Arbeitszeugnis nachträglich noch einfordern?

vom 02.11.2010, 17:46 Uhr

Ich möchte mich bewerben, habe aber bei einigen Arbeitgebern keine Arbeitszeugnisse erhalten - wie lange im Nachhinein kann ich noch ein Arbeitszeugnis einfordern? Bei manchen Stellen ist ein Jahr bei manchen eine noch längere Zeit verstrichen. Ist es überhaupt rückwirkend möglich, ein Zeugnis auszustellen?

In eingen Fällen handelte es sich um freiberufliche Tätigkeiten, in anderen um Aushilfstätigkeiten und manchmal ist man auch mit der Firma schlicht nicht im Guten auseinander gegangen. Wie stehen meine Chancen in diesen Fällen überhaupt noch ein Zeugnis zu erhalten? Zumindest bei selbständigen Tätigkeiten weiß ich, dass es im Ermessen des Unternehmens liegt ein Zeugnis auszustellen.

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» kilkennyman » Beiträge: 183 » Talkpoints: 3,33 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wie du schon richtig sagst für Freiberufliche Tätigkeiten kannst du um Referenzen bitten aber ein Arbeitszeugnis in dem Sinne wird es nicht geben. Für Aushilfstätigkeiten stehen dir aber Arbeitszeugnisse zu. Diese kann man soweit ich das weiß noch mehrere Jahre rückwirkend einfordern. ich hatte das Problem auch mal und habe ca. 2 Jahre nach Beendigung nach einem Zeugnis gefragt. Das einzige Problem das ich hatte war das mein ehemaligen Vorgesetzen nicht mehr dort arbeitete und daher mich niemand beurteilen konnte. Dann bekam ich eine Bestätigung die beschreibt das ich dort gearbeitet habe. Da wurden nur kurz die Tätigkeiten beschrieben die ich dort ausgeführt habe ohne das eine Wertung vorgenommen wurde. Man hat mir außerdem mitgeteilt das man mir das Zeugnis nur per Post zuschicken kann da elektronische Zeugnisse nicht erlaubt sind.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Wenn Du nicht als Auszubildender in dem Betrieb warst, verfällt der Anspruch u.U. schon nach 10 Monaten! Daher wirst Du eher schlechte Karten haben, im Nachhinein ein Zeugnis einzufordern und wirst vom Wohlwollen der Verantwortlichen abhängen. Und gerade wenn das Verhältnis nicht im Guten auseinander gegangen ist, dürfte es wohl sehr schwer werden.

Du kannst aber trotz allem die Arbeitgeber um wenigstens ein einfaches Arbeitszeugnis anfragen. Mehr als ablehnen können die dann ja auch nicht. Für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis dürfte es aber sicher zu spät sein. Denn wer kann schon nach einem Jahr (oder länger) noch exakt Auskunft darüber geben, wie Du Dich gemacht hast? Oftmals dürfte es schwer werden, überhaupt die Tätigkeiten nachzustellen.

Was Du aber in jedem Fall machen solltest, ist regelmäßig den eigenen Lebenslauf aufzufrischen. Und zwar in einer Form, in der Du alle Tätigkeiten aufführst, auch wenn Du dann für einen Lebenslauf der der Bewerbung beigelegt wird, diverse Anpassungen vornimmst (soll ja jeweils zur potentiellen neuen Stelle passen). So kannst Du dem eigenen Vergessen ein wenig entgegenwirken. Nur auf die rückwirkende Ausstellung von Arbeitszeugnissen solltest Du Dich jedenfalls nicht verlassen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Das stimmt, einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast du wirklich nicht mehr. Es gibt zu diesem Thema unterschiedliche Gerichtsurteile. Es wurde beispielsweise auch schon entschieden, dass man 6 Monate nach Beendigung der Tätigkeit kein Arbeitszeugnis mehr ausgestellt bekommen muss, wenn man es bis dahin nicht verlangt hat.

Ich würde dir aber auch empfehlen, mal freundlich nachzufragen. Wenn du allerdings schon sagst, dass das Arbeitsverhältnis nicht im Guten auseinandergegangen ist, so würde ich mir da keine Hoffnungen mehr machen. Dann solltest du dich damit abfinden, dass du kein Zeugnis bekommst. Weiterhin wäre es ja wahrscheinlich in einem solchen Fall sowieso nicht das Beste Zeugnis.

» Someone » Beiträge: 201 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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