Freiberufler - Steuernummer beantragen und Abgaben

vom 06.04.2010, 19:38 Uhr

Ich werde demnächst einen neuen Nebenjob anfangen. Da ich dort auf Rechnung, also freiberuflich arbeiten werde, muss ich eine Steuernummer beantragen. Dazu muss man so ein Formular ausfüllen, das auch für Gewerbeanmeldungen gedacht ist. Allerdings möchte ich ja kein Gewerbe anmelden, sonder ich brauche nur die Steuernummer. Soll ich dann die jeweiligen Felder (z. B. Firmenname, -sitz etc.) einfach leer lassen? Wozu genau muss ich diese Formular eigentlich ausfüllen?

Und was genau muss ich dann eigentlich an Steuern zahlen? Wenn man irgendwo als Minijobber (bis 400 EUR) angestellt wird zahlt man ja, da dies eine geringfügige Beschäftigung ist keine Steuern. Ist das bei einer freiberuflichen Tätigkeit auch so, oder muss man da trotz des geringen Einkommens Steuern zahlen?

» Peci » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.04.2014, 07:45, insgesamt 3-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich glaube, Du meinst mit dem Formular den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den musst Du auch als Freiberufler vollständig ausfüllen, denn der ist unabhängig von einer Gewerbeanmeldung zu sehen. Deinen Fragen nach zu urteilen, gehst Du recht unbedarft da ran. Daher würde ich Dir empfehlen Dich beim Ausfüllen von einem Steuerberater unterstützen zu lassen, der Dir auch alle möglichen Fragen beantworten kann. Eventuell hilft Dir auch die IHK.

Wenn Du Dir den Fragebogen schon mal angeschaut hast, dann siehst Du, dass da einige Fragen zu beantworten sind, die klären, welche Steuern Du überhaupt zahlen musst. Beispielsweise wird die Lohnsteuer für Dich eher keine Rolle spielen, auch die Umsatzsteuer könnte unter Umständen wegfallen. Ebenso legst Du mit der Beantwortung fest, welche steuerlichen Vorteile Du nutzen möchtest oder eben nicht. Das würde aber an dieser Stelle zu weit führen.

Ob Du Steuern zahlen musst, hängt zum einen von Deiner Tätigkeit ab, die Du eben mittels des Fragebogens dem Finanzamt beschreibst als auch von Deinem Einkommen. Aber auch hier ist in meinen Augen eine (zumindest einmalige) Beratung dringend nötig. Denn, wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, dann kommst Du (wenn Du richtig verdienst) kaum um Steuerzahlungen herum. Bei der Einkommensteuer ist es hingegen so, dass Du je nach steuerpflichtigem Einkommen (siehe Einkommensteuererklärung) unter Umständen gar keine Steuer zahlen musst.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich gehe da nicht unbedarft heran und habe mich vorab informiert. Meinen Informationen nach muss ich weder Umsatzsteuern noch Einkommenssteuern zahlen, da ich nicht so viel verdienen werde.

Im Fragebogen sind einige Fragen, die sich auf die Unternehmensgründung und auf den Unternehmenssitz beziehen. Solche fragen sind nicht zu beantworten, wenn man gar nicht vor hat ein Unternehmen zu gründen, sondern nur freiberuflich arbeiten will.

Ich habe den Fragebogen jetzt so weit wie möglich ausgefüllt und habe morgen einen Termin beim Finanzamt. Dort wird mir schon jemand weiterhelfen können.

» Peci » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 08.04.2010, 00:35, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Tut mir leid, wenn Du Dich angegriffen fühlst, aber Dein zweiter Post verstärkt meinen Eindruck eher. Als ich mich mit dem Gedanken der Selbstständigkeit getragen habe, habe ich mich auch informiert und die Sache mit der dem Formular vom Finanzamt kam absolut nicht überraschend. Da wurde mir dann aber auch gleich gesagt, dass ich da mal lieber etwas Geld in einen Steuerberater investiere. Klar kann man sich auch vom Finanzamt beraten lassen, aber ob die immer so gut beraten?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich glaube du verstehst mich nicht richtig. Ich will mich nicht selbstständig machen. Ich arbeite in Zukunft als Nebenjob für eine Agentur und schreibe dort kleinere Texte. Diese möchten allerdings, dass man eine Rechnung stellt und als Freiberufler arbeitet. Der Verdienst wird weniger als 100 EUR monatlich sein, ich halte 50 EUR im Monat für realistisch. Außerdem werde ich diese Tätigkeit nicht besonders lange machen.

