Das man überhaupt auf die Idee kommt, wegen so etwas zu klagen. Es ist doch ganz klar, dass man auch bei den Zulagen weniger bekommt, wenn man weniger arbeitet. Die Belastung ist bei einer Teilzeitkraft nicht das gleiche, denn sie arbeitet weniger als die Vollzeitkräfte. Zudem kann man hier das AGG nicht anführen, sonst könnten Vollzeitkräfte genauso sagen, dass sie mehr arbeiten als eine Teilzeitkraft und diese bekommt trotzdem die vollen Zulagen. Es ist doch eigentlich sinnig, dass das nicht so gehen kann, wie diese Krankenschwester gedacht hat.
Manchmal frage ich mich wirklich, was manche Leute im Kopf haben. Bei weniger Arbeit gibt es auch weniger Geld. Das ist in dem Fall nicht nur bei den Zulagen so, sondern auch beim Entgelt. Denn auch dieses wird bei einer verkürzten Arbeitszeit entsprechend angepasst, was meiner Meinung nach nur rechtens sein kann.
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:: Vampirin
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