Trennung: wie aus Mietvertrag rauskommen?

vom 02.11.2010, 17:13 Uhr

Frau A hat sich von ihrem Partner Hern B getrennt. Sie ist ausgezogen und hat schrieftlich dem Vermieter eine Kündigung der Wohnung geschrieben. Herr B will in der Wohnung bleiben und hat sich geweigert auch eine Kündigung zu schreiben. Frau A hat keine Kündigungsbestätigung bekommen und hat nach 3 Monaten auch nicht mehr die Miete gezahlt. Sie ist davon ausgegangen, dass herr B nun die Miete zahlen muss.

Bisher ist die Miete immer von Frau A´s Konto abgegangen. Diesen Dauerauftrag hat Frau A aber gelöscht, als die 3 Monate Kündigungsfrist um waren und Herr B hat in den 3 Monaten auch Frau A die Hälfte der Miete überwiesen, wie er es immer gemacht hat. Der Vermieter hat nun Frau A angeschrieben, dass er noch keine Miete für Oktober bekommen hat. Die Kündigung hat er nicht anerkannt, weil Herr B nicht mit unterschrieben hat. Und Herr B will auch nicht aus dem Mietvertrag raus.

Was muss Frau A machen um keine Miete mehr für eine Wohnung zahlen zu müssen, die sie nicht bewohnt? Wie muss Frau A sich nun verhalten? Müssen Herr B und Frau A gemeinsam kündigen, weil beide im Mietvertrag stehen? Herr B will aber in der Wohnung bleiben und nicht kündigen. Wie muss so eine Kündigung aufgesetzt werden?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Frau A könnte höchstens mit Herrn B klären, dass er die Miete alleine übernimmt. Eine alleinige Kündigung einer Partei ist in solch einem Fall nicht möglich. Die einzige Möglichkeit wäre, dass Frau A und Herr B die Wohnung gemeinsam kündigen und Herr B einen neuen Mietvertrag macht. Ob der Vermieter aber dabei mitspielt sei dahingestellt.

Solange der Mietvertrag so noch besteht kann Frau A höchstens zivilrechtlich eine Regelung mit Herrn B bewirken. Bis darüber gerichtlich entschieden wurde ist sie aber zur Zahlung der Miete verpflichtet. Wenn zwei Personen einen Mietvertrag unterschrieben haben müssen auch beide Personen die Miete zahlen. Sollte einer nicht zahlen, kann der Vermieter sich auch die komplette Miete von der anderen Partei einfordern.

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» Prinzessin_Erika » Beiträge: 2010 » Talkpoints: 6,28 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Natürlich müssen beide Parteien kündigen, wenn beide im Mietvertrag stehen. Sonst wäre es eine einseitige, damit nicht wirksame Kündigung und Frau A ist nur zu wünschen, dass die Trennung im Guten erfolgt ist! Denn wenn Herr B ebenfalls kündigt (eben gemeinsam), dann könnte er eben auch allein auf den Vermieter zugehen und mit diesem einen neuen, auf Herrn B allein ausgestellten Mietvertrag abschließen.

So wie die Situation beschrieben ist, muss der Vermieter nicht zwingend reagieren und ihm kann egal sein, was Frau A allein so für Sachen macht oder schreibt. Der Vermieter wird sich zwecks Miete an eine der Parteien wenden und von dieser die Miete notfalls einklagen. Wie Frau A und Herr B dies dann in ihrem Verhältnis klären, ist nicht Sache des Vermieters. Und der wird sich aller Voraussicht an den wenden, bei dem am ehesten Aussicht besteht, etwas zu bekommen. Das muss nicht zwangsläufig die Partei sein, die in der Wohnung verblieben ist!

Diamante hat geschrieben:Was muss Frau A machen um keine Miete mehr für eine Wohnung zahlen zu müssen, die sie nicht bewohnt?

Aktuell hat die Frau A ja noch einen gültigen, nicht gekündigten Mietvertrag und den muss sie zu gleichen Teilen wie Herr B einhalten. Dass der Vermieter sich an sie wendet, ist so weit nachvollziehbar. Und nachdem Herr B seinen Teil weiterhin bezahlt hat, hätte Frau A auch bei einer Streitigkeit zwischen A und B eher die schlechteren Karten.

Zunächst hat sie also die Pflicht, die Miete weiter zu bezahlen. Insbesondere dann, wenn Herr B sein Geld auf ihr Konto (wie wohl in der Vergangenheit auch) überwiesen hat. Ansonsten macht sie sich ja auch noch der Unterschlagung schuldig.

Anschließend kann sie darauf klagen (wenn Herr B kein Einsehen hat bzw. die Möglichkeit nicht wahr nimmt, allein den Mietvertrag zu übernehmen - denn früher oder später wird er der Kündigung sowieso zustimmen müssen!), dass der Vertrag von Herrn B und ihr gemeinsam gekündigt wird. Leider ist das eine zeitaufwendige Sache, so dass im besten Fall zur normalen Kündigungszeit noch etwa ein Monat hinzukommt. Nachdem sie aber schon ausgezogen ist, bedeutet das für sie einen nicht unerheblichen finanziellen Mehraufwand.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es gibt da noch so ein kleines Schlupfloch das aber nicht alle Vermieter anbieten. A könnte eine Entlassung aus dem Mietvertrag anstreben. Um dies in die Wege zu leiten muss man einen Antrag auf Entlassung aus dem Mietvertrag beim Vermieter stellen. Dann müssen der Vermieter und B zustimmen und B muss nochmals nachweisen (wie beim Einzug) das er in der Lage ist die Miete allein zu tragen. Das ist natürlich ein nerviger Bürokratischer Aufwand. Im Internet findet man dazu Tipps für Formulierungen.

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Frau A bleibt eigentlich nur, auf eine gütliche Einigung mit ihrem (ehemaligen) Partner und dem Vermieter zu finden. Man kann es zunächst damit versuchen, dass Frau A und Herr B ein gemeinsames Schriftstück aufsetzen und um die Streichung von Frau A aus dem mietvertrag bitten. Dafür müssen sie sich natürlich einig sein und der Vermieter muss auch noch zustimmen.

Sollte dies nciht klappen, bleibt wie schon gesagt nur, die Zustimmung zur Kündigung einzuklagen. Das kostet natürlich Zeit und Geld und Nerven. Aber einen anderen Weg gibt es nicht, wenn Herr B quer schießt oder der Vermieter nciht einverstanden ist, dass nur Herr B in der Wohnung verbleibt.

Allein dass Frau A ausgezogen ist, befreit sie nicht von der Pflicht der Mietzahlung. Im Prinzip kann Frau A ja soviele Wohnungen anmieten wie sie lustig ist. Miete muss sie jeweils zahlen, ob sie nun drin wohnt oder nicht. Beide haben den Mietvertrag unterzeichnet, also haften auch beide in vollem Umfang für die Mieter. An wen sich der Vermieter wendet, wenn er keine Miete bekommt ist also eigentlich ihm überlassen. Er wird sich natürlich an den wenden, der solventer ist.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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