Würde ich deswegen zu einem Steuerberater gehen, müsste ich ja einen Großteil meines Verdienstes für diesen ausgeben. Dann könnte ich das arbeiten ja auch gleich wieder sein lassen.

» Peci » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 08.04.2010, 00:23, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Nein Peci, Du raffst es nicht und hast keine Ahnung wovon Du redest - auch wenn Dir JotJot schon den richtigen Ansatz hatte.

Du machst Dich mit einer Gewerbeanmeldung zwangsweise selbstständig, da man mit einer Gewerbeanmeldung selbstständig ist - ob man das hauptberuflich oder nebenberuflich macht ist dabei Nebensache. Gleiches gilt dafür, ob man nun freiberuflich tätig ist oder als Gewerbetreibender - bei letzterem ist man Gewerbesteuerpflichtig, bei ersterem unter Umständen und bei ersterem ist vielleicht auch der Zwangsbeitritt zur KSK / Künstlersozialkasse Vorschrift.

Dein Nebenjob ist kein Nebenjob, sondern eine nebenberufliche, gewerbliche Tätigkeit wenn Du sagst, dass du freiberuflich arbeitest. Als Nebenjob wäre ein Anstellungsverhältnis Vorausetzung, egal ob sozialversicherungspflichtig oder nicht.

Klar benutzt man da das gleiche Formular - man gibt dann darauf einfach die freiberufliche Tätigkeit an und nicht, dass man ein Gewerbetreibender ist. Hier wäre "freier Texter" angebracht. Wenn Du nicht weißt wie das geht musst Du auch nicht zur IHK oder zum Steuerberater, sondern wendest Dich einfach an dein Finanzamt. In der Regel sind die Mitarbeiter ausreichend höflich und kompetent, dass sie einem bei der korrekten Ausfüllung helfen.

Und zur Versteuerung: Diese entfällt entweder im Nachhinein oder man kann sich gleich davon befreien lassen wenn man ein Kleingewerbe anmeldet und unter 17.000 Euro (glaube ich) an Umsatz haben wird. Auch das muss beim Finanzamt gemacht und extra beantragt werden und auch hier werden Dir in der Regel auf Nachfrage die Finanzbeamten aushelfen. Das heißt allerdings nur, dass Du auf die Einnahmen aus deiner freiberuflichen Tätigkeit keine Steuern zahlst. Rutschen die über den Freibetrag bei der Einkommenssteuer werden diese auf diese angerechnet.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hier wurde einiges falsch verstanden:

Minijobber müssen auch Steuern zahlen. Doch hier kann der Arbeitgeber hingehen und den Betrag mit 2 Prozent pauschal versteuern und die Steuer gilt somit als abgegolten. Die Versicherung zahlt der Arbeitgeber ebenso.

Wenn du freiberuflich tätig sein willst, kannst du bis 15 Wochenstunden ein Nebengewerbe anmelden und bleibst somit krankenversicherungsfrei. Die Gewerbeanmeldung bewirkt allerdings, dass deine Daten an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die entsprechende Kammer weitergeleitet werden.

Steuerlich gesehen bist du dann zur jährlichen Abgabe einer Einkommensteuer-, einer Gewerbe- und einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Normalerweise müssen Neugründer die ersten beiden Jahre monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, aber wer weniger als 17.500 Euro im Jahr macht, kann zum Kleinunternehmer optimieren und ist dann von der Umsatzsteuer befreit.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 23.04.2014, 07:44, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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