KFW Förderdarlehen - GmbH Gründung

vom 04.05.2010, 10:30 Uhr

Sicherlich gibt es hier viele selbständige unter euch Subbotnik zum Beispiel. An euch richtet sich gleichzeitig auch die nächste Frage, im Internet bin ich auf sehr widersprüchliche Aussagen gestoßen. Meinen Termin bei der IHK um diese Fragen direkt zu klären ist für nächste Woche angesetzt. Nun möchte ich trotzdem im Vorfeld schon einmal Erfahrungen anderer einholen.

Ich selber plane das KFW-Startgeld im Rahmen eines ca. 35.000€ Darlehens in Anspruch zu nehmen um nach meinem Businessplan wirtschaften zu können. Nun ist es allerdings in meiner Branche in der ich mich selbständig machen möchte Gang und gebe sich als GmbH der Öffentlichkeit zu präsentieren. Für diese 35.000€ (max. 50.000€) gibt es einen Bürgern auch wenn die KFW der Hausbank eine maximale Absicherung von 80% zugesteht.

Nun zu meiner Hauptfrage, darf ich mit diesem Kapital eine GmbH gründen? Schließlich nehme ich dieses Darlehen noch als privat Person auf und führe dieses Geld nun dem Unternehmen selber als Eigenkapital hinzu und wenn es in real um Fremdkapital handelt. Leider erreiche ich meinen Steuerberater nicht, dieser ist im Urlaub.

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» piranha » Beiträge: 819 » Talkpoints: 0,89 » Auszeichnung für 500 Beiträge



piranha hat geschrieben:Nun zu meiner Hauptfrage, darf ich mit diesem Kapital eine GmbH gründen?

Laut der KfW: ja, siehe KfW - Rechtsform des Unternehmens. Das ist der KfW angeblich egal, da sie sowieso die Hausbank als "Bürgen" hat.

piranha hat geschrieben:Schließlich nehme ich dieses Darlehn noch als privat Person auf und führe dieses Geld nun dem Unternehmen selber als Eigenkapital hinzu und wenn es in real um Fremdkapital handelt.

Auch wenn Du es als Privatperson beantragst - die Förderung erhält das Unternehmen ausgezahlt. Daher werden auch umfangreiche Unterlagen zum Unternehmen (Businessplan, Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan usw.) verlangt, bevor überhaupt Geld fließt.

Dazu kommt, dass die Förderung zweckgebunden ist, heißt: Du bekommst keine 35.000 Euro, sondern hast einen Abrufkredit von 35.000 Euro bei der KfW / Hausbank. Hast Du keine Ausgaben im Sinne der Förderrichtlinien, gibt es kein Geld. Hast Du dann Ausgaben, z. B. eine Kaffeemaschine für 20.000 Euro, musst Du erst den Auftrag bzw. die Rechnung der Hausbank vorlegen und diese überweist dann, je nachdem, im Rahmen der 35.000 Euro die Du als "Guthaben" von der KfW hast das Geld auf das Geschäftskonto der Firma (da die Rechnung auf die Firma läuft bzw. der Auftrag über die Firma gestellt wird).

Du erhälst also keine 35.000 Euro, über die Du frei verfügen kannst, sondern musst immer extra zur Bank mit dem Auftrag / der Rechnung. Zumindest habe ich es so verstanden beim durchlesen der Förderbedingungen der KfW (Erhalt der Förderung) - habe nie eine Förderung gebraucht und für sowas auch meinen Steuerberater :D.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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