Was tun bei drohendem Fahrverbot?

vom 13.04.2010, 23:36 Uhr

Gegen mich wurde ein Fahrverbot ausgesprochen und ich finde nicht dass das gerechtfertigt ist. Aber was tun bei Fahrverbot, meint ihr dass ich da eine Chance habe wenn ich mir einen Anwalt nehme? Ich bin in eine Abstandsmessung geraten und da war ich wohl zu nah am Vordermann.

Aber das kam nur weil ich gleich überholen wollte, wie kann ich das der Polizei klar machen? Was kann ich da tun, wisst ihr Bescheid wie man sowas regeln kann?

» T. Patrick » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Um das richtig zu stellen: es droht ja kein Fahrverbot mehr, sondern wurde offenbar schon ausgesprochen. Dann solltest du ja auch schon den Bescheid in Händen halten. Und der hat ja immer auch eine Rechtshilfebelehrung anhängend. Bei allen folgenden Schritten solltest du in jedem Fall die hier genannten Fristen beachten. Ansonsten ist jede Aktion vergeblich.

Das du das Fahrverbot für nicht gerechtfertigt hältst, ist sicher verständlich. Ich denke, dass eigentlich alle beschuldigten dieser Ansicht sind. Und weiter denke ich, dass es praktisch für jedes Fehlverhalten eine plausible Erklärung gibt. Leider ist es aber so, dass dies nichts an der Verfehlung ändert. Und die Regeln gelten nun mal für alle und das auch noch jederzeit!

Ob der Anwalt sinnvoll ist, kann ich hier nicht beurteilen. Denn natürlich kann ein Anwalt nichts gegen das Fahrverbot an sich machen. Aber er könnte prüfen lassen, ob die Umstände die dazu geführt haben korrekt waren. So kann bei einem Verdacht auf Unstimmigkeiten geprüft werden, ob die Messung korrekt durchgeführt wurde. Das nur als Beispiel. Wenn nun ein erfahrener Rechtsanwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, den Beamten hier Fehler nachweist, könntest du mit einem blauen Auge davonkommen. Allerdings sind die Chancen hier eher gering und auch ein guter Anwalt wird nicht blindlings gegen den Bescheid vorgehen.

Aber ein Anwalt könnte auch helfen, die Strafe zu wandeln. Wenn du vom Schein abhängig bist, könnte versucht werden, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln. As geht aber nur, wenn du nicht schon vorher einschlägig in Erscheinung getreten bist.

Zum Schluss ist noch anzumerken, dass du nun auch den Polizisten schon gar nichts mehr erklären musst. Due haben nämlich ihre Version schon weiter gegeben. Und ob du nun wirklich zu wenig Abstand gehalten hast oder aber einfach nur falsch überholt hast, würdest du vor Gericht darstellen müssen. Nicht eben vor der Polizei. Und die Polizei wird vor Gericht übrigens geltend machen, dass Abstandsmessungen nie Momentaufnahmen sind, sondern über längere Zeiträume (mehrere Meter) gemacht werden. Wenn nun das Problem ein eingescherter Vordermann oder ein verhindertes Überholmanöver wäre, so wäre dies den Polizisten aufgefallen. So zu argumentieren wird dir keine Hilfe sein. Es ist in der Praxis ja so, dass einem Polizisten oft mehr Glauben geschenkt wird, als dem Beschuldigten. Denn der hätte ja auch einen Grund, die Wahrheit zu schönen. Der Polizist hingegen nicht.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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