Bettensteuer - macht sie Sinn?
In einem anderen Thema habe ich über den Kurbeitrag geschrieben. Dabei fiel mir ein weiteres Thema aus dem Bereich Tourismus und Reisen ein. Auch hier interessiert mich eure Meinung.
Die Bettensteuer wurde das erste Mal 2005 in Weimar erhoben. Es ist eine Steuer, die von jeder Stadt selbst erhoben werden kann. Dabei ist der Prozentsatz der auf den Übernachtungspreis geschlagen werden kann von der jeweiligen Stadt frei wählbar. Die Bettensteuer ist nicht zwerckgebunden. Die Stadt kann mit dem erwirtschafteten Geld also machen was sie will.
Es ist noch vieles unklar im Bezug auf die Bettensteuer. So ist z.B. nicht festgelegt welche Übernachtungsbetriebe Bettensteuer erheben dürfen. Es gibt keine einheitliche Klärung, ob die Steuer auf den Netto- oder Bruttopreis aufgeschlagen wird. Ebenso wurde noch kein einheitlicher Prozentsatz festgelegt. Wird in einer Stadt Bettensteuer erhoben, so wird kein Unterschied zwischen Touristen oder Geschäftsreisenden gemacht.
Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Bettensteuer und das Konzept ist durch seine vielen Unklarheiten noch nicht ausgereift. Darum hat der deutsche Hotel und Gaststättenverband ein Gutachten erstellt und einen Verstoß gegen die Verfassungsmäßigkeit nachgewiesen.
Diese Steuer ist meiner Meinung nach - anders als der Kurbeitrag - reine Abzocke. Denn der einzige Nutzen der Bettensteuer liegt doch darin, die Kassen der Städte zu füllen.
Wie seht ihr das? Meint ihr auch die Bettensteuer ist Abzocke, oder erkennt ihr einen guten Grund sie als Tourist oder sogar als Geschäftsreisender zu zahlen?
Sehr viele erhobene Steuern haben keinen tieferen Sinn, sondern werden einfach nur auf einen gewissen Luxus erhoben (Übernachtungen im Hotel sind Luxus) um die Kassen zu füllen. Die Kaffeesteuer, die Hundesteuer, die Schaumweinsteuer und natürlich die Mineralölsteuer fallen in diese Kategorie. Anders als die Tabaksteuer, die die gesundheitlichen Kosten des Tabakkonsums nicht vollständig decken kann, macht der Staat hier Einnahmen ohne sich im Gegenzug zu einer Leistung zu verpflichten.
Insofern ist das Ganze selbstverständlich nicht sinnvoll im Sinne von mit einem Sinn behaftet, aber sinnvoll im Sinne von nur punktueller Belastung von Konsumenten von Luxusprodukten und Dienstleistungen. Denn dadurch ist die allgemeine Steuerlast für die Menschen die eher geringere Ausgaben für Luxusleistungen haben natürlich reduziert.
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