vom 24.07.2010
Talkteria: Kopie des Fahrzeugscheins bei Mietwagen
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Kopie des Fahrzeugscheins bei Mietwagen

Forum: Auto & Motorrad

    
Da ich mit meinem Mann das Auto teile, haben wir uns mal erkundigt, ob auch eine Kopie des Fahrzeugscheins reichen würde, wenn man ihn mitführen würde. Aber das wurde beim Straßenverkehrsamt verneint und ich fragte nach einem Doppel des Fahrzeugscheins, also eine, im Prinzip, beglaubigte Kopie. Aber auch das wurde verneint und man sage, dass immer das Orginal mitgeführt werden muss. Es gäbe keine Ausnahmen.

Nun habe ich schon oft gehört, dass Firmenwagen auch oft eine Kopie des Fahrzeugscheins im Auto haben, weil die Wagen oft von anderen Leuten gefahren werden. Das wäre ja dann auch nicht erlaubt, oder? Neulich haben wir einen Bulli in einer Autovermietung geliehen und da war auch nur eine Kopie des Fahrzeugscheins drin. Ich fragte den Autovermieter und dieser meinte, dass sie immer nur Kopien haben und das Orginal im Safe liegt. Bisher hat noch niemand was gesagt und das würde auch gültig sein. Aber bei Straßenverkehrsamt haben sie mir was anderes gesagt.

Ich könnte mir vorstellen, dass es vielleicht von Bundesland zu Bundesland etwas anders gehandhabt wird. Oder hat mich die Dame am Straßenverkehrsamt nicht richtig beraten und ist es doch erlaubt?
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Da hat die Dame schon Recht, denn Kopien sind tatsächlich nicht rechtsgültig. Das ist auch bundesweit so geregelt und hat nichts mit den Ländern zu tun.

Allerdings ist es tatsächlich so, dass Firmenwagen selten und Mietwagen nie (oder fast nie?) mit den Originalen ausgegeben werden. Das ist dann zwar de jure nicht in Ordnung, bereitet aber in der Praxis sehr selten Probleme.

Zum einen kennt natürlich auch die Polizei das Problem. Da diese Praxis zudem schon sehr lange in dieser Form besteht, lassen die meisten Polizisten im Falle einer Kontrolle Gnade vor Recht ergehen, wenn es sich um einen dieser Fälle handelt. Das ist zwar genau genommen nicht ganz richtig, aber unter den gegebenen Umständen wäre es einfach in Anbetracht des niedrigen Bußgeldes für ein solches Vergehen unverhältnismäßig, da eine große Sache daraus zumachen. Zumal man einem Fahrzeug ja häufig direkt ansieht, dass es eben kein privater PKW ist und somit die Vermutung, dass es geklaut sein könnte, nicht sehr naheliegend ist. Grundsätzlich haben Beamte aber schon das Recht, in diesem Falle ein Bußgeld zu verhängen und das wird auch durchaus öfter mal gemacht.

Zum anderen gehe ich davon aus, dass Firmen bei dieser Frage schlicht und ergreifend rein betriebswirtschaftlich denken: So oft kommt man ja auch nicht in eine Verkehrskontrolle. Da ist es wahrscheinlich auf lange Sicht einfach viel günstiger, dem Kunden oder Angestellten im Falle eines Falles die Gebühren zu erstatten, als ein entwendetes Fahrzeug zu ersetzen.

Wenn die Kopie dem Original zu ähnlich sieht, ist das genau genommen sogar Urkundenfälschung und somit eine Straftat. Das ist aber bei Kopien, die als solche eindeutig zu erkennen sind, nicht der Fall ,und wird in der Regel auch von denen, die diese ausgeben, auch beachtet.
  
:: ka mau :: Beiträge 203:: 13.29 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hallo,

bei Mietwagen verhält es sich genauso, wie wenn es dein privates Auto wäre. Es besteht die Pflicht, dass man den originalen Fahrzeugschein immer dabei hat, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Ausnahmen davon gibt es nicht und auch ist dies in jedem Bundesland gleich, sodass der Schein also wirklich immer im Original dabei sein muss.

Ich kann mir aber vorstellen, dass bei den Autovermietungen die Gefahr gesehen wird, dass die Fahrzeugscheine verloren werden. Dadurch würden deutlich höhere Kosten anfallen, als wenn man erwischt wird und dann zehn Euro für eine Verwarnung bezahlen muss.
  
:: BrilleWilli :: Beiträge 1787:: 2.98 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Nehmen wir mal an, A kommt mit einem Mietwagen in eine Verkehrskontrolle und muss ein Verwarnungsgeld zahlen. Muss A das dann zahlen oder muss die Mietwagenfirma A das Geld erstatten? Wenn A auch noch die Mietwagenfirma darauf anspricht und sagt, dass eine Kopie nicht erlaubt ist und die Mietwagenfirma sich nicht darauf einlässt?

Wie teuer ist so ein Verwarnungsgeld eigentlich? Zählt das wie ein vergessener Fahrzeugschein, also 10 Euro? Oder kommt da noch mehr hinzu, weil man ja eine nicht erlaubte Kopie dabei hatte?
  
Diamante :: Diamante :: Beiträge 28350:: 455.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Ja, das sind 10 Euro, sofern ich in letzter Zeit keine Erhöhung der Gebühren verpasst habe.

Was die Haftung betrifft, bin ich mir nicht ganz sicher, vermute aber, dass der Fahrer dafür verantwortlich gemacht wird. Der trägt ja zum Beispiel auch die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug selbst in ordnungsgemäßem Zustand ist, selbst dann, wenn es nicht ihm selber gehört. Aber da in einem solchen Fall keine weittragenden Konsequenzen zu erwarten sind, wäre das ja auch nicht weiter schlimm und nur eventuell ärgerlich, wenn die Kosten vom Halter nicht übernommen werden.
  
:: ka mau :: Beiträge 203:: 13.29 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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