Gutschein für nicht gelieferte Möbel?
Vor acht Wochen haben wir uns in einem Möbelhaus ein neues Esszimmer ausgesucht. Dazu gehörten zehn Stühle, eine Anrichte und ein Tisch. Der reguläre Preis lag bei etwas über 1.000,00 Euro, wir konnten aber auf 850,00 Euro runterhandeln. Uns wurde eine Lieferzeit von vier bis sechs Wochen für den Tisch zugesagt. Die zehn Stühle und die Anrichte könnten wir gleich mitnehmen.
Wir haben uns dann entschlossen, alle Möbel schon zu bezahlen und die vorrätigen auch mitzunehmen. Den Tisch wollten wir dann gesondert abholen, spätestens in sechs Wochen. Nun ist es so, dass wir seit zwei Wochen darauf warten, dass das Möbelhaus sich meldet und mitteilt, dass der Tisch abholbereit wäre. Denn seit zwei Wochen ist die maximale Lieferzeit von sechs Wochen rum. Das heißt, wir warten nun schon seit acht Wochen auf den Tisch, obwohl uns sogar schriftlich bestätigt wurde, dass der Tisch eine Lieferzeit von vier bis sechs Wochen hat. Das doofe ist, dass wir nun auch schon mehrfach Besuch hatten, der sich dann irgendwie verteilt auf andere Zimmer aufhalten musste. Und zum Essen ist das ja auch Käse.
Heute früh hat dann endlich einer vom Möbelhaus angerufen und gesagt, dass wir unseren Tisch abholen können. Ich werde gleich meinen Mann los schicken, bevor die es sich wieder anders überlegen. Nun fragen wir uns, ob es wohl dreist wäre, nach einer Entschädigung in Form eines Gutscheins zu fragen. Was meint ihr? Habt ihr sowas schon mal gemacht? Ich will ja auch nicht, dass die mich für bekloppt oder dreist halten.
Wenn im Vertrag nicht festgelegt wurde, wie im Falle eines Nichteinhaltens die Geschäftsabwicklung erfolgen soll, ist die Aussage von 4-6 Wochen leider nicht so zu nehmen, dass ihr nach zwei weiteren Wochen irgendwelche Ansprüche hättet. Hier ist davon auszugehen, dass diese Überschreitung von eben den zwei Wochen (so ärgerlich es auch für euch sein mag) als nicht unüblich gewertet werden wird und ihr von so einem Verzug eben auch ausgehen müsst.
Anders wenn z.B. im Vertrag ein fester Liefertermin feststeht und idealer Weise auch die Vertragsstrafe, wenn der Händler den Termin nicht einhält. So aber bleibt euch nichts übrig, als den Tisch zu holen und eurem Ärger Luft zu machen. Vielleicht hat der Händler ja ein Einsehen und legt noch eine Tischdecke drauf. Viel mehr wird der aber weder machen müssen noch einsehen.
Einen Schadenersatz kann man letztlich auch nicht verlangen. Denn es ist euch ja definitiv kein (finanzieller) Schaden entstanden. Überlegenswert, wenn auch riskant, wäre es, wenn für die zwei Wochen ein Ersatztisch hätte gekauft werden müssen und der anschließend nach zwei Wochen wieder verkauft werden könnte. Ob man da die Differenz (Kaufpreis - Verkaufserlös) gerichtlich hätte einklagen können? Vermutlich nicht, weil man in dem Fall ja einen Ersatztisch auch vom eigentlichen Händler hätte anfordern können.
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