vom 15.07.2010
Talkteria: Wohngeld 276 Euro für Single ohne Einkommen
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Wohngeld 276 Euro für Single ohne Einkommen

Forum: Geld & Finanzen

    
Es soll hier um Person Z gehen. Z ist aktuell Student und lebt von einem Studienkredit. Ein richtiges Einkommen hat Z nicht. Z war direkt nach dem Abitur mit 19 Jahren in eine eigene Wohnung gezogen und hat lebt dort nun schon seit mehreren Jahren alleine. Zuerst hatte Z eine Ausbildung gemacht, und dabei sein eigenes Geld verdient, mit dem Z seine Mietkosten zahlte. Nur durch das Studium ist diese Geldquelle natürlich weggefallen. Diese Vorgeschichte mal, da ich meine, dass es bedeutsam ist, dass Z bereits unter dem Alter von 25 auszog, schon eine eigene Wohnung finanzierte und auch eine abgeschlossene Ausbildung hat. Ich denke, Z ist dadurch nicht mehr verpflichtet, zu den Eltern zurück zu ziehen, oder?

Jedenfalls hat Z nun Wohngeld beantragt, in Brandenburg. Man sagte, Z bekäme den vollen Satz, da Z keinerlei Einkommen hat. Nun hat Z die erste Zahlung erhalten, und zwar 276 Euro. So soll es wohl auch bleiben.

Stimmt das mit den 276 Euro als Höchstsumme so? Ich habe irgendwie im Hinterkopf, dass bei einkommenslosen Personen die Wohngeldsumme höher gewesen sein soll. Irgendwie habe ich einen Betrag knapp über 300 Euro für einen einkommenslosen, allein lebenden, Single im Kopf.

Kann mir jemand hier mehr dazu schreiben? Wo kann ich genau nachlesen, was eine Person wie Z eigentlich bekommen sollte, dem Gesetz nach? Nicht, dass es nicht schon gut genug wäre, überhaupt Geld zu bekommen. Aber mich verwundert eben, dass es "nur" 276 Euro sind, weil ich meine, mich an einen anderen Wert erinnern zu können.

Wo wir aber schon dabei sind, wenn Z einen zu geringen Betrag erhalten hat, was kann Z tun, um den tatsächlich auszuzahlenden Betrag zu bekommen?
  
Wawa666 :: Wawa666 :: Beiträge 4528:: 530.21 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hier Klick! auf dieser Seite findest Du die offiziellen und derzeit gültigen Wohngeldtabellen.

2009 gab es eine Wohngeldreform. Möglicherweise sind also manche Angaben, die man so findet einfach veraltet? Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt zudem nicht nur von Deinem Einkommen ab, sondern auch von der Höhe der Miete die Du zahlst. Deshalb kann Dir auf der Basis Deiner Angaben momentan keiner die exakte Höhe deines Wohngeldes sagen.

Wenn Du laut Tabelle wirklich zu wenig Wohngeld berechnet bekommen haben solltest, würde ich an Deiner Stelle mit der Tabelle zur Wohngeldstelle gehen und eine Erklärung erbitten. Vielleicht ist es einfach ein total menschlicher Rechenfehler?
  
trüffelsucher :: trüffelsucher :: Beiträge 3056:: 160.77 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Z ist Single, lebt allein, ist Student und bekommt Wohngeld? Das wundert mich doch sehr, denn eigentlich bekommen Studenten kein Wohngeld bewilligt, dazu müsste in der Wohnung mindestens eine Person leben, die nicht BAFöG-förderfähig ist. Und förderfähig bedeutet nicht mal, dass man tatsächlich BAFöG bekommt, sondern dass man berechtigt ist einen Antrag zu stellen, der dann aber auch abgelehnt werden könnte. Daher wundert es mich eher, dass Z überhaupt Wohngeld bewilligt bekam.

