Entlassung in der Probezeit - Fristen und Regeln

vom 01.05.2010, 23:58 Uhr

Kann mir einer hier bitte sagen wie das mit der Entlassung in der Probezeit läuft? Ich hatte erst vor einer Woche bei einer Firma angefangen und gestern ist mir schon wieder gekündigt worden.

Muss der Arbeitgeber da keine Frist einhalten oder kann man wirklich jemand in der Probezeit von einem Moment zum nächsten wieder auf die Straße setzen? Ich kann nicht glauben dass ich schon wieder den Job los bin und hoffe ihr wisst wo ich Infos dazu finde.

» Feenauge » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Kündigungsfrist in der Probezeit liegt bei mindestens 14 Tagen. Darüber hinaus kann eine längere Frist per Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart sein. Weniger also die 14 Tage dürfen es aber nicht sein. Allerdings muss man keinen Grund in dieser Zeit nennen, wenn man kündigt. Sprich der Arbeitgeber kann die Kündigung einfach aussprechen, so das sie den gesetzlichen Vorgaben genügt. Warum man aber wirklich entlassen wird, kann er verschweigen.

Du schreibst, das dir gestern gekündigt wurde. Da du nach Fristen fragst, scheinst du Montag nicht mehr erscheinen zu brauchen. Das wäre dann eine fristlose Kündigung, die dann aber begründet werden muss. Sprich man müsste dir etwas vorwerfen können, was diese Massnahme rechtfertigt.

War da nichts, dann ist die ausgesprochene Kündigung halt nicht rechtens, da die Fristen, wie oben erklärt, nicht eingehalten worden. Allerdings ist es recht fraglich was es bringen würde, wenn du der Kündigung widersprichst. Es würde auf einen Rechtsstreit hinauslaufen. Und da musst du halt selbst abwägen, ob das lohnt. Wenn du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast, kannst du dich ja beraten lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Wenn Dein Arbeitgeber Dich von einem Tag auf den anderen vor die Tür setzt, dann handelt es sich wohl um eine fristlose Kündigung. Eine solche kann natürlich auch während der Probezeit ausgesprochen werden. Allerdings ist dies auch in der Probezeit nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine solche fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Und die Gründe sind in der Regel ziemlich hart.

Ist denn in der Woche, die Du dort arbeitest irgendetwas vorgefallen, das ein solch hartes Vorgehen rechtfertigen würde? Ich würde an Deiner Stelle nachfragen, vielleicht handelt es sich ja auch um eine fristgerechte Kündigung und Du bist nur für den Rest Deiner Arbeitszeit freigestellt. In dem Fall würde Dir bis zum Ende der Kündigungsfrist, also für weitere 2 Wochen Gehalt zustehen. Bei einer fristlosen Kündigung natürlich nicht.

Gründe für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung durch den Arbeitgeber sind zum Beispiel beharrliche Arbeitsverweigerung, ständige grobe Unpünktlichkeit, Erschleichen von Krankmeldungen, Einstellungsbetrug, Straftaten gegen den Arbeitgeber, wie z.B. Unterschlagung oder Diebstahl, eigenmächtiger Urlaubsantritt. Wenn Du Dir so etwas schwerwiegendes innerhalb der ersten Woche nicht geleistet hast, und davon gehe ich mal aus, nehme ich eher an, dass es sich um eine Kündigung mit Freistellung handelt. Am Besten nachfragen, Du musst ja auch wissen, wieviel Gehalt Dir noch zusteht.

» maryshelley100 » Beiträge: 248 » Talkpoints: 0,82 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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