Amazon-Gutscheine: Gültigkeit für ein Jahr unzulässig

vom 22.01.2008, 09:39 Uhr

In einem zweiten Verfahren bestätigte jetzt das Oberlandesgericht München ein Urteil, in dem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 gegen die Gueltigkeitsdauer von nur einem Jahr fuer Geschenkgutscheine von amazon.de geklagt und gewonnen hatte.

Bisher hatte amazon.de in den AGB vorgegeben, dass Geschenkgutscheine und deren Restguthaben lediglich fuer ein Jahr gueltig sind. Dies stelle nach Ansicht des Gerichtes eine "unangemessene Benachteiligung des Kunden" dar und ist deshalb hinfaellig.

Wer Amazon-Gutschein besitzt, kann diese unter Berufung auf das Urteil (AZ 29 U 3193/07) auch noch nach Ablauf eines Jahres einloesen.

http://www.vz-bawue.de/UNIQ120098702003576/link397161A.html

Da Geschenkgutscheine bei mir nie so lange liegenbleiben, ist mir das Problem bisher gar nicht bewusst geworden. Da hab ich wohl bisher einfach nur Glueck gehabt.

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» misspider » Beiträge: 1964 » Talkpoints: 6,69 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Na das hört sich doch gut an, ich glaub ich hab irgendwo noch einen Gutschein über 25 Euro rumliegen der eigentlich schon vor 3 Jahren abgelaufen ist, vielleicht find ich den ja noch.

Muss ich den dann mit einem entsprechenden Vermerk an amazon schicken oder kann ich Ihn einfach im Gutscheinfenster eingeben?

Timberwood

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» Timberwood » Beiträge: 867 » Talkpoints: 12,81 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallöchen,

Ja das hatte mich schon gewundern, eben weil bekannt ist ,dass Gutscheine nicht verfallen können sollten. Es gibt ja auch keinen plausiblen Grund dafür,wehalb er seine Gültigkeit nach einem Jahr verlieren sollte - Bargeld tut das ja (im Idealfall) auch nicht.
Da gab es ja schon mehrere Klagen ( nicht bei amazon), und so wurde nach und nach dafür gesorgt, dass Gutscheine eben ewig halten...
Ich finde es also gut, dass nun auch amazon Gutscheine länger halten.

Bei mir beliebn die allerdings auch nie lange liegen, weil ich einfach so oft da bestelle. Mich würde das also auch nicht direkt betreffen, aber es gibt ja durchaus Menschen, die da erstmal warten bis ein Buch rauskommt oder so.

Liebe Grüße
winny

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hab das auch mitbekommen und find die Entscheidung gut. Ich hatte mich sowieso, bei Gutscheinen generell, immer gefragt, wo eigentlich die Logik und der Grund darin liegen soll, dass die Einlösung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist. Ist ja auch total hohl. Eigentlich zahlt man den Gutschein ja beim Einkauf des selbigen und wann man bzw. jemand anders den dann einlöst, tut j aga rnichts zur Sache: Gezahlt ist ja.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo zusammen,

das ganze ist doch schon lange bekannt, frage mich warum das ganze hier nochmal so aufgerollt wird (also ich meine nun nicht wegen dem Beitrag, sondern das dieses Urteil nochmal so breit getreten wird). Ein Urteil zum Thema Gültigkeit von Gutscheinen gab es nämlich schon letztes oder vorletztes Jahr.

Allerdings ist es so, es kann passieren das ältere Gutscheine, also welche von vor dem Urteil, nicht angenommen werden. Denn diese beruhen ja noch auf der alten Grundlage. Ich gehe aber mal davon aus, das Amazon da sehr kulant ist. Auch ohne dieses Urteil haben sie alte Gutscheine wieder gültig werden lassen. Dies hatte ich auch schon mal hier irgendwo angesprochen (weis aber gerade nicht mehr wo, glaube da gings um Fragen rund um Amazon Gutscheine).

