, ob es noch im polizeilichen Führungszeugnis drin steht. Es ist 9 Jahre her und er hat sich mit jemanden geprügelt und wurde wegen Körperverletzung verurteilt.

A hat gehört, dass man nicht mal die Wahrheit sagen muss, wenn man von einem potentiellen Vermieter gefragt wird, ob er vorbestraft ist. Aber der Vermieter verlangt ja ein polizeiliches Führungszeugnis. Ist das überhaupt rechtens? Sollte A gar nicht erst den Mietvertrag unterschreiben? Steht die Vorstrafe noch im Führungszeugnis? Er hat 12 Monate auf Bewährung bekommen. Das ist aber 9 Jahre her und er hat sich danach nie wieder was zu Schulden kommen lassen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Polizeiliches Führungszeugnis

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» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Julix hat geschrieben:Polizeiliches Führungszeugnis

Der Thread beantwortet nicht meine Fragen, ob es überhaupt rechtens ist, dass der potentielle Vermieter von A ein polizeiliches Führungszeugnis überhaupt verlangt. Im Internet bin ich auf Aussagen gestoßen, dass der Vermieter zwar nach einer Vorstrafe fragen darf, aber man nicht wahrheitsgemäß antworten muss. Aber bei einem Führungszeugnis kann man ja nicht lügen.

Was A machen kann war auch meine Frage. Wenn er ihne das Führungszeugnis zur Mietvertragsunterzeichnung geht, dann wird er den Mietvertrag nicht bekommen. Dürfte A lügen und sagen, dass er es noch nicht zugeschickt bekommen hat?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Zunächst würde ich gerne Fragen, wieso es entscheidend sein könnte, ob es rechtens ist oder nicht? Das ist hier doch völlig egal, denn offensichtlich macht der Vermieter einen Vertrag davon abhängig, was im polizeilichen Führungszeugnis steht und wenn jetzt der potentielle Mieter A schlicht darauf aufmerksam macht, dass das Fordern des Führungszeugnisses nicht Rechtens ist, ist die (negative) Auswahl durch den Vermieter auch so gegeben. So etwas würde nur dann was bringen (sich in dem Fall auf das geltende Recht zu beziehen), wenn alle Anfrager sich daran halten. Wer aber die Wohnung unbedingt haben will, der dürfte hier ausscheren. Das ist nun mal das Ungleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter. Vor allem dann, wenn Wohnraum knapp ist. Allerdings glaube ich nicht, dass der Vermieter hier gegen ein Gesetz verstößt, wenn er ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.

Ob es in dem beschriebenen Beispiel von A nun entscheidend ist, dass es ältere Eintragungen gibt, kann man natürlich nicht vorhersehen. Aber sicher ist es so, dass der Vermieter hier seinen Teil dazu denken wird und natürlich sinkt die Wahrscheinlichkeit damit, den Zuschlag für die Wohnung zu bekommen. In dem Fall hilft aber eben auch kein Lamentieren oder ähnliches! A kann das Führungszeugnis holen, vorzeigen und hoffen oder aber er lehnt ab und riskiert, gleich eine Abfuhr zu bekommen.

Was aber vielleicht ein Hebel sein könnte, wäre die Zusage das Führungszeugnis zu besorgen, wenn im Gegenzug der Vermieter die entstehenden Kosten (dürften so ca. 15 Euro sein) trägt! Schließlich hat A ja keine Gewähr dafür, die Wohnung zu bekommen - dafür aber hätte A in jedem Fall die Kosten für eben das Zeugnis zu tragen. Und da sollte sich der Vermieter eben entsprechend einbringen. Oder man vereinbart mit ihm, die Kosten nur bei Abschluss eines Mietvertrags zu übernehmen oder ähnliches.

Diamante hat geschrieben:Sollte A gar nicht erst den Mietvertrag unterschreiben?

Wenn der Vertrag schon vor der Einsicht ins Zeugnis unterschrieben werden kann, dann kann man auf das Zeugnis auch verzichten. Es sein denn, dass im Vertrag explizit Bezug auf das polizeiliche Führungszeugnis genommen wird und dabei verlangt ist, dass das Zeugnis zum Zeitpunkt der Unterschrift keine Eintragungen enthält.

Eine spätere Kündigung des Mietvertrages auf Grund von solchen Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis dürfte sonst kaum möglich oder zu rechtfertigen sein. Schließlich hat das eine mit dem anderen nichts zu tun! Daher könnte der Tipp an A nur sein, den Vertrag eben einzugehen und den Rest auf sich zukommen zu lassen. Evtl. hilft auch ein anschließendes Gespräch mit dem Vermieter, bei welchem man zu ergründen versucht, warum das polizeiliche Führungszeugnis benötigt wird.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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