Und auch Z kein Einkommen hat, dann wird ja hinterfragt wovon Z lebt. So werden dann auch bestimmte Zahlungen der Eltern als Einkommen angerechtet und entsprechend wird das Wohngeld berechnet. Außerdem spielt ja auch die Miethöhe eine Rolle. Da ist also vieles zu berücksichtigen. Das kann man aber an dem Berechnungsbogen gut nachvollziehen, der dem Bescheid begelgt ist, zumindest war das bei mir vor gut 5 Jahren der Fall. Mit diesem Berechnungsbogen kann man dann eher Fehlern auf die Spur kommen oder aber feststellen, dass die Aussage doch voreilig war.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Danke, Trüffelsucher! Die Tabelle hilft wirklich weiter. Ich glaube, dass die Werte dann doch stimmen. Diese Wohnkosten in der Tabelle sind ja reine Kaltmieten, oder? Daran hatte ich nicht gedacht, ich war von der Warmmiete ausgegangen. Aber wenn nur die Kaltmiete zählt, dann ist das natürlich ein ganzes Stück billiger, und daher natürlich auch das Wohngeld niedriger. Das erklärt, wieso mit dieser Betrag so niedrig erschien, denn ich bin, wie gesagt, von der Warmmiete ausgegangen.

Trüffelsucher, ich bin nicht Z, daher weiß ich auch nicht genau, wieso und warum und wie das Wohngeld bewilligt wurde, aber wenn es dich interessiert, kann ich gerne mal nachfragen, wenn ich Z mal wieder treffe. Oder ich rufe nachher mal an.

Jedenfalls ist es schon komisch, denn eigentlich bekommen Studenten kein Wohngeld, das stimmt. Aber vielleicht hängt es damit zusammen, dass Z schon so früh ausgezogen ist, oder damit, dass Z schon eine abgeschlossene Ausbildung hat und auch schon mehrere Jahre berufstätig war? Ich weiß nicht, ob man dann noch bafögberechtigt ist. Wenn nicht, dann würde das ja erklären, wieso es stattdessen Wohngeld gibt. Oder vielleicht hat Z auch schon die Regelstudienzeit um ein Semester überzogen, das weiß ich nicht genau. Aber ich glaube, dann bekommt man unter bestimmten Umständen auch keine Bafögberechtigung mehr.

Natürlich wurde meines Wissens hinterfragt, wovon Z lebt. Und das ist eben ein privater Studienkredit (der KFW, um genau zu sein). Das wurde dann wohl als Nicht-Vorhandenseins eines Einkommens gerechnet, da es nur ein Kredit ist, der komplett zurück gezahlt werden muss. Und da Z ja schon eine abgeschlossene Ausbildung hat und schon vorher bei der Familie ausgezogen war, sind die Eltern nicht mehr verpflichtet, überhaupt irgendetwas zu zahlen. Sofern ich weiß, müssen die nur für die Erstausbildung aufkommen und ab 25 Jahren hat man sowieso das Recht, bei den Eltern auszuziehen. Ich weiß gar nicht, ob die bei dem Alter überhaupt noch irgendeinen Einfluss haben, was solche finanziellen Dinge anbelangt. Z ist übrigens genau 25 Jahre alt, also das träfe auf Z zu.
  
Wawa666 :: Wawa666 :: Beiträge 4528:: 530.21 Talkpoints :: Auszeichnung für 4000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wawa666 hat folgendes geschrieben:
Ich weiß nicht, ob man dann noch bafögberechtigt ist.

Auf jeden Fall, unter Umständen würde sogar elternunabhängig gefördert werden können, aber da weiß ich die aktuellen Bedingungen (wie lange Berufstätigkeit) auch nicht aus dem Kopf, aber 5 Jahre waren es wohl mindestens. Außerdem gibt es ja immer Ausnahmen, auch bei der Bewilligung bestimmter Sozialleistungen. Aber wie schon erwähnt, hier wäre der Berechnungsbogen ausschlaggebend und ohne den lässt sich schwer etwas sagen.
  
:: JotJot :: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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