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ah super Thema. Dankeschön.
Bei mir werden die Gutscheine wohl vorher schon genutzt werden, aber man weiß ja nie.
Letztes Jahr hatte ich die Möglichkeit mir zwei schicken zu lassen und ich wunderte mich schon über die geringe Gültigkeit von einem Jahr.

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» paulinschen » Beiträge: 693 » Talkpoints: -1,98 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hi Laufmasche,
ja du hast Recht. Ich glaube, das war vor 2 Jahren als beschlossen wurde, dass Gutscheine nicht auf eine Dauer einer Gultigkeit beschränkt werden können. Ich meine aber, dass das nur für Gutscheine in Fachgeschäften galt und gar nicht für Onlineeinkäufe. Wobei mir das aber auch eher schlecht vorstellen, dass es da einen gesetzlichen Unterschied gibt?!

Aber dessen war ich mir auch bewusst, hab mich eigentlich nur nie drum gekümmert, weil ein Gutschein bei mir sowieso nicht länger als ein paar Wochen herum liegt.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Laufmasche hat geschrieben:Hallo zusammen,

das ganze ist doch schon lange bekannt, frage mich warum das ganze hier nochmal so aufgerollt wird (also ich meine nun nicht wegen dem Beitrag, sondern das dieses Urteil nochmal so breit getreten wird). Ein Urteil zum Thema Gültigkeit von Gutscheinen gab es nämlich schon letztes oder vorletztes Jahr.

Allerdings ist es so, es kann passieren das ältere Gutscheine, also welche von vor dem Urteil, nicht angenommen werden. Denn diese beruhen ja noch auf der alten Grundlage. Ich gehe aber mal davon aus, das Amazon da sehr kulant ist. Auch ohne dieses Urteil haben sie alte Gutscheine wieder gültig werden lassen. Dies hatte ich auch schon mal hier irgendwo angesprochen (weis aber gerade nicht mehr wo, glaube da gings um Fragen rund um Amazon Gutscheine).

Liebe Grüße von der
Laufmasche


Wie man in der Quelle nachlesen kann, wurde das Urteil am 17.1.2008 bestaetigt, das ist gerade mal fuenf Tage her - finde ich jetzt nicht so wirklich alt.
Demnach hatte die Verbraucherzentrale Ba-Wue amazon zuerst im Jahre 2006 aufgefordert, die AGB zu aendern. Das hat aber wohl nichts gebracht und daraufhin wurde geklagt. Im April 2007 gab es dann das erste Urteil vom Landgericht Muenchen. Dieses wurde eben jetzt noch einmal vom Oberlandesgericht, als einem hoeheren Gericht, bestaetigt. Warum genau das erste Urteil nicht ausreichend war und noch einmal bestaetig werden musste steht da leider nicht. Ich vermute amazon hatte das Urteil angefochten oder sich einfach nicht dran gehalten.

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» misspider » Beiträge: 1964 » Talkpoints: 6,69 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Gutscheine dürfen eine begrentzte Haltbarkeit haben, allerdings sind das Minimum 2 oder 3 Jahre gewesen und der Käufer muss vorher genauestens informiert werden das der Gutschein nur begrentzt gültig ist.
Und selbst danach muss der Gutschein umgetauscht oder der Betrag zurückgewährt werden da man ja nicht für "Nichts" bezahlt hat.
Keine Rechtsberatung, nur was ich selbst so gelesen habe!

» MiniFreebie » Beiträge: 122 » Talkpoints: 0,81 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo,
wegen einem Gutschein ins Gericht ziehen finde ich erlichgesagt Dumm!!! Weil wenn der gutschein nur ein kleines Guthaben hat loht es sich eh nicht es zu machen weil die Gerichtskosten werden zwanzig oder sogar dreißig mal höher sein als so ein Gutschein.

Mfg FlicK

» Flick » Beiträge: 267 » Talkpoints: -4,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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