vom 16.01.2008
Talkteria: Gekürzte Schichtzulage bei Teilzeit zulässig
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Gekürzte Schichtzulage bei Teilzeit zulässig

Forum: Beruf & Bildung

    
Wem als Teilzeitkraft Schichtzulagen gekürzt werden, der muss diese Kürzungen wohl oder übel hinnehmen und kann sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen. So entschied das hessische LAG in Frankfurt (AZ 1 Sa 1872/06).

Geklagt hatte im Beispielfall eine Krankenschwester in Teilzeit gegen eine sie beschäftigende Klinik. Dort erhielten Vollzeitkräfte bestimmte Schichtzulagen aufgrund der höheren persönlichen Belastungen – jedoch wurde der Krankenschwester, welche zu 2/3 in Teilzeit arbeitete ihre Zulage dementsprechend gekürzt wogegen sie auf Grundlage des AGG klagte und argumentierte dass sie trotz der verkürzten Arbeitszeit die gleichen persönlichen Beeinträchtigungen durch die Schichtdienste wie andere Kollegen habe.

Das Gericht entscheid gegen sie, da laut Ansicht der Richter die verringerte Wochenarbeitszeit ein „sachlicher Grund“ sei um die Kürzung der Zulagen für Teilzeitarbeiter zu rechtfertigen.
  
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Das man überhaupt auf die Idee kommt, wegen so etwas zu klagen. Es ist doch ganz klar, dass man auch bei den Zulagen weniger bekommt, wenn man weniger arbeitet. Die Belastung ist bei einer Teilzeitkraft nicht das gleiche, denn sie arbeitet weniger als die Vollzeitkräfte. Zudem kann man hier das AGG nicht anführen, sonst könnten Vollzeitkräfte genauso sagen, dass sie mehr arbeiten als eine Teilzeitkraft und diese bekommt trotzdem die vollen Zulagen. Es ist doch eigentlich sinnig, dass das nicht so gehen kann, wie diese Krankenschwester gedacht hat.

Manchmal frage ich mich wirklich, was manche Leute im Kopf haben. Bei weniger Arbeit gibt es auch weniger Geld. Das ist in dem Fall nicht nur bei den Zulagen so, sondern auch beim Entgelt. Denn auch dieses wird bei einer verkürzten Arbeitszeit entsprechend angepasst, was meiner Meinung nach nur rechtens sein kann.
  
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