Bewerbung - Behindertenquote?
Frau A. möchte sich gerne um einen Arbeitsplatz bewerben. In der Stellenanzeige steht, dass Menschen mit einer Behinderung bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Was heißt das genau? Bekommen behinderte Menschen eine Vorzugsbehandlung?
Frau A. hat gerade die Unterlagen zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweis weggeschickt. Die Bearbeitung wird noch ein paar Wochen dauern. Soll Frau A. in der Bewerbung mit angeben, dass ein Schwerbehindertenausweis beantragt ist? Das Frau A.´s Behinderung soweit anerkannt wird, dass sie mindestens 50 Prozent auf ihrem Ausweis stehen haben wird, ist absehbar. Eine körperliche Behinderung oder körperliche Beeinträchtigung liegt aber nicht vor.
Da die Bewerbungsfrist für diesen Arbeitsplatz bald abläuft, kann Frau A. auch nicht darauf warten, bis der Behindertenausweis genehmigt ist. Aber sie hätte doch sicherlich bessere Chancen, wenn der Arbeitgeber explizit erwähnt, dass Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden, oder?
Im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches gibt es mehrere Paragraphen, die die Rehabilitation und auch die Teilhabe schwerbehinderter Menschen regeln. Dazu gehört auch die Pflicht ab einer bestimmten Betriebsgröße (in Mitarbeitern) schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen oder ersatzweise eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, die sich an der Anzahl der Pflichtarbeitsplätze und der Anzahl der tatsächlich besetzten Plätze bemisst. Daher ist ein Arbeitgeber, der ausdrücklich erwähnt, er bevorzugt schwerbehinderte Menschen sicherlich interessiert diese sogenannte Behindertenquote zu erfüllen und würde tatsächlich bevorzugt Menschen mit einer Behinderung einstellen, soweit sie denn die Anforderungen erfüllen.
Da A eine Frau ist, ist es auf jeden Fall empfehlenswert die Beantragung und auch voraussichtliche Bewilligung anzugeben, denn innerhalb der Gruppe der Schwerbehinderten sind Frauen noch mal zu bevorzugen. Sollte der künftige Arbeitgeber nämlich nicht von der zu erwartenden anerkannten Behinderung erfährt, dann können As Aussichten auf den Arbeitsplatz tatsächlich geringer sein. Würde das ausschreibende Unternehmen A dagegen nicht berücksichtigen, obwohl die Eignung gleich ist und andere Bewerber nicht behindert sein, so könnte A auch dagegen vorgehen wenn eben bekannt war, dass A einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt hat.
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